Innovation, Umwelt und Existenzgründung

Gründung von Hausfrauen/-männern / Elternzeit

Sie wollen sich selbständig machen, aber haben neben der Betreuung Ihrer Familie nur begrenzte Zeit für eine Selbständigkeit? Die so genannte nebenberufliche Selbständigkeit bietet ideale Möglichkeiten, um erste Erfahrungen zu sammeln.

Hausfrau

Wenn Sie bisher nicht berufstätig und damit in der Familienversicherung pflichtversichert sind, so können Sie dies bleiben, wenn Ihr monatliches Einkommen regelmäßig nicht höher als 505 Euro  (2024) beträgt und Ihre wöchentliche Arbeitszeit 20 Stunden nicht überschreitet. Es ist ratsam sich vorab über die Gewinnschwelle bei Ihrer Krankenkasse zu informieren, ab der Sie sich selbst versichern müssen. 

Elternzeit

Gemäß § 15 Abs. 4 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes ist es während des Erziehungsurlaubes grundsätzlich möglich eine selbständige Tätigkeit (max. 32 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats) auszuüben. Der Arbeitgeber muss über die Tätigkeit informiert werden und dieser zustimmen.
Bitte melden Sie die Gründung Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung. Diese wird anhand der vorliegenden Fakten überprüfen, ob es sich um eine hauptberufliche oder aber nebenberufliche Tätigkeit handelt. Hierbei spielen die monatlichen Einnahmen, aber auch der zeitliche Aufwand eine Rolle. Beachten Sie, dass die Krankenkassen von einer Tätigkeit von max. 20 Stunden ausgeht. Eine individuelle Überprüfung erfolgt durch Ihre Krankenkasse.
Die Einkünfte werden auf das Elterngeld angerechnet.

Grundlegende Informationen zur Gründung im Nebenerwerb

sowie die Ansprechpartner in Ihrem IHK-Starterzentrum Pfalz erhalten Sie in unserem Artikel “Existenzgründung im Nebenerwerb”.
Dieser Artikel soll - als Service Ihrer IHK Pfalz- nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.