Innovation, Umwelt und Existenzgründung
Checkliste Standort
Unsere Checkliste enthält eine Reihe von Standort-Faktoren. Zuerst werden diese Faktoren nach ihrer Wichtigkeit bewertet, indem man jedem eine Gewichtungszahl von 1-10 gibt. Dabei ist 10 besonders wichtig, 7 wichtig, 5 weniger wichtig und 1 unwichtig.
Nun werden die Standort-Faktoren der verschiedenen Standorte mit Noten bewertet. Hier ist z.B. 5 sehr gut, 4 gut, 3 mittel, 2 schlecht und 1 sehr schlecht.
Einschlussfaktoren | Gewichtung | Bewertung Standort A | Punkte A | Bewertung Standort B | Punkte B |
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Räumlichkeiten | |||||
Erweiterungsmöglichkeiten | |||||
Miethöhe / Kaufpreis | |||||
Kundennähe | |||||
Verkehrsanbindung | |||||
Kundenparkplätze | |||||
Mitarbeiterparkplätze | |||||
Infrastruktur | |||||
Auflagen | |||||
Energieversorgung | |||||
Verfügbare Fachkräfte / Personal | |||||
Konkurrenzsituation | |||||
Materialversorgung / Lieferanten | |||||
Breitbandversorgung | |||||
Summe der Punkte | |||||
Rangstelle |
Die Punktwertungen werden dann mit den vorher vergebenen Gewichtungszahlen multipliziert. Der Standort mit der höchsten Punktzahl entspricht danach am besten den Anforderungen.
Hinweis zu den Standortfaktoren:
- Räumlichkeiten: sind ausreichend Räume vorhanden für Büro, ggf. Lager, Werkstatt, Sozialräume, Archiv. Sofern behördliche oder gewerbliche Auflagen zu beachten sind, ist die Möglichkeit für Umbaumaßnahmen gegeben? Besteht ausreichend Wärmeschutz, Heizung?
- Erweiterungsmöglichkeit: Wenn das Unternehmen expandiert und wächst, besteht die Möglichkeit, die Räum-lichkeiten und Flächen auszubauen?
- Verkehrsanbindung: Straßen- und Autobahnanbindung, Bahnverbindung, Lieferantenzufahrt (ausreichend breit/hoch für LKWs, Wendemöglichkeit), Fußgängerzone
- Auflagen: Lärm, Geruch, Staub, Chemikalien, Abfall, Abwasser. Bei Produktionsbetrieben ist die Problematik der Umweltbelastung zu beachten. Aus diesem Grund ist eine Ansiedlung – je nach Stärke der Umweltbelas-tung – Industrie- oder Gewerbegebieten erlaubt. Zu beachten ist z.B. das Bundesimmissionsschutzgesetz. Im fünften Teil des Gesetzes ist die Überwachung und Verbesserung der Luftqualität, Luftreinhalteplanung, Lärmminderungspläne geregelt.
Ansprechpartner sind das Bauordnungsamt oder das Gewerbeaufsichtsamt.