Innovation, Umwelt und Existenzgründung
Antragstellung
Wie beantragt man ein Darlehen der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz?
Zunächst einmal ist zu unterscheiden zwischen dem Direktverfahren und dem Hausbankverfahren. Bei dem Direktverfahren tritt die ISB, bzw. eine ihrer Tochtergesellschaften, direkt in den Kontakt mit dem antragstellenden Unternehmen. Dies ist im Rahmen aller Zuschussprogramme sowie bei der Vergabe von Kapitalbeteiligungen der Fall. Im sogenannten Hausbankverfahren werden die Fördergelder über die Hausbanken ausgereicht; die ISB (analog: KfW Mittelstandsbank) tritt dabei als Refinanzierungsinstitut auf. Die ISB arbeitet mit allen Banken und Sparkassen zusammen. Die Hausbank nimmt die Förderanträge entgegen und leitet sie an die ISB weiter. Sie verpflichtet sich gegenüber der ISB, die Darlehen fristgerecht zu verzinsen und zu tilgen, und sie trägt das Kreditrisiko. Auf die Kreditentscheidung der Hausbank nimmt die ISB keinen Einfluss; auch nicht darauf, welche Sicherheiten sich die Bank für die Förderdarlehen stellen lässt. Können keine ausreichenden Sicherheiten geboten werden, besteht allerdings die Möglichkeit, den jeweiligen Kredit mit einer öffentlichen Bürgschaft zu unterlegen. Unabdingbare Voraussetzung für eine erfolgreiche Förderentscheidung ist eine fristgerechte Antragstellung. Dies bedeutet, dass vor Investitions- bzw. Projektbeginn der Antrag bei der ISB (bei Zuschussprogrammen und Kapitalbeteiligungen) bzw. der Hausbank (im Bereich zinsverbilligter Darlehen) gestellt sein muss. Als Investitionsbeginn gilt dabei der Abschluss eines ersten, dem Projekt zurechenbaren Lieferungs- bzw. Leistungsvertrages.
Auf der Internetseite der ISB im Bereich "Förderung" finden Sie für die verschiedenen Förderprogramme der ISB Anträge zum Herunterladen.
Wie beantragt man eine Bürgschaft der Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz?
Beim Antragsverfahren gilt grundsätzlich das Hausbankprinzip, das heißt, Sie stellen Ihren Bürgschaftsantrag über Ihre Hausbank. Sie sprechen im Vorfeld Ihres geschäftlichen Vorhabens mit Ihrer Hausbank, bei der Sie den Kredit für Ihr Vorhaben beantragen wollen. Ihre Hausbank beurteilt Ihr Vorhaben positiv - allerdings reichen die verfügbaren Sicherheiten nicht aus?
- Gemeinsam mit Ihrer Hausbank beantragen Sie eine Bürgschaft der Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz GmbH. Bitte beachten Sie, dass der Antrag für die Bürgschaft noch vor dem Beginn Ihres Vorhabens gestellt werden soll.
- Die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz GmbH prüft Ihr Vorhaben, das marktrelevante Umfeld sowie die wirtschaftlichen Verhältnisse und holt in der Regel eine Stellungnahme von der zuständigen Kammer oder des Fachverbandes ein. Ist die Bürgschaftsbank von der Tragfähigkeit des Geschäftsvorhabens überzeugt, sendet sie eine Bürgschaftsurkunde an Ihre Hausbank - und Sie erhalten eine verbindliche Zusage der Bürgschaftsbank.
- Ihre Hausbank setzt die in der Bürgschaftsurkunde vereinbarten Auflagen und Bedingungen vertraglich mit Ihnen um.
Als Existenzgründer können Sie Ihren Antrag im Rahmen des Angebotes Bürgschaft Direkt (Bürgschaft ohne Bank) bei der Bürgschaftsbank direkt stellen. Mit der Zusage der Bürgschaftsbank können Sie Ihrer Hausbank bereits eine Sicherheit präsentieren.
Wie beantragt man einen KfW-Kredit?
Der Antrag muss bei Ihrer Hausbank gestellt werden. Der Kreditantrag muss immer vor Beginn des Vorhabens (z.B. erster verbindlicher Auftrag, Abschluss eines Kaufvertrages) gestellt werden, denn Umschuldungen (Ablösung bestehender Bankkredite durch andere Bankkredite. Mit Krediten der KfW Mittelstandsbank darf nicht umgeschuldet werden) und Nachfinanzierungen (Finanzierung bereits begonnener Investitionen. Eine Nachfinanzierung mit einem Kredit der KfW Mittelstandsbank ist grundsätzlich ausgeschlossen) sind nicht möglich. Sprechen Sie also so früh wie möglich mit Ihrer Bank über den KfW-Kredit.
Das Antragsformular erhalten Sie bei Ihrer Bank, die Ihnen auch beim Ausfüllen behilflich ist.
Mit dem KfW-Förderassistenten können Sie Ihren Antrag schon im Vorfeld vorbereiten – damit Ihr Bankgespräch schneller zum Ziel führt. Den KfW-Förderassistenten finden Sie beim jeweiligen Förderprogramm auf der Internetseite der KfW.
Prüfung des Antrags bei der Hausbank
Die Bank finanziert Ihr Vorhaben "aus einer Hand". Ein KfW-Kredit kann Ihren Finanzierungsbedarf in manchen Fällen nur teilweise abdecken. Die Bank ergänzt die Finanzierung dann mit einem Hausbankdarlehen. In jedem Fall sollten Sie aber einen angemessenen Eigenkapitalbetrag einsetzen.
Die Entscheidung über die Kreditvergabe trifft Ihre Bank nach Objekt- und Bonitätsprüfung. Fällt die Prüfung positiv aus, befürwortet die Bank den Kredit auf dem Antragsformular und reicht es bei der KfW ein.
Prüfung des Antrags bei der KfW
Die KfW prüft, ob alle Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Übernimmt die Bank die volle Haftung, kann die KfW den Kredit nach dieser nur formalen Prüfung innerhalb weniger Arbeitstage zusagen. Wenn die KfW ebenfalls Risiko übernimmt, prüft sie zusätzlich Ihre Kreditunterlagen. Bis zur Zusage benötigt die KfW in der Regel dann noch einige Tage mehr.
Der Kreditvertrag
Der Kreditvertrag wird zwischen Ihnen und Ihrer Bank geschlossen. Die Bank zahlt den KfW-Kredit an Sie aus und leitet auch Ihre Rückzahlungen an die KfW weiter. Außer dem Kreditzins können weitere Kosten entstehen, z.B. die Bearbeitungsgebühren.
Allgemeine Beratung der Förderbanken:
Beratertelefon der ISB: 06131 6172-1333
Infocenter der KfW: Tel. 0180 1 241124
Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz: Tel. 06131 62915-5
Für die Richtigkeit aller Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.