Innovation, Umwelt und Existenzgründung
Fördervoraussetzungen
Bevor Sie einen Kreditantrag bei der Hausbank stellen, sollten Sie im Vorfeld die klären, ob die allgemeinen Voraussetzungen erfüllt sind.
- Der Antragsteller ist fachlich und kaufmännisch qualifiziert und hat einschlägige Berufserfahrungen.
- Die selbständige Tätigkeit wird hauptberuflich ausgeübt (als Haupterwerbsquelle) und ist auf Dauer angelegt.
Bei einzelnen Finanzierungshilfen kann auch der nebenberufliche Start gefördert werden. - Vor der Antragstellung darf mit der Durchführung des Vorhabens noch nicht begonnen worden sein; als Beginn gilt das Eingehen erster wesentlicher finanziell bindender Verpflichtungen, soweit sich diese auf die zu fördernde Investition beziehen (z.B. Kaufverträge, Bestellungen,...).
- Nachfinanzierungen oder Umschuldungen werden grundsätzlich nicht gefördert - Begründung: die öffentliche Förderung soll eine Anreizwirkung haben.
- Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert sein.
- Öffentliche Kredite sind banküblich abzusichern; eine Ergänzung durch öffentliche Bürgschaften ist eventuell möglich.
- Die öffentlichen Mittel sind für den festgelegten Zweck zu verwenden; über die Verwendung ist ein Nachweis zu führen.
- Eine Mehrfachförderung desselben Vorhabens aus verschiedenen Ansätzen innerhalb eines Gesamtförderprogramms (z.B. ERP-Programm) ist ausgeschlossen; eine Kombination einzelner Fördermaßnahmen aus verschiedenen Gesamtprogrammen ist jedoch möglich.
- Die Anträge sind, wenn bei den Einzelprogrammen nichts anderes angegeben wird, über Kreditinstitute einzureichen, die über die entsprechenden Antragsformulare verfügen.
Bitte beachten Sie, dass kein Rechtsanspruch auf Gewährung öffentlicher Kredite, Zuschüsse und Bürgschaften besteht.