Innovation, Umwelt und Existenzgründung
Beratungsprogramm für Existenzgründung in Rheinland-Pfalz
Das Wirtschaftsministerium Rheinland-Pfalz bezuschusst Beratungsleistungen von Existenzgründungen, Unternehmensnachfolgen und Unternehmensübergaben in Rheinland-Pfalz. Gefördert werden Unternehmen aus Industrie, Handwerk, Handel, Tourismus sowie sonstige Dienstleistungen und Freie Berufe. Die Förderung besteht in der Gewährung eines Zuschusses.
Förderkonditionen
Gefördert werden Beratungen zur Gründung einer Vollexistenz oder für die Übernahme oder Übergabe eines bestehenden Unternehmens bis zu sechs Tagewerke. Die förderfähigen Beratungskosten belaufen sich auf maximal 800 Euro je Tagewerk. Der Zuschuss beträgt bis zu 50 % der in Rechnung gestellten Beratungskosten, das heißt, maximal 400 Euro je Tagewerk. Ein Tagewerk umfasst mindestens acht Beratungsstunden (inkl. Vor- und Nachbereitung sowie Berichterstellung und Fahrzeiten). Innerhalb eines Beratungsauftrages können einzelne Beratungsstunden kumuliert werden. Beratungsstunden mit einem Gesamtumfang von unter vier Stunden sind nicht förderbar.
Bei dem Beratungsprogramm für Existenzgründer handelt es sich um eine unternehmensbezogene Förderung.
Existenzgründungen im Nebenerwerb oder zum schrittweisen Einstieg in eine selbständige Erwerbstätigkeit werden seit dem 15.04.2024 nicht mehr gefördert.
Antragsverfahren
1. Antragstellung
Der Antragsteller stellt den Antrag für den Zuschuss aus dem Beratungsprogramm. Antrag annehmende Stellen sind die IHK-Starterzentren.
Beachten Sie bitte, dass der Antrag vor Beauftragung des Beraters gestellt werden muss.
Der Antrag muss vollständig ausgefüllt und der Beginn der Beratung mit einem konkreten Datum versehen sein. Ihr Antrag wird dann zusammen mit einer Förderempfehlung bei der Bewilligungsstelle, der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB), eingereicht.
2. Beginn der Beratung
Erst nachdem Sie von der ISB ein Bewilligungsschreiben erhalten haben, können Sie einen Unternehmensberater beauftragen und mit der Beratung beginnen. Das Verfahren muss innerhalb von zwei Monaten nach Zusage durch die ISB abgeschlossen sein. Die Fristen für die Abgabe der Unterlagen ersehen Sie aus dem Bewilligungsschreiben der ISB.
Bitte beachten Sie, dass vertragliche Vereinbarungen mit einem Berater erst nach Vorlage des Bewilligungsbescheids erfolgen dürfen. Auch eventuell bereits im Vorfeld erfolgte Beratungen sind von der Förderung ausgeschlossen. Ebenso werden Beratungen, die nach einer erfolgten Gewerbeanmeldung durchgeführt werden, nicht bezuschusst.
3. Abrechnungsunterlagen
Voraussetzung für die Auszahlung des Zuschusses ist die Einreichung der Abrechnungsunterlagen bei den Starterzentren. Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden: Kopie des Beratungsberichts (beachten Sie dazu die Kriterien der Verwaltungsvorschrift) sowie aller in der Beratung erarbeiteten Unterlagen wie Businessplan, Finanzplanung usw., die Rechnung des Beraters und der Kontoauszug des Antragstellers.
Das Antragsformular und die Verwaltungsvorschrift zum Beratungsprogramm für Existenzgründer in Rheinland-Pfalz können Sie auf der Internetseite der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (SB) downloaden. Bitte beachten Sie die Verwaltungsvorschrift, in welcher unter anderem aufgeführt ist, was gefördert wird bzw. von der Förderung ausgeschlossen ist und welche Inhalte der Beraterbericht enthalten muss.
Das Antragsformular und die Verwaltungsvorschrift zum Beratungsprogramm für Existenzgründer in Rheinland-Pfalz können Sie auf der Internetseite der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (SB) downloaden. Bitte beachten Sie die Verwaltungsvorschrift, in welcher unter anderem aufgeführt ist, was gefördert wird bzw. von der Förderung ausgeschlossen ist und welche Inhalte der Beraterbericht enthalten muss.
Reichen Sie den Antrag im Original bei der für den geplanten Standort zuständigen IHK ein. Eine Einreichung per Mail ist nicht zulässig.
Nachstehend sind die zuständigen Starterzentren der IHK Pfalz aufgeführt:
Kaiserslautern-Nordwestpfalz
Postfach 2665
67614 Kaiserslautern
Tel. 0631 41448-0
für die Stadt Kaiserslautern und die Landkreise Donnersberg, Kaiserslautern und Kusel
67614 Kaiserslautern
Tel. 0631 41448-0
für die Stadt Kaiserslautern und die Landkreise Donnersberg, Kaiserslautern und Kusel
Landau-Südpfalz
Postfach 1620
76806 Landau
Tel. 06341 971-2510
für die Stadt Landau, die Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße
76806 Landau
Tel. 06341 971-2510
für die Stadt Landau, die Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße
Ludwigshafen-Vorderpfalz
Geschäftsbereich Innovation, Umwelt und Existenzgründung
Postfach 210744
67007 Ludwigshafen
Tel. 0621 5904-2101
für die Städte Frankenthal, Ludwigshafen, Neustadt/Weinstraße, Speyer, den Landkreisen Bad Dürkheim und Rhein-Pfalz-Kreis
Postfach 210744
67007 Ludwigshafen
Tel. 0621 5904-2101
für die Städte Frankenthal, Ludwigshafen, Neustadt/Weinstraße, Speyer, den Landkreisen Bad Dürkheim und Rhein-Pfalz-Kreis
Pirmasens-Südwestpfalz
Postfach 2061
66928 Pirmasens
Tel. 06331 523-2610
für die Städte Pirmasens, Zweibrücken und den Landkreis Südwestpfalz
66928 Pirmasens
Tel. 06331 523-2610
für die Städte Pirmasens, Zweibrücken und den Landkreis Südwestpfalz