Innovation, Umwelt und Existenzgründung
Umsatzsteuer allgemein
Sie müssen als Unternehmer auf alle Umsätze, die Sie erbringen, Umsatzsteuer in Rechnung stellen und den vom Kunden zu zahlenden Betrag ans Finanzamt weiterleiten. Gleichzeitig sind Sie berechtigt, sich die Umsatzsteuer, die Sie auf Ihre betrieblichen Leistungsbezüge zahlen müssen und die auf Ihren Eingangsrechnungen (korrekt) ausgewiesen ist, als Vorsteuer vom Finanzamt erstatten zu lassen. Dies gilt immer dann, wenn Sie nicht den umsatzsteuerlichen Status des Kleinunternehmers für sich geltend machen können.
Wenn Sie Fragen im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Sachverhalten haben, ist unsere Abteilung International Ihr Ansprechpartner.