Innovation, Umwelt und Existenzgründung

Gegenstände mit ermäßigtem Umsatzsteuersatz

Der Umsatzsteuersatz beträgt in Deutschland 19 %. Es gibt aber auch einen ermäßigten Umsatzsteuersatz von nur 7 % , so z.B. für Lebensmittel und Bücher.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat in seinem Schreiben vom 05.08.2004 detaillierte Informationen zum ermäßigten Steuersatz in Deutschland veröffentlicht.
Gegenstände, die von einem ermäßigen Umsatzsteuersatz profitieren, sind in der Regel Tiere, Lebensmittel und Kunstgegenstände. Dennoch gibt es auch hier Ausnahmen und eine pauschale Antwort, ob ein Gegenstand einen ermäßigten Umsatzsteuersatz hat, kann man nicht geben. Nachfolgend finden Sie eine ausgewählte Liste von Gegenständen, die unter die Ermäßigung fallen können.

Ausgewählte Produkte mit ermäßigtem Umsatzsteuersatz

  • Tiere
  • Lebensmittel
  • Früchte und Nüsse
  • Kaffee, Tee, Mate und Gewürze
  • Bücher
  • Rollstühle und andere Fahrzeuge für Behinderte
  • Kunstgegenstände
  • Sammlungsstücke
Bitte beachten Sie: Diese Liste ist keinesfalls vollständig und ist lediglich eine Auswahl. Eine Übersicht der Gegenstände, für die 7 % fällig sind, finden Sie in der Anlage 2 des Umsatzsteuergesetzes unter “Weitere Informationen”.
Seit 2020 gilt durch das Jahresteuergesetz 2019 (PDF) die ermäßigte Umsatzsteuer für E-Books. EU-Mitgliedstaaten dürfen künftig ihre ermäßigten Steuersätze oder sogar ihre Nullsätze auf E-Publikationen anwenden. Damit gleichen sich die Mehrwertsteuervorschriften für physische und elektronische Veröffentlichungsformen an. Am 17. Dezember 2021 hat das BMF ein Schreiben zu den digitalen Medien (PDF) veröffentlicht, welches u.a. Fallbeispiele, Definitionen und eine Nichtbeanstandungsregelung beinhaltet. Ebenso wurde der ermäßigte Steuersatz für Erzeugnisse für Zwecke der Monatshygiene eingeführt. Auch für Bahntickets wurde eine Ausweitung des ermäßigten Steuersatzes (Wegfall 50 km-Grenze) durch das Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht (PDF) eingeführt. Hierzu hat das BMF am 21. Januar 2020 ein Schreiben (PDF) veröffentlicht.
Stand: November 2024
Für die Richtigkeit aller Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
Quelle: IHK München und Oberbayern