Innovation, Umwelt und Existenzgründung
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
Wenn Sie sich selbständig gemacht haben, ist gegenüber dem Finanzamt eine gesonderte Erklärung zwecks Feststellung der Einkommensteuervorauszahlung erforderlich.
Ab dem 1. Januar 2021 sind – sofern die Auskunftserteilung nicht aufgrund eines Härtefalls nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zugelassen wurde (§ 138 Absatz 1b Satz 3 AO) – die Fragebögen zur steuerlichen Erfassung elektronisch nach Maßgabe des § 138 Absatz 1b Satz 2 AO zu übermitteln.
- Einzelunternehmen – Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bei Aufnahme einer gewerblichen, selbständigen (freiberuflichen) oder land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit
- GbR – Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bei Gründung einer Personengesellschaft/-gemeinschaft
- GmbH – Fragebogen zur steuerlichen Erfassung einer Kapitalgesellschaft bzw. Genossenschaft
Elektronische Fragebögen zur steuerlichen Erfassung sowie weitere Informationen zur Übermittlung werden im Online-Finanzamt „Mein ELSTER“ (www.elster.de) zur Verfügung gestellt.
Alternativ können Sie auf das Formular-Management-System der Finanzämter gehen und den entsprechenden Fragebogen herunterladen. (www.formulare-bfinv.de – Formularcenter – Unternehmen – Fragebögen zur steuerlichen Erfassung)
Für Unternehmer, die mit Abnehmern/Lieferanten in EU-Staaten Geschäfte tätigen, kann gleichzeitig die Erteilung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) (pdf) beantragt werden. Diese kann auch später noch schriftlich oder online erfolgen.
Zu beantragen beim:
Bundeszentralamt für Steuern - Dienstsitz Saarlouis, 66738 Saarlouis
Fax 0228 406-3801, www.formulare-bfinv.de – Formularcenter – Unternehmen – Umsatzsteuer
(Erforderliche Angaben: Name, Anschrift, UStNr. und zuständiges USt.- Finanzamt)
Bundeszentralamt für Steuern - Dienstsitz Saarlouis, 66738 Saarlouis
Fax 0228 406-3801, www.formulare-bfinv.de – Formularcenter – Unternehmen – Umsatzsteuer
(Erforderliche Angaben: Name, Anschrift, UStNr. und zuständiges USt.- Finanzamt)