Innovation, Umwelt und Existenzgründung
Kammern fordern Sanierung der öffentlichen Haushalte
In seinem Positionspapier und auch in einem Schreiben der Arbeitsgemeinschaft an Innenminister Lewentz fasst der Landessteuerausschuss der Arbeitsgemeinschaft der rheinland-pfälzischen IHKs die Forderungen der Wirtschaft zur Sanierung der öffentlichen Haushalte zusammen. Denn die angespannte Haushaltslage der öffentlichen Hand wirkt sich über die Steuerpolitik nachteilig für die Unternehmen aus. Das Thema „Sanierung der öffentlichen Haushalte" hat sowohl durch die gestiegene Verschuldung als auch durch die Spielregeln des Kommunalen Entschuldungsfonds und den vorliegenden Entwurf zur Reform des kommunalen Finanzausgleichs weiter an Bedeutung gewonnen. Die derzeit von der Politik verfolgten Ansätze, die öffentlichen Haushalte über Einnahmeerhöhungen zu konsolidieren, lehnen die Kammern ab. Es ist vielmehr dringend erforderlich, Umfang und Standards der öffentlichen Leistungen zu überprüfen. Die Ausgaben müssen gekürzt werden und das Konnexitätsprinzip „Wer bestellt, der zahlt!“ muss wieder beachtet werden. Nur so ist eine nachhaltige Konsolidierung zu erreichen!
Der Landessteuerausschuss und damit die Kammern stellen betreffend die Sanierung der öffentlichen Haushalte deshalb folgende Forderungen:
1. Konsolidierung über die Ausgabenseite
Die öffentlichen Haushalte sollen über die Ausgabenseite konsolidiert werden, nicht über die Einnahmeseite. Dringend erforderlich sind Einsparungen. Es muss geprüft werden, welche Aufgaben der Staat übernehmen muss und welche Leistungsstandards hierbei anzusetzen sind. Alle Ausgaben müssen gezielt getätigt und regelmäßig auf ihre Wirksamkeit hin überprüft werden. Bei Einnahmeüberschüssen sind Schulden zu tilgen.
2. Finanzielle Basis der Kommunen sichern
Die finanzielle Basis der Kommunen muss gesichert und auf eine breite Basis gestellt werden. (Wir fordern nach wie vor den Ersatz der Gewerbesteuer durch eine Kommunalsteuer auf breiter Basis – die Wirtschaft trägt hierbei gerne ihren Anteil. Gleichzeitig müssen aber auf der Ausgabenseite Konsolidierungsmaßnahmen ergriffen werden.) Zurzeit tragen 5 % der Steuerpflichtigen 90 % des Gewerbesteueraufkommens. Ähnliche Zahlen gingen auch schon für die Einkommensteuer durch die Presse. Das ist nicht in Ordnung, ebenso wenig wie eine Besteuerung, die nicht am laufenden Ertrag der Unternehmen anknüpft, sondern an der Unternehmenssubstanz.
3. Konnexitätsprinzip beachten
Wer neue Aufgaben definiert und damit Ausgaben auslöst, muss diese auch finanzieren. Das Motto, „wer bestellt, der bezahlt“, muss wieder Anwendung finden!
4. Übermaßverbot beachten
Die Wirtschaft ist durchaus bereit, ihren Beitrag zu unserem Gemeinwesen zu leisten. Das aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit abgeleitete Übermaßverbot setzt dem Staat aber auch bei der Erhebung immer höherer und weiterer Steuern Grenzen. Der Staat hat keinen ungebremsten und unbegrenzten Zugriff auf die vorhandene Substanz. Die Steuerpflichtigen, besonders die Unternehmen als Garant von Arbeitsplätzen, dürfen nicht zunehmend mit neuen und höheren Abgaben und Steuern belastet werden.
5. Fairer Wettbewerb von öffentlichen und privaten Unternehmen
Der Staat sollte nur dort in den Markt eintreten, wo es keine vergleichbaren privatwirtschaftlichen Anbieter gibt. Es muss gelten: „So viel Staat wie nötig, so wenig Staat wie möglich.“
Dort, wo der Staat in Wettbewerb mit privaten Unternehmen tritt, müssen für ihn die gleichen Spielregeln gelten wie für diese Unternehmen. Dies gilt auch und besonders im Bereich der Umsatzsteuer.
Stand: Januar 2023