Innovation, Umwelt und Existenzgründung

GS-Kennzeichnung steht für geprüfte Sicherheit

Viele Geräte tragen das GS-Zeichen für Geprüfte Sicherheit. Das GS-Zeichen, ein amtliches Zeichen, festgeschrieben im Geräte- und Produktsicherheitsgesetz, hat sich seit 1977 bewährt. Damit versichert der Hersteller durch eine freiwillige Überprüfung, dass sein Produkt allen sicherheitstechnischen Anforderungen entspricht. Dem Verbraucher gibt das GS-Zeichen beim Kauf eine zusätzliche Sicherheit.
Das Gütesiegel garantiert eine sichere Handhabung beim bestimmungsgemäßen Gebrauch eines Gerätes. Während in der Vergangenheit überwiegend Produkte deutscher und zum Teil europäischer Herkunft mit dem GS-Zeichen in den Verkehr gebracht wurden, sind heute zunehmend auch nicht europäischen Waren mit GS-Kennzeichnung auf dem Markt. Bei ihnen traten wiederholt sicherheitstechnische Mängel auf. Dabei wurde häufig festgestellt, dass diese Produkte das GS-Zeichen unzulässigerwiese trugen.
Die Bundesanstalt für Arbeit und Sozialordnung empfiehlt Händeln bei Zweifeln, ob ein Produkt das GS-Zeichen zu Recht trägt, die Zertifizierung zu kontrollieren. Dazu können sie sich eine kopierfähige Ausfertigung des GS-Zertifikats vom Anbieter des gekennzeichneten Produkts schicken lassen. Das Zertifikat sollte mindestens folgende Angaben enthalten: Nummer, Ausgabedaten, Zertifikatsinhaber, Fertigungsstätte, Angaben, um das Erzeugnis zweifelsfrei identifizieren zu können sowie die Bezeichnung der ausstellenden GS-Prüfstelle. Bei Zweifeln können Händler auf der Homepage der Bundesanstalt für Arbeit und Sozialordnung die Zertifizierung überprüfen. Das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz, ergänzt durch aktuelle Normen, bildet die Basis, nach der jedes verwendungsfähige Arbeitsmittel geprüft und zertifiziert werden kann.
Das GS-Zeichen ist mit seinen Anforderungen an die Vergabe zwar gesetzlich geregelt, aber im Gegensatz zur CE-Kennzeichnung freiwillig in der Anwendung. Mit der CE-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller, dass das gekennzeichnete Produkt konform zum geltenden europäischen Binnenmarktrecht ist. Er ist damit auch für die Aufsichtsbehörden der Produktverantwortliche. Die CE-Kennzeichnung muss vom Hersteller verpflichtend angebracht werden. Dies gilt allerdings nur bei Produkten bzw. Produktgruppen, für die es einen entsprechenden EU-Rechtsakt gibt. Produkte, von keinem solchen Rechtsakt erfasst werden, dürfen hingegen kein CE-Kennzeichen tragen. Demgegenüber bedeutet das GS-Zeichen die Produktprüfung und Fertigungsüberwachung durch eine unabhängige Prüf- und Zertifizierungsstelle (GS-Stelle). Eine Liste aller GS-Stellen ist bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin verfügbar.