Innovation, Umwelt und Existenzgründung
Arbeitsstättenverordnung
Die Arbeitsstättenverordnung verfolgt das Ziel, Beschäftigte in Arbeitsstätten zu schützen und zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten beizutragen. Ein nicht unwesentlicher Teil von Arbeitsunfällen ist auf die nicht ordnungsgemäße Beschaffenheit, Einrichtung und Unterhaltung der Arbeitsstätten zurückzuführen, zum Beispiel auf Sturzunfälle auf schadhaften Fußböden und Treppen sowie Transportunfälle auf ungeeigneten oder zu eng bemessenen Verkehrswegen.
Aber auch schwere Unfälle durch das Zersplittern von Glaswänden und Glaseinsätzen in Türen oder Erkrankungen durch gesundheitlich unzuträglichen Betriebslärm sollen vermieden werden. Am 3. Dezember 2016 ist die novellierte Arbeitsstättenverordnung in Kraft getreten. Darin finden sich nun auch Regelungen zu Telearbeitsplätzen, zur Arbeitsschutzunterweisung und zum Umgang mit psychischen Belastungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung.
Die Arbeitsstättenverordnung enthält Mindestvorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten. In der Verordnung werden die allgemeinen Schutzziele anstatt konkreter Maßzahlen und Detailforderungen vorgegeben. Dies verschafft dem Arbeitgeber mehr Freiheit bei seinen Entscheidung zur Gestaltung und dem Betrieb der Arbeitsstätte. Von besonderer Bedeutung ist, dass die Betriebe die Belange von Menschen mit Behinderungen im Hinblick auf Sicherheit und Gesundheitsschutz berücksichtigen müssen. Dazu müssen Maßnahmen zum Brandschutz bekannt gemacht werden sowie auf die Anforderungen an die zulässige Raumtemperatur und an die Beleuchtung, insbesondere bei den Bildschirmarbeitsplätzen, sowie die Gestaltung von Pausen-, Bereitschafts- und Sanitärrumen, geachtet werden.
Ein wesentliches Hilfsmittel für die praktische Umsetzung der Arbeitsstättenverordnung sind die Technischen Regeln für Arbeitsstätten. Sie beschreiben Maßnahmen und praktische Durchführungshilfen und legen dar, wie die in der Arbeitsstättenverordnung gestellten Schutzziele und Anforderungen hinsichtlich Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten erreicht werden können. Die Technischen Regeln enthalten den aktuellen Stand der Technik und erleichtern dadurch die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und die Festlegung der geeigneten Maßnahmen für die Gesundheit und die Sicherheit für die Beschäftigten im Betrieb. Eine Verpflichtung zur Anwendung der Technischen Regeln für Arbeitsstätten besteht jedoch nicht. Der Vollzug der Verordnung obliegt den staatlichen Arbeitsschutzaufsichtsbehörden.