Innovation, Umwelt und Existenzgründung

Innovationspreis Rheinland-Pfalz 2025

Ein starker Mittelstand mit erfolgreichen Unternehmen ist die Grundlage unseres Wohlstandes. Innovationen – die Umsetzung aktueller Erkenntnisse aus Wissenschaft und Technik in marktgängige Produkte, Verfahren und Dienstleistungen – sind ein zentraler Faktor für den langfristigen Unternehmenserfolg. Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau vergibt den Innovationspreis Rheinland-Pfalz in Kooperation mit den Arbeitsgemeinschaften der Industrie- und Handelskammern sowie den Handwerkskammern des Landes an besonders innovative Unternehmen aus Rheinland-Pfalz. Damit sollen deren Leistungen anerkannt werden. Es werden Preis in den Kategorien „Unternehmen“ und „Handwerk“ verliehen. Der Sonderpreis wird zum Thema „Innovationen für die Landwirtschaft ausgelobt. Die Preise sind mit insgesamt 60.000 Euro dotiert.
Teilnahmeberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, die ihren Firmensitz bzw. Standort in Rheinland-Pfalz haben und innovative Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen entwickeln, fertigen, einsetzen und vermarkten. Diese dürfen vor nicht mehr als vier Jahren am freien Markt eingeführt worden sein, müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung erhältlich sein und bereits einen signifikanten Umsatz erzielt haben. Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online unter innovationspreis.rlp.de . Neben dem ausgefüllten Bewerbungsformular kann zusätzlich eine ausführliche Beschreibung des Entwicklungsvorhabens (auf maximal vier Seiten im Format DIN A4 mit maximal 16 000 Zeichen inklusive Leerzeichen enthalten sein. Bewerbungsschluss ist der 15. November 2024. Die Preisverleihung findet voraussichtlich im Frühjahr 2025 in der Handwerkskammer Trier statt.
Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau prüfr die eingegangenen Bewerbungen dahingehend, ob sie den Zielen und Teilnahmebedingungen des Innovationspreises entsprechen. Alle zulässigen Bewerbungen werden einer Jury zur Beurteilung vorgelegt. Die Mitglieder der Jury üben eine unabhängige gutachterliche Tätigkeit aus und wahren bei ihrer Arbeit Vertraulichkeit. Die Jury schlägt der Ministerin für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau des Landes Rheinland-Pfalz geeignete Preisträger vor. Für die Auswahl der Preisträger sind folgende Kriterien maßgebend: Aufwand (Kosten) der Innovation im Verhältnis zur Bewerbergröße, wirtschaftliche Bedeutung (realisierter Beschäftigungseffekt und Umsatzsteigerung), Umweltrelevanz, soziale Bedeutung, gesellschaftlicher Nutzen, Fortschritt im Vergleich zum Stand der Technik sowie Relevanz der Innovation für andere Bereiche.