Innovation, Umwelt und Existenzgründung

Steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung

Deutschland gehört zu den fünf der 36 OECD-Länder, die Forschung und Entwicklung (FuE) bis dahin nicht steuerlich gefördert hat. Dies wurde als wesentlicher Nachteil im internationalen Standortwettbewerb um innovative Unternehmen und FuE-Personal gesehen. Das Bundeskabinett hatte daher im Mai 2019 beschlossen, Forschung und Entwicklung ab dem 1. Januar 2020 steuerlich zu fördern.
Forschende Unternehmen können ab sofort ihre Forschungsvorhaben zertifizieren lassen und mit einer entsprechenden Bescheinigung eine steuerliche Forschungszulage beim Finanzamt beantragen. Die Prüfung der Anträge und das Ausstellen der Bescheinigungen übernimmt die neue Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ), die gemeinsam vom VDI Technologiezentrum GmbH, dem DLR Projektträger (DLR-PT) und der AiF Projekt GmbH betrieben wird. Die Bescheinigungsstelle ist online gegangen. Entsprechende Anträge können ab sofort online unter www.bescheinigung-forschungszulage.de eingereicht werden.

Mehr zur steuerlichen Forschungsförderung finden Sie hier.