Innovation, Umwelt und Existenzgründung
Fördermöglichkeiten bei Innovation und Digitalisierung
Update: Über das Förderprogramm go-digital kann die Einrichtung von Homeoffice-Plätzen jetzt finanziell unterstützt werden. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist jetzt ohne Zuwendungsbescheid möglich.
Im Bereich Innovation und Digitalisierung stellen sowohl Land, Bund als auch EU verschiedene Förderprogramme und Finanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung.
Treten Sie gerne mit uns in Kontakt, um das richtige Förderprogramm zu finden und beginnen Sie erst dann mit der Umsetzung Ihres Vorhabens, wenn das Förderprogramm bewilligt wurde.
Ihre Fördermöglichkeiten
- Das Wichtigste zu Fördermitteln für die Produktentwicklung
Wer als kleines oder mittleres Unternehmen wettbewerbsfähig bleiben möchte, muss in Forschung und Entwicklung investieren und Ergebnisse schnell in neue, innovative Produkte und Dienstleistungen umsetzen. Ziel von FuE-Förderprogrammen ist die Unterstützung von Projekten über Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen. In vielen Förderprogrammen wird die Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen nochmals besonders unterstützt, damit neue Erkenntnisse der Wissenschaft schnell in marktfähige Produkte umgesetzt werden. Ein Großteil der Fördermittel im FuE-Bereich wird als nicht-rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Förderquoten liegen für Unternehmen in der Regel bei maximal 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Ebenso können Unternehmen Beteiligungen und zinsgünstige Darlehen, z.B. von Förderbanken, für ihre FuE-Projekte erhalten.Ein Antrag für ein FuE-Förderprogramm ist durchaus mit Aufwand verbunden. Oftmals gibt es Nachfragen des Projektträgers aufgrund unvollständiger Antragsunterlagen oder zu technischen Details. Durch ein sorgfältiges Vorgehen bei der Zusammenstellung der geforderten Unterlagen kann man von vornherein Nachforderungen reduzieren und die Dauer bis zur Bewilligung verkürzen. Die Suche nach dem optimalen Förderprogramm gestaltet sich bei der Vielzahl zu berücksichtigender Kriterien nicht immer einfach: Fallt das Unternehmen unter die KMU-Grenze? Mit welchen Kosten planen Sie für Ihr Entwicklungsprojekt? Führen Sie das Entwicklungsprojekt alleine durch oder wird mit weiteren Unternehmen und/oder Forschungseinrichtungen kooperiert? Mit diesen und weiteren Fragen wird man bei der Recherche nach den geeigneten Förderprogrammen konfrontiert.Beachten Sie, dass sich die Förderlandschaft ändert. In einer Individualberatung informieren wir Sie über die aktuellen Förderprogramme. Mit staatlicher Hilfe können Sie also – sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen – die Finanzierung des Vorhabens günstiger gestalten. Informieren Sie sich daher rechtzeitig und gründlich. Die Erfahrung zeigt, dass der Aufwand mit dem beantragten Fördervolumen steigt. Die Spanne reicht von Förderanträgen, die keine fünf Seiten umfassen bis hin zu hunderten von Seiten für große Verbundforschungsprojekte. Entsprechend verhält es sich im Allgemeinen auch mit dem Bewilligungszeitraum. Es gibt Fördermaßnahmen, bei denen Anträge innerhalb von vier Wochen bewilligt werden. Für große Projekte kann der Bewilligungszeitraum auch mehrere Monate betragen.
- Förderfinder des Bundes
Mit der Förderdatenbank des Bundes gibt die Bundesregierung einen vollständigen und aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. Das Fördergeschehen wird unabhängig von der Förderebene oder dem Fördergeber nach einheitlichen Kriterien und in einer konsistenten Darstellung zusammengefasst. Dabei werden auch die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Programmen aufgezeigt, die für eine effiziente Nutzung der staatlichen Förderung von Bedeutung sind. Zum Einstieg in die Forschungs- und Innovationsförderung für kleine und mittlere Unternehmen hilft der „Wegweiser für KMU“ vom Bundesministerium für Bildung und Forschung sowie die Broschüre „Von der Idee zum Markterfolg“ vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.Die Bundesregierung fördert auf der Grundlage von Fach- bzw. Rahmenprogrammen konkrete Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die den Wissensstand in zentralen Anwendungsbereichen vorantreiben und so als Wachstumstreiber in vielen Branchen wirken. Sowohl Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft als auch Hochschulen, Großforschungseinrichtungen und andere Forschungs- und Entwicklungsinstitutionen können sich an den Forschungsförderprogrammen beteiligen. Einzelne Programme sind speziell kleinen und mittleren Unternehmen vorbehalten. Die Projektförderung des Bundes erfolgt in der Regel auf dem Wege der Zuschussförderung für konkrete Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Die Förderbekanntmachungen zu einzelnen Programmen oder Förderschwerpunkten werden im Bundesanzeiger veröffentlicht und über die Internetseiten der Förderinstitutionen verbreitet. Die Fördermittel werden nur im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel vergeben.Die Anträge werden bei dem fachlich zuständigen Projektträger eingereicht. Die Antragstellung erfolgt in der Regel über das Internetportal „easy-Online“ bzw. so wie in der Förderrichtlinie beschrieben. Im Förderkatalog, einer Datenbank für die Öffentlichkeit, die aus mehr als 110 000 abgeschlossenen und laufenden Vorhaben der Projektförderung des Bundes besteht, kann interaktiv und individuell im Datenbestand recherchiert werden. Als Zuschuss unterliegen Zuwendungen, die der Bund auf der Grundlage der geltenden Nebenbestimmungen für Zuwendungen aus Kostenbasis an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben gewährt, grundsätzlich nicht der Umsatzsteuer. Die Zuwendung ist jedoch als außerordentlicher Ertrag bei der Ertragsbesteuerung durch die Einkommenssteuer oder Körperschaftssteuer oder Gewerbesteuer zu berücksichtigen.
- Landesförderprogramme Rheinland-Pfalz
Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) ist das Förderinstitut des Landes Rheinland-Pfalz und fördert mittelständische Unternehmen u. a. bei Innovations- und Digitalisierungsvorhaben.Die ISB unterstützt mit zinsgünstigen Darlehen, Bürgschaften, Beteiligungen und Zuschüssen. Gemeinsam mit der IHK Pfalz steht die ISB den Unternehmen beratend zur Seite.
- Bundesförderprogramme
In vielen Bereichen gehören kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu den Vorreitern des technologischen Fortschritts. Der Bund unterstützt sie durch Projektförderung im Rahmen von Fachprogrammen, spezielle Förderprogramme, Förderung von Technologietransfer, Existenzgründung oder Forschungsinfrastruktur.
- EU-Förderprogramme
Die EU bietet kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ein breites Spektrum an Beteiligungsmöglichkeiten – von der Einzelförderung bis zur klassischen Verbundforschung von Konsortien mit mehreren Partnern, darunter auch KMU.
- Förderprogramm KMU-innovativ
Kleine und mittlere Unternehmen sind in vielen Bereichen Vorreiter des technologischen Fortschritts. Mit der Förderinitiative KMU-innovativ unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung Spitzenforschung im deutschen Mittelstand. Ein zentraler Lotsendienst hilft in allen Fragen weiter, verbindliche Bearbeitungsfristen geben Planungssicherheit. KMU-innovativ ist in Technologiefeldern integriert, die für Deutschlands Zukunft besonders wichtig sind:
- Bioökonomie
- Elektronik und autonomes Fahren; Supercomputing
- Forschung für die zivile Sicherheit
- Medizintechnik
- Informations- und Kommunikationstechnologien
- Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität
- Materialforschung
- Photonik und Quantentechnologien
- Produktionstechnologie
- Ressourceneffizienz und Klimaschutz.
Spitzenforschung bietet KMU die Chance, mit neuen Produkten und Prozessen erfolgreich im Markt zu bestehen. Auch in den Dienstleistungsbranchen sind es vor allem KMU, die in Forschung und Entwicklung investieren.Ein zweistufiges Verfahren mit verbindlichen Fristen gibt Planungssicherheit. Bereits zwei Monate nach dem Stichtag zur Einreichung der Projektskizze stehen die für eine Förderung geeigneten Forschungsvorhaben fest. Über die Bewilligung einer Förderung wird ebenfalls innerhalb von zwei Monaten nach Vorlage der vollständigen Unterlagen entschieden. Viele kleine forschende Unternehmen befinden sich noch in der Aufbauphase. Deshalb gelten im Rahmen von KMU-innovativ besonders einfache Regeln für den Nachweis des erforderlichen Eigenkapitals. Eine vereinfachte Bonitätsprüfung und die Möglichkeit, bei knappen Eigenkapital Meilensteine in der Projektlaufzeit zu setzen, sorgen dafür, dass auch Spitzenforscher in kleinen Unternehmen ihre Ideen verwirklichen können. Die bisher bewilligte Fördersumme beträgt über 1 737 Millionen Euro für mehr als 2 380 Einzel- und Verbundvorhaben, an denen rund 3 880 kleine und mittelständische Unternehmen beteiligt sind.Wer wird gefördert?- Kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition, d. h. mit weniger als 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von maximal 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von maximal 43 Millionen Euro mit Sitz in Deutschland
Was wird gefördert?- Risikoreiche Vorhaben der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung / einzelbetriebliche Forschungs- und Entwicklungsprojekte
- Forschungs- und Entwicklungs-Kooperationsprojekte von Unternehmen oder Unternehmen und Hochschulen / Forschungseinrichtungen
Wie wird gefördert?- Personal- und Sachkosten (keine Investitionen)
- Individuelles Finanzierungsvolumen pro Projekt
- Zuschussquote 25% bis maximal 50 Prozent, zehn Prozent KMU-Bonus möglich
Wie erfolgt die Antragsstellung?- Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens beim Projektträger Jülich zu stellen
- Jederzeit möglich, jedoch nur zwei Berwertungssitzungen pro Jahr
- Zweistufiges Begutachtungsverfahren: erst Projektskizze, dann Projektantrag
- Förderprogramm WIPANO
Am 17.01.2020 hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) die neue Richtlinie zum Förderprogramm Wipano veröffentlicht. Wipano fördert den Technologie- und Wissenstransfer durch Patente, Normung und Standardisierung zur wirtschaftlichen Verwertung innovativer Ideen der öffentlichen Forschung und von Unternehmen.
Gegenstand der Förderung:
Wipano unterstützt Hochschulen, Forschungseinrichtungen und KMU bis 249 Mitarbeitern, ihre FuE-Ergebnisse zu sichern und zu vermarkten. Gegenstand der Förderung ist der gesamte Prozess der Schutzrechtsanmeldung, von der Überprüfung bis zur Verwertung der Idee. Schutzrechte im Sinne dieser Richtlinie sind Patente und Gebrauchsmuster. Es werden zudem Projekte gefördert, die neueste Erkenntnisse der Forschung in Normen und Standards überführen und damit direkt und mit großer Verbreitung der Wirtschaft zur Verfügung stehen.Zuwendungsempfänger bei "Patentierung und Verwertung":
Antragsberechtigt sind Hochschulen, Forschungseinrichtungen, KMU der gewerblichen Wirtschaft mit bis zu 249 Mitarbeitern sowie Angehörige der Freien Berufe und zwar sowohl als Einzelantragsteller als auch im Verbund.Zuwendungsempfänger "Normen und Standardisierung":
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit bis zu 1000 Mitarbeitern sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Letztere jedoch nur im Verbund mit Unternehmen.Höhe der Zuwendung bei "Normen und Standardisierung":
Bei Kooperationsprojekten ist die Zuwendungshöhe je Verbundpartner eines Projekts auf 200.000 Euro beschränkt. Der Förderzeitraum beträgt in der Regel 24 Monate. Bei Normungsprojekten von Unternehmen beträgt die Zuwendung bis zu 40.000 Euro, wobei der Förderzeitraum 36 Monate nicht überschreiten darf.Diese Richtlinie tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2020 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2023. Es ist eine laufende Antragstellung bis zum 30. Juni 2023 möglich. Weitere Informationen zu WIPANO hier.
Speziell für Gründer und Unternehmen stehen weitere Förderprogramme zur Verfügung, mehr Info unter “Weitere Informationen”.