Innovation, Umwelt und Existenzgründung
Wettbewerbsfähige Strompreise
Im Sommer 2023 veröffentlichte die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) ihren Vorschlag zur StromPartnerschaft – ein Konzept für wettbewerbsfähige Strompreise. Anfang Mai 2023 legte das BMWK ein Arbeitspapier zum Industriestrompreis vor. Bei der Bewältigung der im internationalen Vergleich hohen Energiepreise, setzt die DIHK mit ihrem Konzept auf eine Steigerung des Energieangebots, um so dauerhaft niedrige Kosten und eine sichere Versorgung für die Wirtschaft in der Breite garantieren zu können.
Der Ansatz der StromPartnerschaft zielt nicht nur auf einzelne, besonders betroffene Unternehmen ab, sondern fokussiert eine Angebotsausweitung beim Strom als „einzig sicheren Weg zur Kostensenkung“. Das Konzept gliedert sich in drei Stufen:
- Entlastungen bei Umlagen und Stromsteuer:
In der ersten Stufe wird gefordert, dass der Staat zunächst auf Steuern verzichten sowie Umlagen und Entgelte auf Strom möglichst komplett in den Bundeshaushalt übernehmen oder stark senken solle. - Einführung einer StromPartnerschaft:
StromPartnerschaften in der Wirtschaft – in Form von langfristigen Stromlieferverträgen zwischen Anlagenbetreibern erneuerbarer Energien und Stromverbrauchern aus der Wirtschaft (PPA oder Direktstromlieferverträge) – sollen gezielt gefördert werden. - Weitergehende für Entlastung für hochenergieintensive Unternehmen:
Im dritten Schritt sollen hochenergieintensive Unternehmen, für die die genannten Maßnahmen nicht ausreichen, durch weitere Entlastungen unterstützt werden.
Effekte der StromPartnerschaft
Im Ergebnis kann mit der StromPartnerschaft der PPA-Peis für Industrie und Gewerbe um maximal 3,7 ct/kWh gesenkt und das Stromangebot aus erneuerbaren Energien für die deutsche Wirtschaft um 74 TWh/Jahr ausgeweitet werden. Notwendig sind dafür zwei Anreize. Erstens ein Investitionszuschuss von 25 Prozent sowie eine Entlastung der Netzentgelte um 2 ct/kWh im Rahmen der StromPartnerschaft.
In Kombination führen beide Instrumente zu Preisen von Direktstromlieferverträgen (PPAs) in Höhe von 4,4 Cent bei PV-Strom und 5,6 Cent bei Windstrom exklusive Steuern und Umlagen. Hinzu kommen noch die verbleibenden Netzentgelte.
Durch die Entlastung der Netzentgelte ergeben sich über einen Zeitraum von 15 Jahren Kosten von durchschnittlich 1,6 Mrd. Euro jährlich. Zwar wurde die Entlastung der Wirtschaft von zunehmend steigenden Netzentgelten in der aktuellen Diskussion zum Industriestrompreis immer auch genannt, damit einhergehende Kosten in vorliegenden Kalkulationen aber nicht berücksichtigt. Der Investitionszuschuss für neue Windkraft- und PV-Anlagen führt mit 1,3 Mrd. Euro pro Jahr zu geringen Kosten und würde zusätzlich Ausgaben der EEG-Förderung einsparen sowie Steuerannahmen anstoßen. Unter dem Strich dürfte die Belastung aus dem Bundeshaushalt daher bei deutlich unter 1 Mrd. Euro jährlich liegen, wenn man die Kosten für die Netzentgeltsenkung außen vorlässt.
Die Resultate zeigen, dass die StromPartnerschaft das Energieangebot ausweitet und die Beschaffungskosten für die Abnehmer deutlich reduziert. Der Ansatz ist dabei nicht auf einzelne Branchen beschränkt und geht mit geringen Kosten für den Bundeshaushalt einher. Die StromPartnerschaft bietet damit die Chance, der gesamten Wirtschaft eine wettbewerbsfähige Perspektive auf dem Weg der Transformation zu eröffnen. Auch Unternehmen, die nicht an der StromPartnerschaft teilnehmen, profitieren durch sinkende Marktpreise aufgrund des zusätzlichen Stromangebots.