Verkehr und Logistik

Anmeldung zur Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr und Straßenpersonenverkehr

  • Bitte füllen Sie das Anmeldeformular vollständig aus.
  • Nach dem Eingang Ihrer elektronischen Anmeldung erhalten Sie vorab eine Rechnung über die Prüfungsgebühr.
  • Bitte zahlen Sie mit Erhalt der Rechnung die Prüfungsgebühr direkt und senden bzw. faxen Sie uns eine Kopie Ihres Einzahlungsbeleges.
  • Bitte beachten: Die Einladung zur Prüfung erfolgt erst nach Bezahlung der Gebühr bzw. nach Eingang des Einzahlungsbeleges.
  • Die schriftliche Einladung zur Prüfung erhalten Sie ca. 10 Tage vor dem Prüfungstermin.
Absagen der Prüfungsteilnahme sind schriftlich unter Angabe von wichtigen Gründen (ärztliches Attest, Bescheinigungen, etc.) der IHK Pfalz unverzüglich mitzuteilen. Ein ärztliches Attest ist spätestens 3 Tage nach dem Prüfungstermin der IHK vorzulegen.
Bei einem Rücktritt:
  • bei Rücktritt nach der Anmeldung bis zu 6 Werktagen vor dem Prüfungstermin beträgt die Gebühr 40% der Prüfungsgebühr.
  • Bei Rücktritt innerhalb von 5 Werktagen vor dem Prüfungstermin ohne triftigen Grund wird die volle Prüfungsgebühr fällig.
Weiterhin gilt die Prüfungsgebühr als verfallen, wenn der Teilnehmer bei der Prüfung unentschuldigt fehlt.

Prüfungstermine

Fachkundeprüfung im Güterkraftverkehr

Wer als Unternehmer gewerblichen Güterkraftverkehr mit Kfz mit mehr als 3,5 t zulässiger Gesamtmasse zGM (+ Gesamtgewicht des Anhängers) betreiben will, benötigt dazu eine entsprechende Genehmigung der für den Betriebssitz zuständigen Verkehrsbehörde. 
Uhrzeit: ab 8 Uhr; Kosten: 240 Euro
Termine & Anmeldung hier

Fachkundeprüfung im Taxi- und Mietwagenverkehr

Wer als Unternehmer Taxi- und Mietwagenverkehr betreiben will, benötigt dazu eine Genehmigung. Im Gelegenheitsverkehr mit Personen wird unterschieden zwischen Taxigenehmigung (konzessioniert) und Mietwagengenehmigung (Flughafentransfer, Krankenfahrten usw.).
Uhrzeit: ab 9 Uhr oder 10 Uhr ; Kosten: 210 Euro
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Fachkundeprüfung im Omnibusverkehr

Die gewerbliche Beförderung von Personen mit Kraftomnibussen (KOM) im Linien- oder Gelegenheitsverkehr sind nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) genehmigungspflichtig.
Uhrzeit: ab 8 Uhr; Kosten: 240 Euro
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