Verkehr und Logistik
Existenzgründung im Taxi- und Mietwagenverkehr
1. Genehmigungspflicht in der gewerblichen Personenbeförderung
Wer als Unternehmer Taxi- und Mietwagenverkehr betreiben will, benötigt dazu eine Genehmigung. Im Gelegenheitsverkehr mit Personen wird unterschieden zwischen Taxigenehmigung (konzessioniert) und Mietwagengenehmigung (Flughafentransfer, Krankenfahrten usw.). Genehmigungsbehörden für den Taxi- und Mietwagenverkehr sind die unteren Verkehrsbehörden der Kreis- und Stadtverwaltungen (Straßenverkehrsamt, Zulassungsstelle) am Standort/Wohnort des Antragstellers.
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung („Personenbeförderungsschein“) Erforderlich für den Fahrer des Fahrzeugs. Beantragung über die zuständige Stadt- und Kreisverwaltung am Wohnort.
Voraussetzungen:
Voraussetzungen:
- 21 Jahre
- Besitz Führerschein Klasse B mindestens 2 Jahre
- Allgemeinmedizinisches Gutachten und augenärztliches Gutachten (Sehtest)
2. Voraussetzungen an den Antragsteller für die Genehmigungserteilung
- Persönliche Zuverlässigkeit
Nachweis durch polizeiliches Führungszeugnis, Auszug aus dem Fahreignungs- und Gewerbezentralregister. - Finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenkapitalnachweis, bestätigt durch Bank oder Steuerberater in Höhe von nicht weniger als 2.250 € für das erste Fahrzeug und nicht weniger als 1.250 € für jedes weitere Fahrzeug; Vorlage von Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Finanzamt, Krankenkasse und Berufsgenossenschaft. - Fachliche Eignung
Der Unternehmer oder die zur Führung der Geschäfte bestellte Person muss die fachliche Eignung zur Führung eines Taxi- und Mietwagenverkehrsunternehmens nachweisen.
Der Nachweis der fachlichen Eignung wird erbracht durch:
- Eine Fachkundeprüfung vor der örtlich zuständigen IHK an Ihrem Wohnort
oder - Eine nachweisbare mindestens dreijährige leitende Tätigkeit in Unternehmen des Straßenpersonenverkehrs. Die Tätigkeit muss die zur Führung eines Taxi- und Mietwagenunternehmens erforderlichen Kenntnisse auf den maßgeblichen Sachgebieten (siehe unter 3.) vermittelt haben und darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Entsprechende schriftliche Nachweise über die Tätigkeit sind der IHK Pfalz vorzulegen. Ergänzend wird ein persönliches Beurteilungsgespräch durchgeführt werden. Bei Erfüllung der Voraussetzungen erhalten Sie die Fachkundebescheinigung zur Vorlage bei der Genehmigungsbehörde. Die Gebühr für die Entscheidung über den Antrag auf Anerkennung der Fachkunde auf Grund einer leitenden Tätigkeit beträgt 300 €.
3. Prüfungsablauf/Sachgebiete
Die Prüfung besteht aus zwei schriftlichen und aus einer bis zu 30 Minuten dauernden mündlichen Prüfung:
- Teil (1 Std.): Schriftliche Fragen als Kombination von Multiple-Choice-Fragen mit vier Antworten zur Auswahl und Fragen mit direkter Antwort
- Teil (1 Std.): Schriftliche Übungen / Fallstudie mit Kosten- Leistungsrechnung
- Teil (0,5 Std.): Mündliche Prüfung
- Alle Teile müssen mit mindestens 50% der Punkte bestanden werden
- Wird ein Teil nicht bestanden muss die komplette Prüfung wiederholt werden
- Insgesamt müssen 60% der Gesamtpunktzahl (90 Punkte) erreicht werden
- Erreicht ein Teilnehmer/-in aus beiden schriftlichen Teilen 90 Punkte entfällt die mündliche Prüfung
Die Prüfung umfasst grundsätzlich folgende Sachgebiete:
A. Berufsbezogenes Recht
- Personenbeförderungsrecht
- Straßenverkehrsrecht
- Arbeits- und Sozialrecht
- Lenk- und Ruhezeiten des Fahrpersonals im Straßenverkehr
- Grundzüge des Beförderungsvertrags
- Grundzüge des Steuerrechts
B. Kaufmännische und finanzielle Verwaltung des Betriebes, insbesondere
- Zahlungsverkehr
- Beförderungsentgelte und -bedingungen
- Buchführung
- Versicherungswesen
C. Verkehrs- und Betriebsdurchführung
- Zulassung und Betrieb der Fahrzeuge
- Ausrüstung und Beschaffenheit der Fahrzeuge
- Instandhaltung und Untersuchung der Fahrzeuge
- Bereitstellung der Fahrzeuge
- Fernsprech- und Funkverkehr
D. Straßenverkehrssicherheit, Unfallverhütung sowie Grundregeln des Umweltschutzes bei der Verwendung und Wartung der Fahrzeuge
Punkteverteilung – Gewichtung der Prüfungssachgebiete
Sachgebiete | Schriftliche Fragen (Teil 1), Punkte |
Fallstudien (Teil 2), Punkte |
Mündliche Prüfung (Teil 3), Punkte |
---|---|---|---|
1. Recht | 12 | 10,5 | 7,5 |
2. Kfm. u. finanzielle Verwaltung | 24 | 21 | 15 |
3. Techn. Normen u. techn. Betrieb | 9 | 8 | 6 |
4. Verkehrssicherheit | 9 | 8 | 6 |
5. Grenzüberschreitender. Straßenpersonenverkehr | 6 | 5 | 3 |
Punktzahl der Teilgebiete | 60 | 52,5 | 37,5 |
%-Anteil an der Gesamtpunktzahl | 40% | 35% | 25% |
Gesamtpunktzahl | 150 Punkte | ||
Prüfungsdauer | 1 Stunde | 1 Std. | max 0,5 Std. |
Erforderliche Mindestpunktzahl in jeder Teilprüfung | ³30 Punkte | ³26,25 Punkte | ³18,75 Punkte |
Gesamtbestehens- bzw -befreiungsgrenze: ³60 % der Gesamtpunktzahl | 90 Punkte |
4. Prüfungsvorbereitung
Die Teilnahme an der Fachkundeprüfung erfordert eine umfassende fachliche Vorbereitung. Art und Umfang der Vorbereitung sind Ihnen freigestellt.
Lehr- und Übungsbücher
AVB-Medienverlag GmbH & Co.KG
32312 Lübbecke
shop.avb-medienverlag.de
shop.avb-medienverlag.de
Fragenkatalog “Taxi-/Mietwagenverkehr”
Verlag Heinrich Vogel GmbH
81664 München
www.heinrich-vogel-shop.de
www.heinrich-vogel-shop.de
- Dr. Bidinger, Rita / Grätz, Thomas
Der Taxi- und Mietwagenunternehmer – Leitfaden für die Fachkundeprüfung - Meißner, Hans / Mattern, Claus
Das Taxiunternehmen in der Praxis – Ein Leitfaden zur Betriebsführung - Hole, Hans-Gerhard
BOKraft - Kommentar
Verlag für das Verkehrsgewerbe ABSV-HeMa UG (Haftungsbeschränkt)
- Helf-Marx, Christiane
Sach- und Fachkunde - Vorbereitung zur Prüfung bei der IHK - Fachrichtung Taxi- u. Mietwagen
Huss-Verlag GmbH
- Kollar, Herwig / Pieper, Klaus
Taxi-Handbuch - Leitfaden für zukünftige und praktizierende Taxi- und Mietwagenunternehmer - Gergin, Ufuk / Kollar, Herwig
Prüfungsvorbereitung für Taxi- und Mietwagenunternehmer (Übungsfragen und Lösungen)
Verkehrsverlag J. Fischer
- Helf-Marx, Christiane / RA Lindner
Sach- und Fachkundeprüfung – Lehrbuch mit Fragenkatalog - Krämer, Horst
Handbuch Personenbeförderungsrecht: Textausgabe mit Erläuterungen und Hinweisen - Krämer, Horst
BOKraft mit Erläuterungen
Verlag Die Wirtschaft GmbH
10407 Berlin
Tel. 030 42151-0
Tel. 030 42151-0
BOKraft - Textsammlung
Online-Lernplattformen:
5. Schulungsveranstalter
Die folgenden Schulungsanbieter führen Kurse zur Vorbereitung auf die Prüfung in eigener Verantwortung durch. Weitere Informationen über Kursdauer und Termine erhalten Sie dort. Der Besuch einer Vorbereitungsschulung ist jedem Interessenten freigestellt.
Im Bezirk der IHK Pfalz:
AVB-Seminare GmbH & Co.KG
Bohlenstr. 64, 32312 Lübbecke
Tel. 05741 909925-0, info@avb-seminare.de, www.avb-seminare.de
Schulungsort: Rudolf-Diesel-Str. 11, 67105 Schifferstadt
Bildungsgemeinschaft des pfälzischen Verkehrsgewerbes
Burgstr. 40, 67659 Kaiserslautern
Tel. 0631 71003-24, klein@svg-pfalz.de, www.svg-pfalz.de
(eigenes Unterrichtsmaterial) - Schulungen auf Anfrage auch in Ludwigshafen
Außerhalb des IHK-Bezirks:
Frank R. Bibow Verkehrsseminare
Dorfstr. 27 a, 26188 Edewecht, Tel. 04486 938844, www.verkehrsseminare.de
Seminare für das Verkehrsgewerbe ABSV-HeMa UG (Haftungsbeschränkt)
Gahlener Str. 250, 46282 Dorsten, Tel. 02362 9740960, info@absv-hema.de, www.absv-hema.de
GAB Gesellschaft für berufliche Ausbildung und Unternehmensberatung mbH
Metzer Str. 123, 66117 Saarbrücken, Tel. 0681 9250200205, krauth@gab-saar.de
Verkehrsseminare Marbs
Lange Str. 12, 74177 Bad Friedrichshall, Tel. 0800 0 561561 (gebührenfrei), www.verkehrsseminare.com
(zertifizierte Bildungseinrichtung, Lehrgänge bundesweit)
(zertifizierte Bildungseinrichtung, Lehrgänge bundesweit)
Schulungsstätte: Sirius Business Park Mannheim, Carl-Reuther-Str. 1,
68305 Mannheim-Waldhof
68305 Mannheim-Waldhof
Deubel GmbH
Killisfeldstr. 45, 76227 Karlsruhe, Tel. 0721 626858-0, www.deubel-gmbh.de
Schulungsstätte: Neckarauer Str. 106-116, 68163 Mannheim
IBA Institut für berufliche Ausbildung GmbH
Hebelweg 6, 76275 Ettlingen, Tel. 0800 1002310 (gebührenfrei)
Bildungswerk Föhrenbach
Turneestr. 49, 79102 Freiburg, Tel. 0761 706723