Verkehr und Logistik

Existenzgründung im Taxi- und Mietwagenverkehr

1. Genehmigungspflicht in der gewerblichen Personenbeförderung

Wer als Unternehmer Taxi- und Mietwagenverkehr betreiben will, benötigt dazu eine Genehmigung. Im Gelegenheitsverkehr mit Personen wird unterschieden zwischen Taxigenehmigung (konzessioniert) und Mietwagengenehmigung (Flughafentransfer, Krankenfahrten usw.). Genehmigungsbehörden für den Taxi- und Mietwagenverkehr sind die unteren Verkehrsbehörden der Kreis- und Stadtverwaltungen (Straßenverkehrsamt, Zulassungsstelle) am Standort/Wohnort des Antragstellers.
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung („Personenbeförderungsschein“) Erforderlich für den Fahrer des Fahrzeugs. Beantragung über die zuständige Stadt- und Kreisverwaltung am Wohnort.
Voraussetzungen:
  • 21 Jahre
  • Besitz Führerschein Klasse B mindestens 2 Jahre
  • Allgemeinmedizinisches Gutachten und augenärztliches Gutachten (Sehtest)

2. Voraussetzungen an den Antragsteller für die Genehmigungserteilung

  1. Persönliche Zuverlässigkeit
    Nachweis durch polizeiliches Führungszeugnis, Auszug aus dem Fahreignungs- und Gewerbezentralregister.
  2. Finanzielle Leistungsfähigkeit
    Eigenkapitalnachweis, bestätigt durch Bank oder Steuerberater in Höhe von nicht weniger als 2.250 € für das erste Fahrzeug und nicht weniger als 1.250 € für jedes weitere Fahrzeug; Vorlage von Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Finanzamt, Krankenkasse und Berufsgenossenschaft.
  3. Fachliche Eignung
    Der Unternehmer oder die zur Führung der Geschäfte bestellte Person muss die fachliche Eignung zur Führung eines Taxi- und Mietwagenverkehrsunternehmens nachweisen.
Der Nachweis der fachlichen Eignung wird erbracht durch:
  • Eine Fachkundeprüfung vor der örtlich zuständigen IHK an Ihrem Wohnort
    oder
  • Eine nachweisbare mindestens dreijährige leitende Tätigkeit in Unternehmen des Straßenpersonenverkehrs. Die Tätigkeit muss die zur Führung eines Taxi- und Mietwagenunternehmens erforderlichen Kenntnisse auf den maßgeblichen Sachgebieten (siehe unter 3.) vermittelt haben und darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Entsprechende schriftliche Nachweise über die Tätigkeit sind der IHK Pfalz vorzulegen. Ergänzend wird ein persönliches Beurteilungsgespräch durchgeführt werden. Bei Erfüllung der Voraussetzungen erhalten Sie die Fachkundebescheinigung zur Vorlage bei der Genehmigungsbehörde. Die Gebühr für die Entscheidung über den Antrag auf Anerkennung der Fachkunde auf Grund einer leitenden Tätigkeit beträgt 300 €.

3. Prüfungsablauf/Sachgebiete

Die Prüfung besteht aus zwei schriftlichen und aus einer bis zu 30 Minuten dauernden mündlichen Prüfung:
  1. Teil (1 Std.): Schriftliche Fragen als Kombination von Multiple-Choice-Fragen mit vier Antworten zur Auswahl und Fragen mit direkter Antwort
  2. Teil (1 Std.): Schriftliche Übungen / Fallstudie mit Kosten- Leistungsrechnung
  3. Teil (0,5 Std.): Mündliche Prüfung
  • Alle Teile müssen mit mindestens 50% der Punkte bestanden werden
  • Wird ein Teil nicht bestanden muss die komplette Prüfung wiederholt werden
  • Insgesamt müssen 60% der Gesamtpunktzahl (90 Punkte) erreicht werden
  • Erreicht ein Teilnehmer/-in aus beiden schriftlichen Teilen 90 Punkte entfällt die mündliche Prüfung
Die Prüfung umfasst grundsätzlich folgende Sachgebiete:

A. Berufsbezogenes Recht

  1. Personenbeförderungsrecht
  2. Straßenverkehrsrecht
  3. Arbeits- und Sozialrecht
  4. Lenk- und Ruhezeiten des Fahrpersonals im Straßenverkehr
  5. Grundzüge des Beförderungsvertrags
  6. Grundzüge des Steuerrechts

B. Kaufmännische und finanzielle Verwaltung des Betriebes, insbesondere

  1. Zahlungsverkehr
  2. Beförderungsentgelte und -bedingungen
  3. Buchführung
  4. Versicherungswesen

C. Verkehrs- und Betriebsdurchführung

  1. Zulassung und Betrieb der Fahrzeuge
  2. Ausrüstung und Beschaffenheit der Fahrzeuge
  3. Instandhaltung und Untersuchung der Fahrzeuge
  4. Bereitstellung der Fahrzeuge
  5. Fernsprech- und Funkverkehr

D. Straßenverkehrssicherheit, Unfallverhütung sowie Grundregeln des Umweltschutzes bei der Verwendung und Wartung der Fahrzeuge

Punkteverteilung – Gewichtung der Prüfungssachgebiete
Sachgebiete Schriftliche Fragen
(Teil 1), Punkte
Fallstudien
(Teil 2), Punkte
Mündliche Prüfung (Teil 3), Punkte
1. Recht 12 10,5 7,5
2. Kfm. u. finanzielle Verwaltung 24 21 15
3. Techn. Normen u. techn. Betrieb 9 8 6
4. Verkehrssicherheit 9 8 6
5. Grenzüberschreitender. Straßenpersonenverkehr 6 5 3
Punktzahl der Teilgebiete 60 52,5 37,5
%-Anteil an der Gesamtpunktzahl 40% 35% 25%
Gesamtpunktzahl 150 Punkte
Prüfungsdauer 1 Stunde 1 Std. max 0,5 Std.
Erforderliche Mindestpunktzahl in jeder Teilprüfung ³30 Punkte ³26,25 Punkte ³18,75 Punkte
Gesamtbestehens- bzw -befreiungsgrenze: ³60 % der Gesamtpunktzahl 90 Punkte

4. Prüfungsvorbereitung

Die Teilnahme an der Fachkundeprüfung erfordert eine umfassende fachliche Vorbereitung. Art und Umfang der Vorbereitung sind Ihnen freigestellt.

Lehr- und Übungsbücher

AVB-Medienverlag GmbH & Co.KG

32312 Lübbecke
shop.avb-medienverlag.de
Fragenkatalog “Taxi-/Mietwagenverkehr”

Verlag Heinrich Vogel GmbH

  • Dr. Bidinger, Rita / Grätz, Thomas
    Der Taxi- und Mietwagenunternehmer – Leitfaden für die Fachkundeprüfung
  • Meißner, Hans / Mattern, Claus
    Das Taxiunternehmen in der Praxis – Ein Leitfaden zur Betriebsführung
  • Hole, Hans-Gerhard
    BOKraft - Kommentar

Verlag für das Verkehrsgewerbe ABSV-HeMa UG (Haftungsbeschränkt)

46282 Dorsten
Tel. 02362 9740960
www.absv-hema.de
  • Helf-Marx, Christiane
    Sach- und Fachkunde - Vorbereitung zur Prüfung bei der IHK - Fachrichtung Taxi- u. Mietwagen

Huss-Verlag GmbH

80807 München
Tel. 089 32391-0
www.huss-verlag.de
  • Kollar, Herwig / Pieper, Klaus
    Taxi-Handbuch - Leitfaden für zukünftige und praktizierende Taxi- und Mietwagenunternehmer
  • Gergin, Ufuk / Kollar, Herwig
    Prüfungsvorbereitung für Taxi- und Mietwagenunternehmer (Übungsfragen und Lösungen)

​​​​​​​​​​​​​​Verkehrsverlag J. Fischer

40237 Düsseldorf
Tel. 0211 99193-0
www.verkehrsverlag-fischer.de
  • Helf-Marx, Christiane / RA Lindner
    Sach- und Fachkundeprüfung – Lehrbuch mit Fragenkatalog
  • Krämer, Horst
    Handbuch Personenbeförderungsrecht: Textausgabe mit Erläuterungen und Hinweisen
  • Krämer, Horst
    BOKraft mit Erläuterungen

Verlag Die Wirtschaft GmbH

10407 Berlin
Tel. 030 42151-0
BOKraft - Textsammlung

Online-Lernplattformen:

5. Schulungsveranstalter

Die folgenden Schulungsanbieter führen Kurse zur Vorbereitung auf die Prüfung in eigener Verantwortung durch. Weitere Informationen über Kursdauer und Termine erhalten Sie dort. Der Besuch einer Vorbereitungsschulung ist jedem Interessenten freigestellt.

Im Bezirk der IHK Pfalz:

AVB-Seminare GmbH & Co.KG

Bohlenstr. 64, 32312 Lübbecke
Schulungsort: Rudolf-Diesel-Str. 11, 67105 Schifferstadt

Bildungsgemeinschaft des pfälzischen Verkehrsgewerbes

Burgstr. 40, 67659 Kaiserslautern
Tel. 0631 71003-24, klein@svg-pfalz.de, www.svg-pfalz.de
(eigenes Unterrichtsmaterial) - Schulungen auf Anfrage auch in Ludwigshafen

Außerhalb des IHK-Bezirks:

Frank R. Bibow Verkehrsseminare

Dorfstr. 27 a, 26188 Edewecht, Tel. 04486 938844, www.verkehrsseminare.de

Seminare für das Verkehrsgewerbe ABSV-HeMa UG (Haftungsbeschränkt)

Gahlener Str. 250, 46282 Dorsten, Tel. 02362 9740960, info@absv-hema.de, www.absv-hema.de

GAB Gesellschaft für berufliche Ausbildung und Unternehmensberatung mbH

Metzer Str. 123, 66117 Saarbrücken, Tel. 0681 9250200205, krauth@gab-saar.de

Verkehrsseminare Marbs

Lange Str. 12, 74177 Bad Friedrichshall, Tel. 0800 0 561561 (gebührenfrei), www.verkehrsseminare.com
(zertifizierte Bildungseinrichtung, Lehrgänge bundesweit)
Schulungsstätte: Sirius Business Park Mannheim, Carl-Reuther-Str. 1,
68305 Mannheim-Waldhof

Deubel GmbH

Killisfeldstr. 45, 76227 Karlsruhe, Tel. 0721 626858-0, www.deubel-gmbh.de
Schulungsstätte: Neckarauer Str. 106-116, 68163 Mannheim

IBA Institut für berufliche Ausbildung GmbH

Hebelweg 6, 76275 Ettlingen, Tel. 0800 1002310 (gebührenfrei)

Bildungswerk Föhrenbach

Turneestr. 49, 79102 Freiburg, Tel. 0761 706723

6. Anmeldung zur Fachkundeprüfung