Verkehr und Logistik
Existenzgründung im Güterkraftverkehr
1. Genehmigungspflicht im gewerblichen Güterkraftverkehr
Wer als Unternehmer gewerblichen Güterkraftverkehr mit Kfz mit mehr als 3,5 t zulässiger Gesamtmasse zGM (+ Gesamtgewicht des Anhängers) betreiben will, benötigt dazu eine entsprechende Genehmigung der für den Betriebssitz zuständigen Verkehrsbehörde.
- Innerdeutsche Transporte > Güterkraftverkehrserlaubnis
- Grenzüberschreitende Transporte innerhalb der EU/EWR > Gemeinschaftslizenz
- Transporte in mittel- und osteuropäischen Staaten (keine EU-Mitglieder): Bilaterale Genehmigung
Wenn der Betriebssitz in der Region Rheinhessen-Pfalz liegt ist die zuständige Behörde:
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Außenstelle Speyer, St. Guido-Straße 17, 67346 Speyer
- Für Ludwigshafen, Frankenthal, Rhein-Pfalz-Kreis, Südliche Weinstraße, Kusel, Donnersbergkreis, Pirmasens und Zweibrücken: Tel. 06232 626-1136
- Für Germersheim, Bad Dürkheim, Landau, Speyer, Neustadt, Stadt u. Kreis Kaiserslautern und Südwestpfalz: Tel. 06232 626-1135
2. Voraussetzungen an den Antragsteller für die Genehmigungserteilung
- Persönliche Zuverlässigkeit: Nachweis durch polizeiliches Führungszeugnis, Auszug aus dem Fahreignungs- und Gewerbezentralregister
- Finanzielle Leistungsfähigkeit: Eigenkapitalnachweis, bestätigt durch Bank oder Steuerberater in Höhe von 9.000 € für das erste Fahrzeug und 5.000 € für jedes weitere Fahrzeug (Auflieger und Anhänger zählen als Fahrzeuge); Vorlage von Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Finanzamt, Krankenkasse und Berufsgenossenschaft.
- Fachliche Eignung: Der Unternehmer oder die zur Führung der Geschäfte bestellte Person muss die fachliche Eignung zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens (Verkehrsleiter) nachweisen.
Der Nachweis der fachlichen Eignung wird erbracht durch:
- Fachkundeprüfung bei der IHK am Wohnort
oder - Eine nachweisbare mindestens zehnjährige leitende, ununterbrochene Tätigkeit (Zeitraum vom 4. Dezember 1999 bis 4. Dezember 2009) in Unternehmen des gewerblichen Güterkraftverkehrs. Die Tätigkeit muss die zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens erforderlichen Kenntnisse auf den maßgeblichen Sachgebieten (siehe unter 3.) vermittelt haben. Entsprechende schriftliche Nachweise über die Tätigkeit sind der IHK Pfalz vorzulegen.
Ergänzend kann ein persönliches Beurteilungsgespräch erforderlich werden.
Bei Erfüllung der Voraussetzungen erhalten Sie die Fachkundebescheinigung zur Vorlage bei der Genehmigungsbehörde. Die Gebühr für die Entscheidung über den Antrag auf Anerkennung der Fachkunde auf Grund einer leitenden Tätigkeit beträgt 300 €.
Bei Erfüllung der Voraussetzungen erhalten Sie die Fachkundebescheinigung zur Vorlage bei der Genehmigungsbehörde. Die Gebühr für die Entscheidung über den Antrag auf Anerkennung der Fachkunde auf Grund einer leitenden Tätigkeit beträgt 300 €.
Bei weiteren Fragen nehmen Sie gerne mit uns in Verbindung.
3. Prüfung Verkehrsleiter/Sachgebiete
Die Prüfung besteht aus zwei schriftlichen und einer bis zu 30 minütigen mündlichen Prüfung:
Teil 1 (2 Std.): Schriftliche Fragen als Kombination von Multiple-Choice-Fragen mit vier Antworten zur Auswahl und Fragen mit direkter Antwort
Teil 2 (2 Std.): Schriftliche Übungen / Fallstudie mit Kosten- und Leistungsrechnung
Teil 3 (0,5 Std.): Mündl. Prüfung
Teil 2 (2 Std.): Schriftliche Übungen / Fallstudie mit Kosten- und Leistungsrechnung
Teil 3 (0,5 Std.): Mündl. Prüfung
- Alle Teile müssen mit mindestens 50% der Punkte bestanden werden
- Wird ein Teil nicht bestanden muss die komplette Prüfung wiederholt werden
- Insgesamt müssen 60% der Gesamtpunktzahl (180 Punkte) erreicht werden
- Erreicht ein Teilnehmer/-in aus beiden schriftlichen Teilen 180 Punkte entfällt die mündliche Prüfung
Die Prüfung umfasst grundsätzlich folgende Sachgebiete
A. Bürgerliches Recht
- Verträge im Kraftverkehrsgewerbe
- Beförderungsvertrag und -bedingungen
- Reklamation und vertragliche Haftung bei Güterbeförderungen
- Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR)
B. Handelsrecht
- Bedingungen + Formalitäten der allgemeinen Kaufmannspflichten
- Gründung, Führung und Rechtsformen von Handelsgesellschaften
C. Sozialrecht
- Aufgaben von Gewerkschaften, Betriebsräte, Personalvertreter, Arbeitsinspektoren usw.
- Arbeitgeberverpflichtungen im Bereich soziale Sicherheit
- Arbeitsverträge
- Lenk- und Ruhezeiten
- Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer (Berufskraftfahrerqualifikation)
D. Steuerrecht
- Mehrwertsteuer auf Verkehrsleistungen
- Kraftfahrzeugsteuern
- Maut- und Benutzungsgebühren
- Einkommensteuer
E. Kaufmännische und finanzielle Leitung des Unternehmens
- Zahlungsmittel und -verfahren
- Kreditformen
- Bilanz
- Gewinn- und Verlustrechnung
- Finanz- und Rentabilitätslage
- Budget
- Kostenrechnung
- Stellenplan, Arbeitspläne
- Marketing, Werbung und Öffentlichkeitsarbeit
- Versicherungen
- Telematikanwendungen
- Frachtrechnungen (Incoterms)
- Spedition
F. Marktzugang
- Berufszugang + Genehmigungen, Subunternehmer
- Gründung eines Kraftverkehrsunternehmens
- Beförderungsdokumente
- Frachtabfertigung / Logistik
- Grundzüge der Zollpraxis und -formalitäten, Arten und Bedeutung der
- Beförderungsdokumente
G. Normen und technische Vorschriften
- Fahrzeuggewichte und Abmessungen
- Betrieb der Fahrzeuge
- Zulassung und Untersuchung der Fahrzeuge
- Umweltschutzmaßnahmen bei Kraftfahrzeugabgasen
- Instandhaltung / Wartung der Fahrzeuge
- Laden und Entladen der Fahrzeuge
- Kombinierter Verkehr Schiene/Straße
- Beförderung gefährlicher Güter und Abfälle
- Beförderung von Nahrungsmitteln
- Beförderung lebender Tiere
H. Straßenverkehrssicherheit
- Qualifikationen des Fahrpersonals
- Grundzüge der Verkehrsregeln in den Nachbarstaaten insbesondere in den
- Mitgliedstaaten der Europäischen Union
- Sicherheitsvorschriften für Kfz / Ladung
- Maßnahmen bei Unfällen
- Ladungssicherung
Punkteverteilung – Gewichtung der Prüfungssachgebiete
Sachgebiete | Schriftl. Fragen (Teil 1) (Pkte) |
Fallstudien (Teil 2) (Pkte) |
Mündl. Pfng. (Teil 3) (Pkte) |
---|---|---|---|
1. Recht | 24 | 21 | 15 |
2. Kfm. u. finanzielle Verwaltung | 48 | 42 | 30 |
3. Techn. Normen u. techn. Betrieb | 18 | 16 | 11 |
4. Verkehrssicherheit | 18 | 16 | 11 |
5. Grenzüberschr. Güterkraftverkehr | 12 | 10 | 8 |
Punktzahl der Teilgebiete | 120 | 105 | 75 |
%-Anteil an der Gesamtpunktzahl | 40% | 35% | 25% |
Gesamtpunktzahl | ------- 300 Pkte. ------- | ||
Prüfungsdauer | 2 Std. | 2 Std. | max 0,5 Std. |
Erforderliche Mindespkt.zahl in jeder Teilprfng. | ³60 Pkte. | ³52,5 Pkte. | ³37,5 Pkte. |
Gesamtbestehens- bzw –befreiungsgrenze: ³60 % der Gesamtpunktzahl | ------- 180 Pkte. ------- |
4. Prüfungsvorbereitung
Die Teilnahme an der Fachkundeprüfung (Verkehrsleiter) macht eine umfassende fachliche Vorbereitung erforderlich. Art und Umfang der Vorbereitung sind Ihnen freigestellt.
Lehr- und Übungsbücher / Online-Lernplattformen
- Fragenkatalog “Allgemeine Themen”
- Fragenkatalog “Güterkraftverkehr Teil 1”
- Fragenkatalog “Güterkraftverkehr Teil 2”
- Fahrzeugkostenrechnungsordner
- Wäsche, Dagmar
Selbstständig in der Transportbranche - Wäscher/Käßmann
Prüfungsvorbereitung für Güterkraftverkehrsunternehmer
- Helf-Marx, Christiane
Wie werde ich Güterkraftverkehrs-Unternehmer? - Krummreich, Kurt
1.333 Fragen und Antworten zur Vorbereitung auf die IHK-Prüfung
Verlag für das Verkehrsgewerbe ABSV-HeMa UG (Haftungsbeschränkt) | 46282 Dorsten
Tel.02362 9740960
www.absv-hema.de
Tel.02362 9740960
www.absv-hema.de
- Helf-Marx, Christiane
Sach- und Fachkunde - Vorbereitung zur Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer Fachrichtung: "Güterkraftverkehr"
Lehrbuch / Fragenkatalog / Lösungsbuch / Fahrzeugkostenrechnung mit Nutzungsausfall
- Jansen, Cornelius/Durman, Christian
Güterkraftverkehrsunternehmer - Lehrbuch und Prüfungstest - Kerler, Siegfried/Vondran, Armin
Fahrzeugkosten-Rechnung für den Güterkraftverkehr (mit CD-ROM zur Fahrzeugkostenkalkulation)
Werbeagentur & Lernmittelverlag Kampmann | 45663 Recklinghausen
- Vorbereitung auf die Sach- und Fachkunde-Prüfung vor der IHK Güterkraftverkehrsunternehmer
Loseblattausgaben (ein Jahr Updates) und Fahrzeug-Kostenrechnung - Güterkraftverkehr
Online-Lernplattformen:
Schulungsveranstalter
Die folgenden Schulungsanbieter führen Kurse zur Vorbereitung auf die Prüfung in eigener Verantwortung durch. Weitere Informationen über Kursdauer und Termine erhalten Sie dort. Der Besuch einer Vorbereitungsschulung ist jedem Interessenten freigestellt.
Im Bezirk der IHK Pfalz:
Im Bezirk der IHK Pfalz:
- AVB – Seminare GmbH & Co.KG
Bohlenstr. 64, 32312 Lübbecke
Tel. 05741 909925-0, info@avb-seminare.de, www.avb-seminare.de
Schulungsort: Rudolf-Diesel-Str. 11, 67105 Schifferstadt - Bildungsgemeinschaft des pfälzischen Verkehrsgewerbes
Burgstr. 40, 67659 Kaiserslautern
Tel. 0631 71003-24, klein@svg-pfalz.de, www.svg-pfalz.de
(eigenes Unterrichtsmaterial) - Schulungen auf Anfrage auch in Ludwigshafen
Außerhalb des IHK-Bezirks (Sort PLZ):
- Frank R. Bibow Verkehrsseminare
Dorfstr. 27 a, 26188 Edewecht, Tel. 04486 938844, www.verkehrsseminare.de - Seminare für das Verkehrsgewerbe ABSV-HeMa UG (Haftungsbeschränkt)
Gahlener Str. 250, 46282 Dorsten, Tel. 02362 9740960, info@absv-hema.de, www.absv-hema.de - GAB Gesellschaft für berufliche Ausbildung und Unternehmensberatung mbH
Metzer Str. 123, 66117 Saarbrücken, Tel. 0681 9250200205,
krauth@gab-saar.de - Verkehrsseminare Marbs
Lange Str. 12, 74177 Bad Friedrichshall, Tel. 0800 0 561561 (gebührenfrei),
www.verkehrsseminare.com
(zertifizierte Bildungseinrichtung, Lehrgänge bundesweit)
Schulungsstätte: Sirius Business Park Mannheim, Carl-Reuther-Str. 1,
68305 Mannheim-Waldhof - Walter Lorenz, Kraftverkehrsmeister
Am Rain 2, 75245 Neulingen, Tel. 07237 442327, Mobil 0171 1755417,
www.verkehrsseminare-lorenz.de
Schulungen in Mainz, Heilbronn, Karlsruhe/Durlach - Deubel GmbH
Killisfeldstr. 45, 76227 Karlsruhe, Tel. 0721 626858-0, www.deubel-gmbh.de
Schulungsstätte: Neckarauer Str. 106-116, 68163 Mannheim - IBA Institut für berufliche Ausbildung GmbH
Hebelweg 6, 76275 Ettlingen, Tel. 0800 1002310 (gebührenfrei) - Bildungswerk Föhrenbach
Turneestr. 49, 79102 Freiburg, Tel. 0761 706723
5. Versicherungspflicht
Der Unternehmer hat sich nach § 7 a GüKG in Form einer ”Güterschaden-Haftpflichtversicherung” gegen alle Schäden zu versichern, für die er bei innerstaatlichen Güterbeförderungen nach dem Vierten Abschnitt des Handelsgesetzbuches (HGB) in Verbindung mit dem Frachtvertrag haftet. Er hat dafür zu sorgen, dass während der Beförderung ein gültiger Versicherungsnachweis mitgeführt wird.
6. Anmeldung zur Fachkundeprüfung
Die Anmeldung zur Prüfung bei der IHK Pfalz erfolgt online durch eine verbindliche Anmeldung über diesen Link.