Nr. 22606
Verkehr und Logistik

Gefahrgutfahrer

Führer von Fahrzeugen, die gefährliche Güter transportieren, müssen im Besitz einer ADR-Bescheinigung sein. Die IHK Pfalz qualifiziert die Gefahrgutfahrer-Schulungsveranstalter und eingesetzten Referenten. Im Anschluss an die Schulung erfolgt die Prüfung durch die IHK Pfalz. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie dann Ihre ADR-Bescheinigung.