Verkehr und Logistik
© Christian Müller
Anmeldung zur Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr und Straßenpersonenverkehr
- Bitte füllen Sie die Online-Anmeldung vollständig aus.
- Nach dem Eingang Ihrer elektronischen Anmeldung erhalten Sie vorab einen Gebührenbescheid/Rechnung über die Prüfungsgebühr.
- Mit Ihrer verbindlichen Anmeldung wird die Prüfungsgebühr fällig.
- Bei sofortiger Bezahlung (Vorkasse) per E-Payment können wir Ihnen den Prüfungsplatz garantieren.
- Bitte zahlen Sie mit Erhalt des Gebührenbescheids die Prüfungsgebühr direkt und senden bzw. faxen Sie uns eine Kopie Ihres Einzahlungsbeleges.
- Die schriftliche Einladung zur Prüfung erhalten Sie ca. 10 Tage vor dem Prüfungstermin.
Absagen der Prüfungsteilnahme sind schriftlich unter Angabe von wichtigen Gründen (ärztliches Attest, Bescheinigungen, etc.) der IHK Pfalz unverzüglich mitzuteilen. Ein ärztliches Attest ist spätestens 3 Tage nach dem Prüfungstermin der IHK vorzulegen.
Bei einem Rücktritt:
- Absagen der Prüfungsteilnahme nach der Anmeldung sind schriftlich (per Mail) unter Angabe von wichtigen Gründen (ärztliches Attest, Bescheinigung, etc.) der IHK Pfalz unverzüglich mitzuteilen.
- Ein ärztliches Attest ist spätestens 3 Tage nach dem Prüfungstermin der IHK vorzulegen.
- Weiterhin gilt die Prüfungsgebühr als verfallen, wenn der Teilnehmer bei der Prüfung unentschuldigt fehlt.
IHK - Rücktrittsgebühren
- bei Rücktritt nach der Anmeldung bis zu 6 Werktage vor dem Prüfungstermin beträgt die Gebühr 40% der Prüfungsgebühr.
- bei Rücktritt innerhalb innerhalb von 5 Werktagen vor dem Prüfungstermin ohne triftigen Grund wird die volle Prüfungsgebühr fällig.
Prüfungstermine
Fachkundeprüfung im Güterkraftverkehr
Wer als Unternehmer gewerblichen Güterkraftverkehr mit Kfz mit mehr als 3,5 t zulässiger Gesamtmasse zGM (+ Gesamtgewicht des Anhängers) betreiben will, benötigt dazu eine entsprechende Genehmigung der für den Betriebssitz zuständigen Verkehrsbehörde.
Uhrzeit: ab 8 Uhr; Kosten: 240 Euro
Termine & Anmeldung hier
Fachkundeprüfung im Taxi- und Mietwagenverkehr
Wer als Unternehmer Taxi- und Mietwagenverkehr betreiben will, benötigt dazu eine Genehmigung. Im Gelegenheitsverkehr mit Personen wird unterschieden zwischen Taxigenehmigung (konzessioniert) und Mietwagengenehmigung (Flughafentransfer, Krankenfahrten usw.).
Uhrzeit: ab 9 Uhr oder 10 Uhr ; Kosten: 210 Euro
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Fachkundeprüfung im Omnibusverkehr
© Nick Walker
Die gewerbliche Beförderung von Personen mit Kraftomnibussen (KOM) im Linien- oder Gelegenheitsverkehr sind nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) genehmigungspflichtig.
Uhrzeit: ab 8 Uhr; Kosten: 240 Euro
Termine & Anmeldung hier