Verkehr und Logistik
Werkverkehr
Werkverkehr ist Güterkraftverkehr für die eigenen Zwecke des Unternehmens.
Voraussetzungen zur Durchführung des Werkverkehrs
- Die beförderten Güter müssen Eigentum des Unternehmens oder von ihm verkauft, gekauft, vermietet, gemietet, hergestellt, erzeugt, gewonnen, bearbeitet oder instand gesetzt worden sein.
- Die Beförderung muss der Anlieferung der Güter zum Unternehmen, ihrem Versand vom Unternehmen, ihrer Verbringung innerhalb oder - zum Eigengebrauch - außerhalb des Unternehmens dienen.
- Die für die Beförderung verwendeten Kfz müssen vom eigenen Personal des Unternehmens geführt werden. Im Krankheitsfall ist es dem Unternehmer gestattet, sich für einen Zeitraum von bis zu 4 Wochen anderer Personen zu bedienen. Nach der aktuellsten Verordnung ist es möglich Fahrer einzusetzen, die dem Unternehmen "im Rahmen einer vertraglichen Verpflichtung zur Verfügung gestellt werden".
- Die Beförderung darf nur eine Hilfstätigkeit im Rahmen der gesamten Tätigkeit des Unternehmens darstellen.
Als Werkverkehr gilt auch die Beförderung von Gütern durch Handelsvertreter, Handelsmakler, Kommissionäre, soweit:
- deren geschäftliche Tätigkeit sich auf diese Güter bezieht,
- die o. g. Voraussetzungen Nr. 2 bis 4 vorliegen
- und kein Kfz verwendet wird, dessen Nutzlast einschließlich der Nutzlast eines Anhängers 4 t nicht überschreitet.
Es besteht generell KEINE Erlaubnis- und Versicherungspflicht!
Anmeldung des Werkverkehrs
- Anmeldepflicht für alle Kfz mit mehr als 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht (z.G.G.) einschließlich Anhänger beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) vor Beginn der ersten Beförderung. Unternehmen, die bereits bis zum 30.06.1998 geltenden GüKG Lkw mit mehr als 4 t Nutzlast oder eine Zugmaschine mit einer Leistung über 40 kW im Werkfernverkehr einsetzen und ihrer damaligen Meldepflicht nachgekommen sind, gelten als angemeldet.
- Anmeldeformulare erhalten Sie beim Bundesamt für Mobilität und Logistik (mit Hinweisblatt zum Ausfüllen) oder direkt beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG), Außenstelle Rheinland-Pfalz, Rheinstraße 4b, 55116 Mainz, Tel. 06131 14672-0
Um den zeitlichen Aufenthalt bei Straßenkontrollen zu reduzieren, wird die Mitführung folgender Unterlagen pro Fahrzeug empfohlen:
- Kopie der Anmeldung bei der BAG oder eine vorhandene Meldebestätigung und
- Unterlagen über den Transport im Werkverkehr (Lieferscheine, Ladeliste usw.)