Infrastruktur und Digitale Wirtschaft
IV. Bürokratieabbaugesetz (BEG) - Eckpunkte
Als Ergebnis der Kabinettsklausur im Sommer 2023 ha die Bundesregierung ein Eckpunktepapier für ein „Viertes Bürokratieentlastungsgesetz“ (BEG IV) und ein Impulspapier für den Bürokratieabbau in der EU veröffentlicht. Die Papiere verdeutlichen den politischen Handlungswillen für Bürokratieabbau. Die Unternehmen, vor allem der Mittelstand, brauchen dringend einen Befreiungsschlag von der Bürokratiebelastung. Die angekündigten Vorhaben müssen zeitnah umzusetzen, damit spürbare Entlastungen für die Unternehmen entstehen.
Wesentliche Inhalte des Eckpunktepapiers zum BEG IV:
- Praxis-Checks u.a. für Unternehmensgründungen sowie die Nachhaltigkeitsberichterstattung (Seite 2)
- Ankündigung des „TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetzes“ sowie einer BauGB-Novelle (Seite 2)
- Überprüfung von Informationspflichten in der Zuständigkeit des BMWK, die identifizierten Maßnahmen sollen anschließend umgesetzt werden (Seite 4).
- Verkürzung der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege von zehn auf acht Jahre (Seite 4)
- Abschaffung der Hotelmeldepflicht für deutsche Staatsangehörige (Seite 4)
- Vorgriff einer angekündigten EU-Maßnahme zur inflationsbedingten Anhebung der monetären Schwellenwerte der EU-Bilanzrichtlinie (Seite 4)
- Abschaffung einer Reihe von Schriftformerfordernissen
Neben diesen Vorhaben listet die Bundesregierung auch die bereits auf den Weg gebrachten Maßnahmen im Bereich des Bürokratieabbaus wie das LNG-Beschleunigungsgesetz oder die Solarpakete auf.
Wesentliche Inhalte des Impulspapiers zum EU-Bürokratieabbau:
- Einheitliches europäisches Portal bspw. für die Beantragung von A1-Bescheinigungen
- Überarbeitung der Datenschutzgrundverordnung mit einem Fokus auf die Entlastung von KMU
- Aktualisierung der finanziellen Schwellenwerte der EU-KMU-Definition sowie die Einführung einer Unternehmenskategorie „Small mid-caps“ (250-500 Mitarbeiter)
- Anhebung der monetären Schwellenwerte der EU-Bilanzrichtlinie, damit auch Entlastungen des Mittelstands von der CSRD-Nachhaltigkeitsberichterstattung
- Konsequente Durchführung wirksamer Digitalchecks („digital by default“)
- Überprüfung von Wechselwirkungen mit anderen Normen
In beiden Papieren zeigt sich der Input, den die IHK-Organisation in den vergangenen Monaten eingebracht hat.
Weiteres Vorgehen:
Die Bundesregierung wird nun die Eckpunkte in einen Gesetzentwurf formulieren, der für „dieses Jahr“ angekündigt ist. Projekte wie die Überprüfung der Informationspflichten mit BMWK-Zuständigkeit werden sicherlich noch Zeit benötigen. Von Seiten der EU-Kommission erwarten wir Mitte September die Vorlage von Bürokratieabbauvorschlägen.
Quelle: DIHK; Stand: 5. September 2023