Infrastruktur und Digitale Wirtschaft
Schulungen nach § 4 LMHV
In § 4 der Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) vom 08.08.2007 sind Lebensmittelhygieneschulungen für alle Personen zwingend vorgeschrieben, die leicht verderbliche Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen. Ausgenommen sind Personen mit entsprechender Berufs- oder wissenschaftlicher Ausbildung.
Die Schulung kann durch den Arbeitgeber selbst oder durch Dritte durchgeführt werden und sollte regelmäßig angeboten werden. Bei Neueinstellungen müssen die Mitarbeiter, auch Saison- und Aushilfskräfte, vor Arbeitsantritt geschult werden.
Grundsätzlich muss sich die Schulung auf alle Hygienebereiche beziehen, die für den Betrieb relevant sind, wie Lebensmittel-, Personal- und Gerätehygiene. Ausführliche Informationen zu den Schulungsinhalten finden Sie unter “Weitere Informationen”. Die Durchführung der Schulung und die Teilnahme der Mitarbeiter muss dokumentiert werden. Die Nachweise müssen der Lebensmittelüberwachung auf Verlangen vorgelegt werden.
Die IHK Pfalz bietet diese Lebensmittelhygieneschulung an. Nähere Informationen zu dem Schulungsangebot finden Sie unter “Weitere Informationen”. Zur Anmeldung verwenden Sie bitte das Online-Formular.
Darüber hinaus bietet auch der DEHOGA Rheinland-Pfalz diese Schulungen für seine Mitgliedsunternehmen an. Nähere Informationen zu den Schulungen finden Sie direkt bei der DEHOGA Zentrum GmbH, Brückes 18, 55545 Bad Kreuznach, Tel.: 0671 29832720, E-Mail: info@dehoga-zentrum.de