Infrastruktur und Digitale Wirtschaft
Basisinformationen Gaststättenunterrichtung
Rechtliche Grundlage
Wer neben Speisen und alkoholfreien Getränken auch alkoholische Getränke verabreichen will, bedarf nach dem Gaststättengesetz einer Erlaubnis (Konzession). Diese wird nur dann erteilt, wenn der Antragsteller anhand einer Bescheinigung der IHK nachweist, dass er über die Grundzüge der für den in Aussicht genommenen Betrieb notwendigen lebensmittelrechtlichen Kenntnisse unterrichtet worden ist und mit ihnen als vertraut gelten kann.
Zielgruppe
Inhaber und verantwortliche Mitarbeiter aus Gastronomiebetrieben und Gemeinschaftsverpflegungsunternehmen.
Inhalt
Die wichtigsten Vorschriften des Lebensmittelrechts, die den Schutz des Verbrauchers vor Gesundheitsschäden, Täuschung und Irreführung garantieren, die rechtlichen Grundlagen nach dem Gaststättengesetz, sowie die damit korrespondierende Gesetzgebung z.B. von der GEMA bis hin zur Spielverordnung. Weiter werden die biologischen, chemischen und physikalischen Gefahren behandelt die bei Umgang mit Lebensmittel und Schankanlagen zu beachten wären.
Uhrzeit
9:00 Uhr bis ca. 12:30 Uhr
Gebühr
100 €
Referenten
Dominik Schmidt und Karl-Josef Leibig
Hinweis: Gaststättenunterrichtung und Lebensmittelhygieneschulung können sowohl einzeln als auch im Paket (9:00 Uhr bis 18:00 Uhr) gebucht werden. In diesem Fall reduziert sich das Entgelt für die Lebensmittelhygieneschulung auf 75 €.