Infrastruktur und Digitale Wirtschaft

Gewerbeordnung Bewachungsgewerbe

Wer gewerbsmäßig Leben und Eigentum fremder Personen bewachen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Der Gesetzgeber hat die Erlaubniserteilung an die Erfüllung strenger Voraussetzungen geknüpft. Das Vorliegen, sowie deren Einhaltung, prüfen die Gewerbeämter.
Die Voraussetzungen sind u. a. in der Gewerbeordnung § 34 a geregelt.
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Bewachungsverordnung

Die Bewachungsverordnung beinhaltet die Umsetzung der EG-Richtlinie 36/2005.
In der Bewachungsverordnung ist geregelt, was eine Bewachung ist, wo eine Bewachung stattfinden kann, wer bewachen darf und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen.
Die Überprüfung der Einhaltung der Bewachungsverordnung liegt in den meisten deutschen Bundesländern bei den zuständigen Ordnungsämtern.
Die Bewachungsverordnung regelt u. a. auch, dass Sicherheitspersonal gesondert geschult werden muss. Als Nachweis hierüber erhalten die Betroffenen einen Schulungsnachweis.

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Allgemeine Waffengesetzverordnung

In der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung sind unter anderem folgende Sachverhalte geregelt:
  • Nachweis der Sachkunde
  • Nachweis der persönlichen Eignung
  • Schießsportordnungen; Ausschluss von Schusswaffen; Fachbeirat
  • Benutzung von Schießstätten
  • Aufbewahrung von Waffen und Muntion
  • Vorschriften für das Waffengewerbe
  • Ausbildung in der Verteidigung mit Schusswaffen
  • Vorschriften mit Bezug zur Europäischen Union und zu Drittstaaten
  • Ordnungswidrigkeiten