Infrastruktur und Digitale Wirtschaft
Bewachungsverordnung
Die Bewachungsverordnung beinhaltet die Umsetzung der EG-Richtlinie 36/2005.
In der Bewachungsverordnung ist geregelt, was eine Bewachung ist, wo eine Bewachung stattfinden kann, wer bewachen darf und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen.
Die Überprüfung der Einhaltung der Bewachungsverordnung liegt in den meisten deutschen Bundesländern bei den zuständigen Ordnungsämtern.
Die Bewachungsverordnung regelt u. a. auch, dass Sicherheitspersonal gesondert geschult werden muss. Als Nachweis hierüber erhalten die Betroffenen einen Schulungsnachweis.