Handel
Leitfaden zum LEAP-Gesetz
Handreichung für Immobilieneigentümer, Kaufleute , Werbegemeischaften und Stadtmarketingverantwortliche.
Von BIDS zu LEAPS
Was haben der Time Square in New York, China Town in Los Angeles, Piccadilly Circus in London und der Neue Wall in Hamburg gemeinsam? Sie alle sind sogenannte Business Improvement Districts (BIDs). Was 1970 in Toronto (Kanada) begann, ist inzwischen weltweit ein Erfolgsmodell.
Worum geht es?
Das Ziel von Business Improvement Districts ist es, die Attraktivität von Quartieren zu steigern und dadurch Kundenfrequenzen zu erhöhen sowie zusätzliche Kaufkraft zu binden. Anders als bei herkömmlichen Stadtmarketinginitiativen werden im Falle von BIDs grundsätzlich alle Eigentümer gewerblich genutzter Grundstücke im Quartier zur Finanzierung herangezogen. BIDs bieten damit einen Ansatz zur Lösung des so genannten Trittbrettfahrerproblems. Basis für die Einrichtung von BIDs ist das Erreichen einer gesetzlich geregelten Zustimmungsquote der o.g. Eigentümer im Rahmen eines formalen, rechtlich verbindlich geregelten Verfahrens.
Dort, wo BIDs bisher eingerichtet wurden, haben sie sich als wichtiges Element der Stadtentwicklung etabliert. Durch das Engagement und die Eigeninitiative von Grundeigentümern, Einzelhändlern, Gastronomen und Dienstleistern wurden Quartiere aufgewertet, Immobilienwerte erhalten und beispielsweise Leerstände wiederbelebt. Dreh- und Angelpunkt von BIDs ist somit das eigenverantwortliche Handeln der lokalen Akteure. Sie selbst sollen die Initiative zur Gründung eines BIDs ergreifen und Ziele definieren, die man gemeinsam für das betroffene Gebiet erreichen will. Die BID-Gemeinschaft definiert in einem Handlungskonzept Maßnahmen zur Zielerreichung und gewährleistet deren Umsetzung durch die Erhebung einer verpflichtenden Abgabe.
Aus BID wird LEAP
Mit der Verabschiedung des Gesetzes über Lokale Entwicklungs- und Aufwertungsprojekte (LEAPG) am 22. Juli 2015 hat die Landesregierung auch in Rheinland-Pfalz den Weg zur Gründung von Business Improvement Districts freigemacht. In unserem Bundesland heißen sie Lokale Entwicklungs- und Aufwertungsprojekte (LEAPs). Damit ist Rheinland-Pfalz das zehnte Bundesland, in dem die Gründung derartiger Initiativen möglich ist. Das LEAPG orientiert sich an bereits bestehenden, bewährten Modellen, wie zum Beispiel dem hessischen Gesetz zur Stärkung innerstädtischer Geschäftsquartiere.
Um ein LEAP gründen zu können, bedarf es einer kommunalen Satzung, die auf Antrag des Aufgabenträgers eines LEAPs erlassen werden kann. Voraussetzung für die Antragstellung ist die schriftliche Zustimmung der Eigentümer von mindestens 15 Prozent der im LEAP-Gebiet liegenden relevanten Grundstücke, die ihrerseits wiederum mindestens 15 Prozent der relevanten Gesamtgrundstücksfläche umfassen müssen.
Sollten im weiteren Verfahren die Eigentümer von mehr als einem Drittel der Grundstücke oder der Grundstücksflächen der Gründung eines LEAPs widersprechen, darf die Gemeinde keine entsprechende Satzung erlassen. Die Geltungsdauer von LEAPs ist auf maximal fünf Jahre begrenzt, wobei eine Laufzeitverlängerung unter denselben Voraussetzungen, die für eine Neueinrichtung gelten, grundsätzlich möglich ist. LEAPs besitzen keine eigene Rechtspersönlichkeit, sodass deren Ziele und Maßnahmen durch einen Aufgabenträger umgesetzt werden, der seinerseits der Aufsicht der Kommune unterliegt.
Eigeninitiative gefordert
Ob ein LEAP gegründet werden soll, muss vor Ort in den einzelnen (Einkaufs-)Quartieren entschieden werden. Hierfür muss bei den Anliegern die Erkenntnis vorhanden sein, dass Maßnahmen zur Aufwertung des betreffenden Quartiers auch ökonomisch sinnvoll sind. Eine LEAP-Initiative lebt von der Kooperationsbereitschaft der Menschen im Quartier. Die Bereitschaft vieler Akteure, Ideen, Arbeitszeit und nicht zuletzt auch das eigene Geld einzubringen, entscheidet über den Erfolg eines LEAPs. Das besondere Merkmal hierbei: Ist der gesetzlich vorgegebene Anteil des betroffenen Personenkreises in einem Quartier für die Einrichtung eines LEAPs – beziehungsweise widersprechen nicht mehr als die gesetzlich definierten Anteile – müssen alle anderen ebenfalls einen definierten (finanziellen) Beitrag leisten. So ist gewährleistet, dass alle, die von den umgesetzten Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung profitieren, auch in die Finanzierung eingebunden werden. Diese rechtliche Bindung, in Kombination mit dem Bewusstsein, in gewissem Rahmen selbst für sein Quartier verantwortlich zu sein, schafft finanzielle Planungssicherheit und setzt zugleich Kreativität und Engagement frei.
Natürlich sollen sich die Investitionen in ein LEAP auch ökonomisch auf längere Sicht rentieren. Eine Steigerung oder zumindest der Erhalt der Immobilienwerte, der Mieteinnahmen der Hauseigentümer und der Umsätze der Gewerbetreibenden werden daher letztlich primäres Ziel eines LEAPs sein.
Kritik und Chance
Ein Hauptkritikpunkt an Business Improvement Districts ist, dass Einzelne durch das Mehrheitsvotum verpflichtet werden können, sich an einem LEAP finanziell zu beteiligen, obwohl sie dies nicht möchten. Hier aber liegt gerade der zentrale Vorteil der BID-Idee: Jeder, der profitiert, zahlt. Das viele Stadtmarketinginitiativen lähmende Trittbrettfahrerverhalten wird ausgeschaltet.
Kritiker weisen zudem auf die Gefahr hin, Kommunen könnten sich ihrerseits als Trittbrettfahrer verhalten und ihrer Aufgabe, die städtebauliche Entwicklung voranzutreiben, mit Hinweis auf die BID-Privatinitiativen entziehen. In Zeiten knapper Kommunalhaushalte sind der Umsetzung von Stadtentwicklungskonzepten auf Basis freiwilliger kommunaler Leistungen de facto vielerorts Grenzen gesetzt. Gerade in dieser Situation ist es aber wichtig, einem drohenden Stillstand durch privates Engagement entgegenwirken zu können. Privat finanzierte Projekte könnten ggf. auch zur Freisetzung von öffentlichen Mitteln im Sinne einer Co-Finanzierung führen. Dass LEAPs nicht die Finanzierung kommunaler Daseinsvorsorge übernehmen dürfen, ist zudem gesetzlich verankert.
Auch der Erfolg gibt den BID-Initiatoren Recht. Immerhin sind nicht nur die eingangs erwähnten, weltweit bekannten Quartiere Beispiele für erfolgreiche BIDs. Auch in Deutschland gibt es mittlerweile in mehr als 30 Städten BIDs, die beweisen, was sie städtebaulich zu leisten vermögen – und dass sich persönliches und finanzielles Engagement lohnt.
Die Arbeitsgemeinschaft der rheinland-pfälzischen IHKs wird LEAP-Initiativen in Rheinland-Pfalz aktiv unterstützen und begleiten. Detaillierte Informationen zum LEAPG finden Siein der Broschüre „Neue Impulse für die (Innen-)Stadt“ (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 3050 KB) der IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz.
Die Arbeitsgemeinschaft der rheinland-pfälzischen IHKs wird LEAP-Initiativen in Rheinland-Pfalz aktiv unterstützen und begleiten. Detaillierte Informationen zum LEAPG finden Siein der Broschüre „Neue Impulse für die (Innen-)Stadt“ (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 3050 KB) der IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz.