Handel

BIDs – eine neue Form zur Zentrenentwicklung

Die IHKs in Rheinland-Pfalz und im Saarland begrüßen die aktuellen Diskussionen zu den Business Improvement Districts, kurz BIDs genannt. Als Interessenvertretung der Wirtschaft unterstützt sie private Eigeninitiativen vor Ort in Form von Public Private Partnerships (PPP). BIDs sind nach den Erfahrungen in Nordamerika ein erfolgversprechendes Instrument zu Attraktivitätssteigerung von Innenstädten und Stadtteilszentren auf der Basis privatwirtschaftlichen Engagements.
Die IHK-Organisation setzt sich daher dafür ein, auf landes- und bundespolitischer Ebene die rechtlichen Voraussetzungen zur Etablierung von BIDs zu schaffen.

Situation in den Innenstädten

Der lange Zeit als selbstverständlich erachtete Gleichschritt zwischen Innenstadt- und Handelsentwicklung gerät zunehmend aus dem Rhythmus. Damit verbunden ist ein rasanter Wandel der Strukturen in den Innenstädten: In Klein-, Mittel und Oberzentren. Traditionelle Einzelhändler werden zunehmend verdrängt und die Filialisierung der Innenstädte nimmt zu. Mit sichtbaren Folgen: Die Individualität des Einzelhandels geht zurück, die Uniformität der Innenstädte nimmt zu.
Daraus resultiert ein sichtbarer Attraktivitäts- und Akzeptanzverlust der Innenstädte. Auf Grund unausgewogener Sortimentsstrukturen, Defiziten bei Betriebstypen, unzureichendem Parkraumangebot und einer abnehmenden Einkaufsatmosphäre und Aufenthaltsqualität meiden immer mehr Konsumenten die innerstädtischen Einkaufsbereiche und wenden sich neuen großflächigen Handelsstandorten auf der grünen Wiese zu.

Lösungsansatz BID

BIDs können ein Lösungsansatz für erfolgreiche Stadtentwicklung sein und dem Stadtmarketing neue Impulse geben. Dahinter verbirgt sich ein erfolgreiches nordamerikanisches Stadtentwicklungsmodell zur Revitalisierung innerstädtischer Quartiere, das auf der Eigeninitiative der lokalen Wirtschaft beruht. Gewerbetreibende und Grundstückseigentümer in einem Quartier schließen sich zusammen, um in einem örtlich klar abgegrenzten Bereich für einen begrenzten Zeitraum - üblich sind 3 bis 5 Jahre - Revitalisierungsmaßnahmen für den Standort zu ergreifen und diese gemeinsam zu finanzieren.
Das Ziel ist die Schaffung eines sicheren, einladenden und prosperierenden Stadtquartiers für Gewerbetreibende, Bewohner und Besucher. Individuelle Projekte und Maßnahmen des BIDs werden örtlich festgelegt. Hierzu zählen u.a. Ladenleerstandsmanagement, Wirtschaftsförderung, Stadtentwicklung und -gestaltung, Quartiersmarketing sowie Sicherheit und Sauberkeit und nicht zuletzt die Werterhaltung bzw. -steigerung der Immobilien.
Die Aufwertungsmaßnahmen sind als Optimierungsmöglichkeit für den Standort im Sinne von „On-Top-Leistungen“ zu begreifen. Sie dienen nicht dazu, originär staatliche Aufgaben auf Private zu übertragen.

BIDs – eine neue Form von Public Private Partnership zur Zentrenentwicklung!

Dem „Trittbrettfahrer-Problem“ wird dadurch begegnet, dass sich alle (gewerblichen) Grundstückseigentümer zu einer finanziellen Beteiligung an der Quartiersentwicklung verpflichten. Dies setzt einen intensiven Informations- und Diskussionsprozess mit Einbindung aller Gewerbe- und Grundeigentümer voraus. Ein BID kann erst dann errichtet werden, wenn Anlieger und Akteure mit breiter Mehrheit zustimmen, bzw. nicht gegen ein BID votieren. Nach nordamerikanischen Vorbild werden Zustimmungsquoren von mindestens 60 % oder Ablehnungsquoren von nicht mehr als 30 % diskutiert.
Mit der Abstimmung über das BID wird ein Businessplan für das BID festgelegt, der das Gebiet abgrenzt, die geplanten Maßnahmen definiert, einen Finanzierungsplan beinhaltet und einen Finanzierungsschlüssel festlegt. Durch den gleichzeitigen Beschluss von Maßnahmenplan und Finanzierungsschlüssel werden für jeden Betroffenen Kosten und Nutzen transparent.
Die Gemeinde erhebt nach positiver Entscheidung der Grundeigentümer gemeinsam mit der Grundsteuer die BID-Abgabe, deren Aufkommen der BID-Initiative dann direkt seitens der Gemeinde zur Verfügung gestellt wird. Das Aufkommen der BID-Abgabe steht dem BID zur Verwirklichung des beschlossenen Maßnahmenplans zur Verfügung. Der finanzielle Handlungsrahmen des BIDs kann durch Spenden für „events“ oder wirtschaftliche Betätigungen ausgeweitet werden. Voraussetzung für dieses Vorgehen ist eine bundes- oder landesgesetzliche Grundlage.
Grundsätzlich sind für BIDs sowohl öffentlich-rechtliche als auch privat-rechtliche Organisationsformen denkbar.