Fachbereich Gesundheit
Altersgerecht Arbeiten
Das Durchschnittsalter der Belegschaften steigt in Deutschland demografiebedingt in vielen Branchen. Parallel schrumpft die Anzahl der Personen im erwerbsfähigen Alter. Unter diesen Bedingungen innovativ, flexibel und somit wettbewerbsfähig zu bleiben, stellt viele Unternehmen vor große Herausforderungen. Es gilt daher, qualifiziertes Personal möglichst lange und leistungsfähig im Unternehmen zu erhalten und den Beschäftigten die Möglichkeit zu geben, gesund in die Rente zu starten.
Den persönlichen Bedürfnissen entsprechende Arbeitszeiten tragen wesentlich zur Arbeitszufriedenheit, Motivation und zur Unternehmensbindung bei. Sie führen zu geringeren Fehlzeiten und zahlen sich daher kurz-, mittel-, und langfristig sowohl für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch für die Unternehmen aus.
Tätigkeiten unterscheiden sich stark hinsichtlich ihrer körperlichen und psychischen Anforderungen. Daher existieren nach einer Broschüre de Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin unterschiedliche Gestaltungsfelder der Arbeit. Ein rechtzeitiger Ausgleich von Arbeitszeitbelastungen und ausreichende Erholungszeiten sind für alle Arbeitsgruppen wichtig. Allerdings ist die persönliche Beeinträchtigung durch überlange Arbeitszeiten aufgrund von Vorbelastungen im fortgeschrittenen Lebensalter höher als in jüngeren Jahren. Vor allem Schäden durch eine physische Tätigkeit in Kombination mit unregelmäßigen Arbeitszeiten wie Schichtdiensten können zu langwierigen Erkrankungen führen. Genauso ist auf eine Abwechslung bei den Tätigkeiten und auf den Umgang mit dem Leistungsdruck zu achten, um psychische Erkrankungen aufgrund von Monotonie bzw. Stress vorzubeugen.
Die Arbeitsorganisation kann berufsbedingte Krankheiten begünstigen. Daher regelt das Arbeitsschutzgesetz die zulässigen Arbeitsbedingungen detailliert. Durch die Einweisung in die Arbeitsmittel sollen Gesundheitsschäden durch Fehlhaltungen und Arbeitsunfälle vermieden werden. Für Menschen mit motorischen Schädigungen durch die Arbeit sollen alternative Tätigkeiten bereitgestellt werden. Bei längeren Fehlzeiten muss den Arbeitnehmern ein Betriebliches Eingliederungsmanagement ermöglicht werden. Um diese Gesundheitsgefahren systematisch in die Unternehmensstrategie einzuarbeiten und einzelne Maßnahmen zur Gesundheitsförderung miteinander zu kombinieren, haben sich daher zahlreiche Unternehmen für die Einführung eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements entschieden. Die verpflichtende Gefährdungsbeurteilung dient hierbei als Grundlage und sollte daher gewissenhaft erstellt und regelmäßig evaluiert werden. Sie ermöglicht eine alternsgerechte Arbeitsgestaltung und die Beschäftigtenpotentiale optimal auszunutzen, indem bestimmte Altersgruppen und ihre Besonderheiten in den Fokus gerückt werden.