Infrastruktur und Digitale Wirtschaft

Home Office

Für viele Arbeitnehmer ist es ein Traum, vielen Arbeitgebern jedoch ein Dorn im Auge – das Arbeiten im Home Office. Während Arbeitnehmer die freie Zeiteinteilung, den nicht vorhandenen Arbeitsweg und die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf anführen, fürchten Arbeitgeber einen Rückgang der Produktivität und weniger Engagement der Angestellten.
Verpflichtet werden können die Unternehmen nicht dazu, dieses Arbeitsmodell anzubieten. In manchen Fällen kann sich eine entsprechende Regelung jedoch aus dem Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ergeben. In jedem Fall muss der Arbeitgeber einem Home Office zustimmen. In diesem Zusammenhang ist es auch wichtig zu wissen, dass kein Recht auf Gleichbehandlung existiert. Wenn also ein Kollege von zuhause arbeitet, dürfen das nicht automatisch auch alle anderen Arbeitnehmer.
Regelungen sollten zu folgenden Aspekten getroffen werden:
  • Zahl der Arbeitstage im Home Office
  • Arbeits- und Pausenzeiten
  • Zeiteinteilung
  • Arbeitsort
  • Erreichbarkeit des Arbeitnehmers am heimischen Arbeitsplatz
Die wichtigsten technischen Themen, mit denen sich der Arbeitgeber im Vorfeld auseinandersetzen sollte, sind Datenschutzbestimmungen und wichtige IT-Sicherheitsfragen. Aus diesem Grunde ist es wichtig, die Regelungen der EU-Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes zu beachten. Zusätzlich sollten aber auch noch Maßnahmen zum Schutz der IT-Infrastruktur getroffen werden, beispielsweise die Verschlüsselung von Daten, die Verwendung eines Virtual Private Networks sowie die Installation von Firewall und Virenscannern. Auch wenn Arbeitgeber im Home Office arbeiten, muss der Arbeitgeber die bestehenden gesetzlichen Regelungen zum Arbeitsschutz beachten. Hierbei sollte ein besonderes Augenmerk auf das Arbeitszeitgesetz, das Arbeitsschutzgesetz und die Bildschirmarbeitsplatzverordnung gelegt werden, da ansonsten eine Ordnungswidrigkeit vorliegt.
Der Arbeitnehmer schuldet seinem Arbeitgeber auch im Home Office lediglich die Erbringung der Arbeitsleistung. Daher muss das Unternehmen für die anfallenden Kosten aufkommen. Dies betrifft vor allem die notwendigen Arbeitsmittel, z.B. Hard- und Software. Bezüglich der gesetzlichen Unfallversicherung gilt die Besonderheit, dass der Arbeitsweg erst an der Außentür des Wohngebäudes beginnt. Damit ist der Weg ins Unternehmen oder zum Kunden versichert, ebenso die Tätigkeit im Arbeitszimmer selbst. Wenn der Arbeitnehmer aber das Arbeitszimmer verlässt und auf dem Weg zur Toilette oder zur Kaffeemaschine einen Unfall hat, zahlt die gesetzliche Unfallversicherung nicht. Home Office wird von immer mehr Unternehmen angeboten. Sprechen Sie Dr. Marius Melzer für eine kostenlose Erstinformation an und erfahren Sie, welche Potentiale die Flexibilisierung der Arbeit durch Home Office für Ihr Unternehmen bietet.