Neues mit Bewährtem kombiniert

Update bei Berufen

Mit einer inhaltlichen Modernisierung des Ausbildungsberufs „Industriekaufmann / Industriekauffrau“ erfährt einer der vertragsstärksten und wichtigsten kaufmännischen Berufe der Industrie sein „Update“, um den künftigen Kompetenzanforderungen der Wirtschaft und den aktuellen Standards der beruflichen Erstausbildung gerecht zu werden. Zugleich wird Bewährtes fortgeführt – nicht zuletzt die Berufsbezeichnung.
Ebenfalls modernisiert worden sind die Ausbildungsordnungen der umwelttechnischen Berufe der Ver- und Entsorger. Vier neue Ausbildungsverordnungen sind zum 1. August 2024 in Kraft getreten, nämlich für die Berufsfelder Umwelttechnologe/-technologin für Wasserversorgung (ehemals Fachkraft für Wasserversorgungstechnik), Umwelttechnologe/-technologin für Abwasserbewirtschaftung (ehemals Fachkraft für Abwassertechnik), Umwelttechnologe/-technologin für Kreislauf- und Abfallwirtschaft (ehemals Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft) sowie Umwelttechnologe/-technologin für Rohrleitungsnetze und Industrieanlagen mit Auswahl des jeweiligen Schwerpunkts (ehemals Fachkraft für Rohr-, Kanal- und Industrieservice).
In beiden Bereichen – Industriekaufleute und Umwelttechnik – muss seit dem 1. August 2024 nach den neuen Verordnungen ausgebildet werden. Übergangsfristen gibt es nicht. Bestehende Ausbildungsverhältnisse werden nach den alten Verordnungen zu Ende geführt. Bereits abgeschlossene Ausbildungsverträge, die ab dem 1. August starteten und die noch auf die bisherige Verordnung von 2002 verweisen, werden durch die IHK angepasst. Auch der schulische Unterricht erfolgt für die seit 1. August beginnenden neuen Berufsschulklassen nur noch nach der neuen Verordnung und nach einem neuem schulischen Rahmenlehrplan.

Industriekaufleute: „Update“ für einen der Top-Berufe
Der Beruf „Industriekaufmann / Industriekauffrau“ gehört mit bundesweit mehr als 40.000 Auszubildenden im Jahr 2022 zu den Ausbildungsberufen mit einer der stärksten Nachfragen. Um damit einen der attraktivsten kaufmännischen Berufe in der Industrie für aktuelle Anforderungen der Wirtschaft zu wappnen, hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) im Auftrag der Bundesregierung gemeinsam mit den zuständigen Bundesministerien sowie den Sozialpartnern und Sachverständigen aus der betrieblichen Praxis die Ausbildungsordnung zum Industriekaufmann / zur Industriekauffrau modernisiert. Die zunehmende digitale Vernetzung von Herstellungs- und Steuerungsprozessen, die wachsende Bedeutung von Prozessverständnis sowie die Nachhaltigkeit waren wesentliche Impulse dafür.
Das mit der neuen Ausbildungsordnung aktualisierte Berufsbild ist im Kern generalistisch ausgerichtet mit technikoffenen Beschreibungen der Lernziele. Denn Industriekaufleute sind in Unternehmen unterschiedlicher Branchen und Größen tätig, die nicht nur Produkte herstellen, sondern auch umfangreiche Dienst- und Serviceleistungen anbieten. Somit gehört das Arbeiten, das sich an den Anforderungen der Kunden, an Geschäftsprozessen und an Projekten orientiert, zu den Kernkompetenzen des Berufs.
Nach der neuen Ausbildungsordnung dauert die Ausbildung zum Industriekaufmann / zur Industriekauffrau wie bisher in der Regel drei Jahre (36 Monate). Durch die neu eingeführte gestreckte Abschlussprüfung entfällt aber die bisherige Zwischenprüfung. Die aktualisierten 13 Lernfelder der Berufsschule sind parallel zu den betrieblichen Inhalten abgestimmt. Sie basieren auf einem neuen Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz (KMK). Die 13 Lernfelder umfassen unter anderem die Planung, Umsetzung und Steuerung von Projekten und Prozessen sowie Marketingkonzepten, die Bearbeitung von Kundenaufträgen, die Dokumentation und Auswertung von Wertströmen, die Leistungserstellung, die Aufstellung von Jahresabschlüssen sowie betriebliche Problemlösungsprozesse.
Im letzten Ausbildungsdrittel werden die bis dahin vermittelten betriebswirtschaftlichen Kernkompetenzen durch einen Praxiseinsatz im Umfang von sechs Monaten vertieft. Die für diese Praxisphase zur Verfügung stehenden Auswahlmöglichkeiten wurden im Vergleich zur bisherigen Ausbildungsordnung deutlich gestrafft. Die verschiedenen wählbaren Einsatzgebiete sollen den angehenden Industriekaufleuten, aber auch den ausbildenden Unternehmen eine erste Spezialisierung zum Ausbildungsende ermöglichen.
Mit der neuen Ausbildungsordnung werden auch die neuen Standardberufsbildpositionen umgesetzt, die für alle modernisierten Berufe gelten. Dau gehören unter anderem die Themen Arbeits- und Tarifrecht, Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sowie Umweltschutz und Nachhaltigkeit.

Umwelttechnische Berufe: Arbeiten in hoch relevanten Bereichen
Herausforderungen wie die Digitalisierung, der Klimawandel sowie veränderte technische und rechtliche Anforderungen haben auch bei den umwelttechnischen Berufen eine Modernisierung erforderlich gemacht. Nach 22 Jahren wurden auch hier die bisherigen Ausbildungsordnungen von 2002 aktualisiert und die Berufe wurden mit neuen Abschlussbezeichnungen versehen.
Systemrelevant und Teil der kritischen Infrastruktur – die neuen Umwelttechnologinnen und Umwelttechnologen arbeiten in gesellschaftlich hoch relevanten Bereichen. Die vier Berufe bieten nach Überzeugung des BIBB ein spannendes Arbeitsfeld für Menschen, denen das Thema Nachhaltigkeit am Herzen liegt und die sich für die Umwelt engagieren möchten. Im Jahr 2022 sind laut BIBB in den umwelttechnischen Berufen in ganz Deutschland insgesamt 945 neue Ausbildungsverträge abgeschlossen worden. Am meisten davon waren es im Bereich Abwassertechnik (378), die wenigsten Neuabschlüsse gab es bei den Fachkräften für Kreislauf- und Abfallwirtschaft (168).
Die gemeinsamen Kernqualifikationen der vier Berufsfelder bleiben nach der Neuordnung der Ausbildung erhalten. Allerdings reduziert sich der zeitliche Umfang von 15 auf zwölf Monate. So wurde mehr Raum für die berufsspezifischen fachlichen Inhalte in der Ausbildung geschaffen. Zudem erhält das Thema IT-Sicherheit mehr Raum. An die Stelle der traditionellen Prüfungsstruktur aus Zwischen- und Abschlussprüfung tritt auch hier die gestreckte Abschlussprüfung.
Die Umwelttechnologen/-technologinnen für Wasserversorgung sorgen für eine stets verfügbare und sichere Versorgung mit dem wichtigsten Lebensmittel, dem Trinkwasser. Wichtige Aspekte der Neuordnung der Ausbildung sind zum Beispiel der nachhaltige Umgang mit der Ressource Wasser und die Optimierung von Prozessen, um Wasserverluste zu verhindern. Eine wesentliche Rolle spielt dabei die Digitalisierung, unter anderem über die Nutzung von Datenanalysen, Simulationen und die Anwendung digitaler Verfahren. Der Beruf wird in einem Forschungsvorhaben zur Klimaanpassung im Hinblick auf zusätzliche Kompetenzen bei der Anpassung an den Klimawandel analysiert.
Die Umwelttechnologen/-technologinnen für Abwasserbewirtschaftung sorgen dafür, dass Abwässer und auch die Niederschläge ohne Schaden für Mensch und Umwelt wieder in den Wasserkreislauf zurückgegeben werden können. Ein neuer Aspekt in der Ausbildungsordnung ist die Regenwasserbewirtschaftung als Reaktion auf den Klimawandel. In diesem Kontext können Netzinformationssysteme und Simulationen zum Einsatz kommen. Ein weiterer Fokus liegt zudem auf den Themen (Rück-)Gewinnung von Energie und Energieeffizienz sowie weitergehenden Reinigungsverfahren. Der Beruf wird ebenfalls in dem Forschungsvorhaben zur Klimaanpassung analysiert.
Die Umwelttechnologen/-technologinnen für Kreislauf- und Abfallwirtschaft entsorgen fachgerecht Abfälle und machen Wertstoffe für die weitere Nutzung wieder verfügbar. Dazu bedienen sie Anlagen und wickeln logistische Prozesse ab. In der neuen Ausbildungsordnung entfallen die bisherigen Schwerpunkte, sodass Umwelttechnologen/-technologinnen für Kreislauf- und Abfallwirtschaft künftig in allen Bereich einsetzbar sind.
Die Umwelttechnologen/-technologinnen für Rohrleitungsnetze und Industrieanlagen sorgen dafür, dass kommunale und industrielle Abwässer sicher zur Wiederaufbereitung gelangen. Im Schwerpunkt Industrieanlagen sichern sie mit ihren Dienstleistungen effiziente und umweltschonende Produktionsabläufe in Industrieunternehmen. Der Beruf wird auch nach der neuen Ausbildungsordnung weiterhin in zwei Schwerpunkten ausgebildet: Rohrleitungsnetze oder Industrieanlagen. Die zeitlichen Richtwerte für die Schwerpunkte haben sich von 30 auf 42 Wochen erhöht. Außerdem wurde der Fokus auf die Arbeitssicherheit noch einmal verstärkt.
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