IHK Ostwürttemberg

Fördermittel für Unternehmen - ein Update

Für Unternehmen in Baden-Württemberg gibt es eine Vielzahl von Förderprogrammen, die vom Bund oder Land aufgelegt wurden und diesen in den unterschiedlichsten Situationen, bspw. in der Startphase, bei Investitionen oder im Krisenfall helfen sollen. Einen kleinen Überblick über die aktuellsten Programme haben wir nachfolgend zusammengestellt:
Innovationsfinanzierung 4.0
Mit der Innovationsfinanzierung 4.0 der L-Bank erhalten kleine, mittlere sowie größere mittelständische Unternehmen finanzielle Unterstützung in Form von zinsverbilligten Darlehen für Projektvorhaben. Grundlage der “Innovationsfinanzierung 4.0“ ist der ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit der KfW.
Das Programm besitzt vier Förderbausteine mit den Fördermöglichkeiten: “Innovative Vorhaben“, “Digitalisierungsvorhaben“, “Innovative Unternehmen“ und speziell für Baden-Württemberg “Wertschöpfungskette Mobilität“. Im Schwerpunkt Innovative Unternehmen ist der komplette Kapitalbedarf unabhängig von einem konkreten Innovationsprojekt finanzierbar. Auch Existenzgründungen werden gefördert. Die Förderung erfolgt in Form eines zinsverbilligten Darlehens, das über die jeweilige Hausbank ausgegeben wird sowie ggf. durch einen Tilgungszuschuss. Möglich sind Darlehensbeträge von mindestens 10.000 bis maximal 5 Millionen Euro. Es sind Laufzeiten von 5, 7 bzw. 10 Jahren möglich.
Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben
Es gibt verschiedenste Möglichkeiten Sie auf dem Weg in die digitale Transformation oder im Rahmen Ihres Innovationsvorhabens mit Fördermöglichkeiten zu begleiten.
Neben nicht rückzahlbaren Zuschüssen von bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, können Unternehmen Beteiligungen und zinsgünstige Darlehen, zum Beispiel von Förderbanken, für Digitalisierungs-Aktivitäten in Anspruch nehmen. Wir haben Ihnen eine Übersicht über einige aktuell laufende Initiativen zusammengestellt:
Tourismusfinanzierung Plus
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen aus dem touristisch geprägten stationären Beherbergungs- und Gastronomiegewerbe in Baden-Württemberg. Die Tourismusfinanzierung Plus bietet jungen und etablierten Unternehmen neben einer attraktiven Verzinsung auch einen Tilgungszuschuss, der seit dem 01.05.2023 auf 10 Prozent, max. 200.000 Euro erhöht wurde. Zusätzlich verbessert der „Nachhaltigkeitsbonus“ die Förderkonditionen. Unternehmen, die für sich eine Klimastrategie entwickeln oder schon entwickelt haben, erhalten eine zusätzliche Zinsverbilligung, den sogenannten „Nachhaltigkeitsbonus“ (NHB). Auch Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung, wie Inneneinrichtungen und digitale Innovationen können finanziert werden. Weiter gibt es bei der Übernahme von Betrieben, die stillgelegt oder von der Stilllegung bedroht sind, Erleichterungen.
Beratungsförderung BAFA „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU
Das Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ richtet sich sowohl an junge als auch langjährig bestehende Unternehmen und erlaubt eine Bezuschussung von bis zu 50 Prozent (max. 1.750 Euro) auf einer Bemessungsgrundlage von 3.500 Euro. Die Experten bei der IHK Ostwürttemberg informieren umfassend zu Ihren Möglichkeiten.
Zuständig für die Umsetzung des Programms ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Antragstellung erfolgt online. Eine der eingeschalteten Leitstellen, wie beispielsweise die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK), prüft den Antrag und informiert den Antragstellenden.
Unternehmensberatung mit Landeszuschuss
Sie wollen Ihren Ertrag steigern, neue Prozesse einführen, haben wirtschaftliche Schwierigkeiten oder wollen Auslandsmärkte erobern? Dies sind nur einige Beispiele möglicher Herausforderungen im Betrieb, die sich mit Hilfe von externem Berater-Know-How leichter lösen lassen. Das RKW Baden-Württemberg kann Ihnen bei der Suche nach geeigneten Beratern helfen und informiert über mögliche Beratungszuschüsse.
Kurzberatung: Maximal zwei Beratungstage pro Jahr zu verschiedenen betriebswirtschaftlichen, technischen und organisatorischen Fragestellungen sowie zum Thema Umweltschutz und Energie, wie z.B. Betriebswirtschaftliche Planungsrechnungen zur Vorbereitung von Finanzierungsgesprächen, Vertriebs-Check,Externes Controlling, Unternehmenswertermittlung, Check-Up der Personalarbeit, BGM-Check
Der Tagessatz der Kurzberatung liegt bei 1.000 Euro (inkl. Reisekosten), davon werden 350 Euro bezuschusst. Eigenanteil des Unternehmens liegt pro Tag bei 650 Euro.
Für IHK-Mitglieder bis 5 Mio. Euro Umsatz reduziert sich der Eigenanteil auf 530 Euro pro Tag.
Tipp: Antragsberechtigte Unternehmen können die geförderte Beratung jedes Kalenderjahr erneut erhalten!

„Intensivberatung Zukunft Handel 2030 – Digitalisierung, Strategie und Personal“
Gefördert werden Intensivberatungen für kleine und mittlere Unternehmen des stationären Einzelhandels zur digitalen Transformation, strategischen Positionierung und Wettbewerbsfähigkeit sowie Strategien dem Fach- und Arbeitskräftemangel entgegenzuwirken und nachhaltiger zu wirtschaften.
Der Zuschuss beträgt 70% der förderfähigen Ausgaben. Des Weiteren sind Honorare für freiberufliche Berater/innen bis zu einem Tagessatz von 800 Euro zuschussfähig. Für Intensivberatungen sollen die Eigenbeiträge für die Einzelhandelsunternehmen moderat angesetzt sein.
Antragstellung für BAFA-Energieförderprogramme wieder möglich:
  • Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)
  • Energieberatung für Wohngebäude (EBW)
  • Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)
  • Aufbauprogramm Wärmepumpe (BAW)*
  • Förderung von E-Lastenrädern (E-Lastenfahrrad-Richtlinie)
  • „Bürgerenergiegesellschaften“ bei Windenergie an Land

Neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Am 1. Januar 2024 trat die überarbeitete Förderrichtlinie zu der BEG EM in Kraft. Die Änderungen betreffen auch die Antragstellung beim BAFA. Mit dem Gesetz für Erneuerbares Heizen (Gebäudeenergiegesetz – GEG) leitet Deutschland die Energiewende im Gebäudebereich ein. Seit 1. Januar 2024 ist der Umstieg auf Erneuerbare Energien beim Einbau neuer Heizungen verpflichtend.

Industrie- und Handelskammer Ostwürttemberg
Ludwig-Erhard-Straße 1
89520 Heidenheim
Tel. 07321 324-0
Fax 07321 324-169
zentrale@ostwuerttemberg.ihk.de