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Job-Turbo
Mit dem Job-Turbo sollen Geflüchtete nach dem Integrationskurs schnell in Arbeit kommen, auch wenn die Sprachkenntnisse noch nicht perfekt sind. Viele Geflüchtete sind gut qualifiziert und ziehen in Betracht, langfristig in Deutschland zu leben und zu arbeiten. Nutzen Sie als Arbeitgeber das Potenzial qualifizierter und hoch motivierter Menschen.
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Was ist der Job-Turbo?
Wer einen Integrationskurs absolviert hat, soll so schnell wie möglich Arbeitserfahrung sammeln und weiter qualifiziert werden, mit dem mittelfristigen Ziel einer möglichst nachhaltigen Integration in den Arbeitsmarkt. Durch einen frühen Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt wird verhindert, dass sich Arbeitslosigkeit verfestigen kann.
Das bestehende Förderinstrumentarium (Arbeitgeberleistungen, Förderung von Beschäftigten und Arbeitslosen) wird genutzt. Die Unternehmen sind aufgerufen, Geflüchtete verstärkt auch ohne gute Deutschkenntnisse zu beschäftigen und berufsbegleitend weiter zu qualifizieren (ggf. mit Unterstützung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Wie funktioniert Job-Turbo?
Der typische Integrationsverlauf folgt einem „Drei-Phasen-Modell“ aus „Orientierung und grundständigem Deutscherwerb“, „Arbeiten und Qualifizierung“ und „Beschäftigung stabilisieren und ausbauen“. Der Job-Turbo setzt an Phase 2 „Arbeiten und Qualifizierung“ an, um den Einstieg in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu finden. Gegebenenfalls werden berufsbegleitende (Sprach-) Fördermöglichkeiten genutzt. Notwendige Bausteine für eine nachhaltige Integration werden in den regelmäßig zu aktualisierenden Kooperationsplänen mit den Jobcentern festgehalten.
Jobcenter und Agenturen für Arbeit tragen dazu bei, dass Absolventen der Integrationskurse und Arbeitgeber besser zueinander finden. Dafür werden branchenspezifische „Matching-Aktionen“ mit der Wirtschaft und Bildungspartnern ausgebaut.
Die Arbeitgeber-Services informieren Arbeitgeber und Beschäftigte über beschäftigungsbegleitende Qualifizierungs- und Berufssprachkursangebote. Um die Planbarkeit für Arbeitgeber und Geflüchtete zu erhöhen, wird auf die neuen Möglichkeiten durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz zum Wechsel in (dauerhafte) Erwerbsmigrationstitel hingewiesen. Ukrainische Geflüchtete haben auf Grundlage europäischer Beschlüsse sofortigen Zugang zum Arbeitsmarkt. Mit dem Zugang zum SGB II profitierten Geflüchtete von der umfassenden Unterstützung und Aktivierung durch die Jobcenter, d. h. von Informationen, Zusteuerung in Deutschkurse, Vermittlung und arbeitsmarktpolitische Förderleistungen.
Zur Umsetzung des Turbos werden Migrantenorganisationen und Zivilgesellschaft in einen partizipativen Prozess eingebunden.
Wo finde ich Informationen?
Auf der Homepage der IHK Ostwürttemberg wie auch auf der Homepage des Bundesamts für Arbeit und Soziales.
Kontakt
Dr. Andreja Benkovic
Referentin Standortpolitik | Volkswirtschaft