Infos, Hinweise & Anlaufstellen

Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung

Unternehmen können ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Kinderbetreuung auf vielfältige Weise unterstützen.
Wenn Sie Ihren Beschäftigten flexible Arbeits(zeit)modelle für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie anbieten möchten, finden Sie hinter diesem Link weitere Informationen dazu.
Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über Möglichkeiten betrieblich unterstützter Kinderbetreuung. Ausführliche Informationen finden Sie bei den angegebenen Stellen.

Möglichkeiten für Betriebe

  • Gründung einer betriebseigenen Kindertageseinrichtung
    Das Unternehmen ist Träger der Einrichtung und hat so die Möglichkeit, den eigenen Bedarf unmittelbar umzusetzen. Das Eigenengagement des Betriebs ist bei dieser Lösung sehr hoch. Alternativ hierzu kann die Trägerschaft auch an einen öffentlichen, freien oder privaten Träger vergeben werden. Informationen über die in der Region Stuttgart aktiven Träger erhalten Sie bei der Servicestelle für betriebliche Kinderbetreuung des Kommunalverbands für Jugend und Soziales (KVJS). Ansprechpartner zu Fragen der Förderung und Genehmigung sind auch die jeweiligen Jugendämter der Kommunen.
  • Kooperation in der Kinderbetreuung
    Mehrere Unternehmen richten zusammen eine Kindertagesstätte ein, arbeiten mit einem öffentlichen oder privaten Träger zusammen oder unterstützen die Bildung einer Elterninitiative, die dann als Träger fungiert.
  • Belegplätze in Kindergärten
    Ein Unternehmen „bucht“ Belegplätze in bereits bestehenden Einrichtungen. Das Unternehmen kann bei Bedarf zum Beispiel auch verlängerte Öffnungszeiten finanzieren oder sich an anfallenden Investitionskosten beteiligen.
  • Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson
    Die Tagespflegeperson betreut die Kinder im eigenen Haushalt oder dem der Eltern. Alternativ ist es auch möglich, dass die Kinder in Räumen des Unternehmens betreut werden. Anlaufstellen für Unternehmen, die eine solche „Großtagespflegestelle“ einrichten möchten, sind zum Beispiel Tageselternvereine oder Träger wie die Caritas mit ihrer Tagesmütterbörse.
    Weitere Infos dazu bietet das Bundesfamilienministerium:
  • Arbeitgeberzuschuss zur Kinderbetreuung
    Eine einfache und kostengünstige Möglichkeit, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Kinderbetreuung zu unterstützen. Der zweckgebundene Zuschuss ist steuer- und sozialversicherungsfrei.
  • Sonstige Angebote
    Ferienbetreuung, Hausaufgabenbetreuung, Kinderbetreuung für Notfälle (Eltern-Kind-Zimmer, Notfall-Tagesmutter), Information und Beratung (Beratungssprechtage für Eltern).

Förderung, rechtliche und steuerliche Hinweise

Kinderbetreuungsfinanzierung

Für den bedarfsgerechten Ausbau der Kinderbetreuungsangebote in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege können investive Maßnahmen gefördert werden, mit denen zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder von der Geburt bis zum Schuleintritt geschaffen werden. Dafür gibt es Fördermöglichkeiten (Zuschüsse) nach der Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums Baden-Württemberg zur Umsetzung des Investitionsprogramms des Bundes „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017 – 2020 (VwV Investitionen Kinderbetreuung). Ansprechstelle ist das zuständige Regierungspräsidium.


Kindertagesbetreuungsgesetz

„Geld folgt Kind“ ist die Zielrichtung des Kindertagesbetreuungsgesetzes des Landes Baden-Württemberg. Das bedeutet, dass Eltern ihr Kind sowohl am Wohnort als auch an ihrem Arbeitsort betreuen lassen können. Dies kommt neben den Eltern auch den Unternehmen entgegen, die ihre Beschäftigten bei der Kinderbetreuung unterstützen wollen.


Absetzen von Kinderbetreuungskosten

Wollen sich Arbeitgeber steuerlich begünstigt an den Kinderbetreuungskosten ihrer Mitarbeiter beteiligen, stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: Zuschüsse zur Betreuung in Kindergärten und vergleichbaren Einrichtungen oder allgemeine Sachzuwendungen in Höhe von maximal 44 Euro monatlich.
  • Übersicht zur steuerlichen Begünstigung von Arbeitgeberzuwendungen im Zusammenhang mit Kinderbetreuungskosten

Hilfreiche Informationen und Anlaufstellen

In Ostwürttemberg:

Allgemein:

Bei der Servicestelle für betriebliche Kinderbetreuung des KVJS (Kommunalverband Jugend und Soziales Baden-Württemberg) können sich Unternehmen zum gesamten Spektrum betrieblich unterstützter Kinderbetreuung beraten lassen. Hier finden Sie auch die Broschüre „Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung“ (pdf).
Praxisnahe Informationen bietet das Unternehmensprogramm „Erfolgsfaktor Familie“. Hier finden Sie zahlreiche Broschüren, Checklisten und Leitfäden, u. a. das ebooklet „Mit betrieblicher Kinderbetreuung punkten“ (pdf) und die Broschüre „Unternehmen Kinderbetreuung - Praxisleitfaden für die betriebliche Kinderbetreuung“ (pdf).
Hilfestellung gibt auch das Checkheft „Familienorientierte Personalpolitik“ (pdf) des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK).
Weitere Informationen bietet die Handlungsempfehlung „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ des Kompetenzzentrums Fachkräftesicherung KOFA.