Bilanz und Jahresergebnis

Geprüfte Bilanz 2023 liegt vor

IHK-Finanzen

Die geprüfte Bilanz liegt vor.
Der gesamte Jahresabschluss wurde von der Rechnungsprüfungsstelle für die Industrie- und Handelskammern im April 2024 geprüft. Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2023 wurde im Juli der Vollversammlung vorgelegt, festgestellt und gebilligt. Präsident, Präsidium und Hauptgeschäftsführer wurden für das Wirtschaftsjahr 2023 entlastet.
Das Geschäftsjahr 2023 wurde mit einem positiven Ergebnis in Höhe von 1.661.278,33 € abgeschlossen. Durch Beschluss der Vollversammlung wurde dieses in Form einer Bauvorsorge mit Zweckbindung dem sonstigen Eigenkapital zugeführt.
Erläuterungen zur Bilanz 2023 der IHK Ostwürttemberg:
Die Erstellung des Jahresabschlusses der Industrie- und Handelskammern erfolgte gem. § 3 Abs. 7a IHKG die Grundsätze kaufmännischer Rechnungslegung und Buchführung in sinngemäßer Weise nach dem dritten Buch des Handelsgesetzbuches. Das Nähere regelt das Finanzstatut unter Beachtung des staatlichen Haushaltsrechtes. Die Regelungen des Finanzstatutes folgen grundsätzlich den für alle Kaufleute geltenden Rechnungslegungsvorschriften (§§ 238-257, 284-286, 289 HGB; Artikel 28,66 67 EGHGB).
Immaterielle Vermögensgegenstände
Das immaterielle Anlagevermögen besteht aus verschiedenen Softwarelizenzen, bewertet zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Abschreibungen.
Sachanlagen
Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu den fortgeschriebenen Anschaffungs- bzw. Herstellkosten. Das Gebäude der IHK Ostwürttemberg in Heidenheim wurde im Rahmen der Erstellung der Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2003 von Sachverständigen begutachtet. Das Grundstück für das Bildungszentrum in Aalen wurde 2016 zum Zeitwert erfasst. Gebäude werden linear über die Restnutzungsdauer abgeschrieben.
Finanzanlagen
Die festverzinslichen Wertpapiere und Festgelder werden zum Nominalwert bewertet. Für alle Finanzanlagen gilt ein Höchstmaß an Sicherheit gemäß den Vorgaben des Finanzstatuts.
Forderungen
Forderungen werden zum Nominalwert ausgewiesen. Darüber hinaus wird eine Wertberichtigung vorgenommen. Forderungen aus Beiträgen werden in pauschalierter Form einzelwertberichtigt. Forderungen aus Gebühren und Entgelten werden, soweit nicht einzelwertberichtigt, mit 2 Prozent pauschalwertberichtigt.
Sonstiges Eigenkapital
Das sonstige Eigenkapital ist unterlegt durch das Volumen der beschlossenen Vorsorge und dem zum Stichtag erforderlichen Bedarf zur Finanzierung des Anlagevermögens.
Sonderposten
Über die erhaltenen Zuschüsse zum Neubau des IHK-Bildungszentrums und zum Förderprojekt „Regionale Digitalisierungszentren (Digital Hubs)“ von Bund und Land Baden-Württemberg sind Sonderposten zu bilden, die entsprechend der Restnutzungsdauer erfolgswirksam aufgelöst werden.
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
Für die Pensionsrückstellungen liegen versicherungsmathematische Gutachten vor.
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten unter anderem Rückstellungen für Personalaufwendungen sowie Rückstellungen für Prüfungs- und Archivierungskosten.

Jahresabschluss 2023: VERMÖGENSSTRUKTUR
AKTIVA
31.12.2023
in TEUR
31.12.2022
in TEUR
+/-
Anlagevermögen



  • Immaterielle Vermögensgegenstände
155
160
-5
  • Sachanlagen
21.212
21.979
-767
  • Finanzanlagen
11.357
6.764
4.593
32.724
28.903
3.821
Umlaufvermögen
  • Vorräte
0
0
0
  • Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
747
878
-131
  • Wertpapiere
5.500
0
5.500
  • Flüssige Mittel
6.633
13.029
-6.396
12.880
13.907
-1.027
Rechnungsabgrenzungsposten
345
159
186
Summe AKTIVA
45.949
42.969
2.980

Jahresabschluss 2023 – KAPITALSTRUKTUR
PASSIVA
31.12.2023
in TEUR
31.12.2022
in TEUR
+/-
Eigenkapital



  • sonstiges Eigenkapital
6.437
4.527
1.910
  • Ergebnis
1.661
957
704
8.098
5.484
2.614
Sonderposten
  • Sonderposten für Investitionszuschüsse
12.155
12.628
-473
12.155
12.628
-473
Rückstellungen
  • Pensionsrückstellungen
21.919
21.322
597
  • Sonstige Rückstellungen
2.301
2.098
203
24.220
23.420
800
Verbindlichkeiten
503
549
-46
Rechnungsabgrenzungsposten
973
888
85
Summe PASSIVA
45.949
42.969
2.980

Jahresabschluss 2023 – ERGEBNISSTRUKTUR
Ergebnisstruktur
31.12.2023
in TEUR
31.12.2022
in TEUR
+/-
Erträge aus Beiträgen, Gebühren und Entgelten
14.107
12.514
1.593
Sonstige betriebliche Erträge
2.826
2.889
-63
Betriebserträge
16.933
15.403
1.530
Materialaufwand
1.893
1.743
150
Personalaufwand
7.473
7.450
23
Abschreibungen
1.130
1.270
-140
Sonstige betriebliche Aufwendungen
3.803
3.237
566
Betriebsaufwand
14.299
13.700
599
Betriebsergebnis
2.634
1.703
931
Finanzergebnis
-10
-912
902
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
2.624
791
1.833
Außerordentliche Aufwendungen
0
0
0
Steuern
10
10
0
Jahresergebnis
2.614
-161
1.833
Ergebnisvortag aus dem Vorjahr
957
409
548
Abnahme des sonstigen Eigenkapitals
632
645
-13
Zunahme des sonstigen Eigenkapitals
2.542
878
1.664
Ergebnis
1.661
957
704

Bestätigungsvermerk der Rechnungsprüfungsstelle

Die Prüfung erfolgte durch die Rechnungsprüfungsstelle der Industrie- und Handelskammern. Der Prüfbericht wurde in Übereinstimmung mit der "Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums für die Prüfung der Industrie- und Handelskammern in Baden-Württemberg (IHK-Prüfungsrichtlinie)" vom 30. November 2018 (Az.: 42-4221.3/38) erstellt. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung wurde mit Datum vom 02. Mai 2024 ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.
Zitat: „Wir haben den Jahresabschluss der Industrie- und Handelskammer Ostwürttemberg, Heidenheim
- bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023, der Erfolgsrechnung und der Finanzrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2023 - sowie den Anhang für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2023, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht sowie die Ordnungsmäßigkeit der Wirtschaftsführung einschließlich der Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Industrie- und Handelskammer Ostwürttemberg, Heidenheim, für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
  • entspricht der beigefügte Jahresabschluss nebst Anhang unter der aufschiebenden Bedingung der Genehmigung der Zuführungen in die Vorsorge für Instandhaltungsmaßnahmen aufgrund geänderter Erneuerungsmaßnahmen (€ 2.000.000,00) und in die Digitalisierungsvorsorge für die Finanzierung der Umsetzung der Digitalisierungsmaßnahmen im IHK-Verbund (€ 382.175,00) in allen wesentlichen Belangen den Regelungen des Finanzstatuts, den Richtlinien zur Ausführung des Finanzstatuts und den übrigen für die IHK geltenden wesentlichen Rechtsvorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der IHK zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2023.
  • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der IHK. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss nebst Anhang, entspricht den Regelungen des Finanzstatuts sowie den Richtlinien zur Ausführung des Finanzstatuts und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
  • ist der Wirtschaftsplan - unter der aufschiebenden Bedingung der Genehmigung der Zuführungen in die Vorsorge für Instandhaltungsmaßnahmen aufgrund geänderter Erneuerungsmaßnahmen (€ 2.000.000,00) und in die Digitalisierungsvorsorge für die Finanzierung der Umsetzung der Digitalisierungsmaßnahmen im IHK-Verbund (€ 382.175,00) - in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß aufgestellt und vollzogen worden. Die IHK hat die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei der Aufstellung des Wirtschaftsplanes beachtet und die ihr im Rahmen des Erfolgs- und des Finanzplanes zur Verfügung stehenden Mittel nach diesen Grundsätzen verwendet.
Sinngemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses nebst Anhang und des Lageberichtes geführt hat. Darüber hinaus sind nach den Bestimmungen des Finanzstatuts und den Richtlinien zur Ausführung des Finanzstatuts sowie den Grundsätzen des öffentlichen Haushaltsrechts und den übrigen für die IHK geltenden wesentlichen Rechtsvorschriften keine Einwendungen zu erheben.”
Der Prüfbericht vom 02. Mai 2024 ist gezeichnet von Marion Birnfeld, Geschäftsführung der Rechnungsprüfungsstelle für IHK’s, und Marco Nerge, Prüfer.