Bilanz und Jahresergebnis
Seit 2003 hat die IHK Ostwürttemberg die Federführung der zwölf baden-württembergischen IHKs im Geschäftsbereich Zentrale Dienste übernommen. Als direkter Ansprechpartner werden damit die Bereiche Finanzen, Personal, Verwaltungsaufgaben und IHK-Recht koordiniert.
Geprüfte Bilanz 2018 liegt vor
IHK-Finanzen
Die geprüfte Bilanz liegt vor.
Das Geschäftsjahr 2018 hat die IHK Ostwürttemberg mit einem ausgeglichenen Ergebnis abgeschlossen. Dabei wurde das negative Jahresergebnis durch Entnahmen aus der Ausgleichs- sowie der Bau- und Instandhaltungsrücklage sowie Einstellungen in die Ausgleichsrücklage ausgeglichen.
Erläuterungen zur Bilanz 2018 der IHK Ostwürttemberg
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte gem. § 3 Abs. 7a IHK-Gesetz in sinngemäßer Anwendung nach dem dritten Buch des Handelsgesetzbuches. Das Nähere regelt das Finanzstatut unter Beachtung des staatlichen Haushaltsrechts. Die Regelungen des Finanzstatuts folgen grundsätzlich den für alle Kaufleute geltenden Rechnungslegungsvorschriften (§§ 238-257, 284-286, 289 HGB; Artikel 28, 66, 67 EGHGB).
Immaterielle Vermögensgegenstände
Das immaterielle Anlagevermögen besteht aus verschiedenen Softwarelizenzen, bewertet zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung linearer Abschreibungen.
Sachanlagen
Die Gebäude der IHK Ostwürttemberg in Heidenheim wurde im Rahmen der Erstellung der Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2003 von Sachverständigen begutachtet. Das Grundstück für das Bilungszentrum in Aalen wurde 2016 zum Zeitwert erfasst. Gebäude werden linear über die Restnutzungsdauer abgeschrieben.
Finanzanlagen
Die festverzinslichen Wertpapiere werden zum Nominalwert bewertet. Für alle Finanzanlagen gilt ein Höchstmaß an Sicherheit gemäß den Vorgaben des Finanzstatuts.
Forderungen
Forderungen werden grundsätzlich zum Nominalwert ausgewiesen. Darüber hinaus wird eine Wertberichtigung vorgenommen. Forderungen aus Beiträgen werden in pauschalierter Form einzelwertberichtigt. Forderungen aus Gebühren und Entgelten werden, soweit nicht einzelwertberichtigt, mit 2 Prozent pauschalwertberichtigt.
Nettoposition
Die Nettoposition blieb unverändert. Sie ist als Teil des Eigenkapitals mit dem Stamm- oder Grundkapital eines Unternehmens vergleichbar.
Ausgleichsrücklage
Die Ausgleichsrücklage dient gemäß § 15a Finanzstatut allen ergebniswirksamen Schwankungen. Sie ist mit 4,5 Prozent der geplanten Aufwendungen für 2018 dotiert. Die IHK Ostwürttemberg hat dem Gebot der Schätzgenauigkeit folgend eine Risikoinventur durchgeführt.
Andere Rücklagen
Diese Bilanzposition enthält die zweckgebundene, von der Vollversammlung beschlossene Rücklage, für die Bau- und Gebäudeinstandhaltung.
Sonderposten
Über die erhaltenen Zuschüsse zum Neubau des IHK-Bildungszentrums von Bund und Land Baden-Württemberg sind Sonderposten zu bilden, die entsprechend der Restnutzungsdauer erfolgswirksam aufgelöst werden.
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
Für die Pensionsrückstellungen liegen versicherungsmathematische Gutachten vor. Der Unterschiedsbetrag, der sich gemäß Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz aus der Neubewertung der Pensionsrückstellungen ergibt, wird über 15 Jahre verteilt zugeführt.
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten unter anderem Rückstellungen für Personalaufwendungen sowie Rückstellungen für Prüfungs- und Archivierungskosten und für ausstehende Rechnungen beziehungsweise Prüferentschädigungen.
Das Geschäftsjahr 2018 hat die IHK Ostwürttemberg mit einem ausgeglichenen Ergebnis abgeschlossen. Dabei wurde das negative Jahresergebnis durch Entnahmen aus der Ausgleichs- sowie der Bau- und Instandhaltungsrücklage sowie Einstellungen in die Ausgleichsrücklage ausgeglichen.
Erläuterungen zur Bilanz 2018 der IHK Ostwürttemberg
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte gem. § 3 Abs. 7a IHK-Gesetz in sinngemäßer Anwendung nach dem dritten Buch des Handelsgesetzbuches. Das Nähere regelt das Finanzstatut unter Beachtung des staatlichen Haushaltsrechts. Die Regelungen des Finanzstatuts folgen grundsätzlich den für alle Kaufleute geltenden Rechnungslegungsvorschriften (§§ 238-257, 284-286, 289 HGB; Artikel 28, 66, 67 EGHGB).
Immaterielle Vermögensgegenstände
Das immaterielle Anlagevermögen besteht aus verschiedenen Softwarelizenzen, bewertet zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung linearer Abschreibungen.
Sachanlagen
Die Gebäude der IHK Ostwürttemberg in Heidenheim wurde im Rahmen der Erstellung der Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2003 von Sachverständigen begutachtet. Das Grundstück für das Bilungszentrum in Aalen wurde 2016 zum Zeitwert erfasst. Gebäude werden linear über die Restnutzungsdauer abgeschrieben.
Finanzanlagen
Die festverzinslichen Wertpapiere werden zum Nominalwert bewertet. Für alle Finanzanlagen gilt ein Höchstmaß an Sicherheit gemäß den Vorgaben des Finanzstatuts.
Forderungen
Forderungen werden grundsätzlich zum Nominalwert ausgewiesen. Darüber hinaus wird eine Wertberichtigung vorgenommen. Forderungen aus Beiträgen werden in pauschalierter Form einzelwertberichtigt. Forderungen aus Gebühren und Entgelten werden, soweit nicht einzelwertberichtigt, mit 2 Prozent pauschalwertberichtigt.
Nettoposition
Die Nettoposition blieb unverändert. Sie ist als Teil des Eigenkapitals mit dem Stamm- oder Grundkapital eines Unternehmens vergleichbar.
Ausgleichsrücklage
Die Ausgleichsrücklage dient gemäß § 15a Finanzstatut allen ergebniswirksamen Schwankungen. Sie ist mit 4,5 Prozent der geplanten Aufwendungen für 2018 dotiert. Die IHK Ostwürttemberg hat dem Gebot der Schätzgenauigkeit folgend eine Risikoinventur durchgeführt.
Andere Rücklagen
Diese Bilanzposition enthält die zweckgebundene, von der Vollversammlung beschlossene Rücklage, für die Bau- und Gebäudeinstandhaltung.
Sonderposten
Über die erhaltenen Zuschüsse zum Neubau des IHK-Bildungszentrums von Bund und Land Baden-Württemberg sind Sonderposten zu bilden, die entsprechend der Restnutzungsdauer erfolgswirksam aufgelöst werden.
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
Für die Pensionsrückstellungen liegen versicherungsmathematische Gutachten vor. Der Unterschiedsbetrag, der sich gemäß Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz aus der Neubewertung der Pensionsrückstellungen ergibt, wird über 15 Jahre verteilt zugeführt.
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten unter anderem Rückstellungen für Personalaufwendungen sowie Rückstellungen für Prüfungs- und Archivierungskosten und für ausstehende Rechnungen beziehungsweise Prüferentschädigungen.
Jahresabschluss 2018 - Vermögensstruktur | |||||
AKTIVA | 31.12.2018 | 31.12.2017 | +/- | ||
in TEUR | in TEUR | ||||
Anlagevermögen | |||||
-Immaterielle Vermögensgegenstände | 222 | 19 | 203 | ||
-Sachanlagen | 25.013 | 24.974 | 39 | ||
-Finanzanlagen | 1.494 | 517 | 977 | ||
26.729 | 25.510 | 1.219 | |||
Umlaufvermögen | |||||
-Vorräte | 0 | 29 | -29 | ||
-Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 684 | 768 | -84 | ||
-Flüssige Mittel | 10.624 | 13.493 | -2.869 | ||
11.308 | 14.290 | -2.982 | |||
Rechnungsabgrenzungsposten | 0 | 13 | -13 | ||
Gesamtvermögen | 38.037 | 39.813 | -1.776 |
Jahresabschluss 2018 - Kapitalstruktur | |||||
PASSIVA | 31.12.2018 | 31.12.2017 | +/- | ||
in TEUR | in TEUR | ||||
Basisreinvermögen | |||||
-Nettoposition | 1.639 | 1.639 | 0 | ||
-Ausgleichsrücklage | 514 | 706 | -192 | ||
-Andere Rücklagen | 760 | 1.943 | -1.183 | ||
-Ergebnis | 0 | 0 | 0 | ||
2.913 | 4.288 | -1.375 | |||
Sonderposten | |||||
-Sonderposten für Investitionszuschüsse | 15.203 | 14.615 | 588 | ||
15.203 | 14.615 | 588 | |||
Rückstellungen | |||||
- | Pensionsrückstellungen | 17.646 | 16.341 | 1.305 | |
- | Sonstige Rückstellungen | 994 | 885 | 109 | |
18.640 | 17.226 | 1.414 | |||
Verbindlichkeiten | 436 | 2.906 | -2.470 | ||
Rechnungsabgrenzungsposten | 845 | 778 | 67 | ||
Gesamtkapital
|
38.037 | 39.813 |
-1.776
|
Jahresabschluss 2018 - Ergebnisstruktur | ||||
Ergebnisstruktur | 31.12.2018 | 31.12.2017 | +/- | |
in TEUR | in TEUR | |||
Erträge aus Beiträgen, Gebühren und Entgelten | 8.701 | 8.030 | 671 | |
Sonstige betriebliche Erträge | 1.785 | 1.040 | 745 | |
Betriebserträge | 10.486 | 9.070 | 1.416 | |
Materialaufwand | 1.449 | 1.446 | 3 | |
Personalaufwand | 5.249 | 4.779 | 470 | |
Abschreibungen | 1.144 | 238 | 906 | |
Sonstige betriebliche Aufwendungen | 2.065 | 2.146 | -81 | |
Betriebsaufwand | 9.907 | 8.609 | 1.298 | |
Betriebsergebnis | 579 | 461 | 118 | |
Finanzergebnis | -1.764 | -1.346 | -418 | |
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit | -1.185 | -885 | -300 | |
Außerordentliche Aufwendungen | 181 | 181 | 0 | |
Steuern | 9 | 9 | 0 | |
Jahresergebnis | -1.375 | -1.075 | -300 | |
Veränderung der Rücklagen | -1.375 | -1.075 | -300 | |
Ergebnis vor Vortrag | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 |
Bestätigungsvermerk der Rechnungsprüfungsstelle
Die Prüfung erfolgte durch die Rechnungsprüfungsstelle der Industrie- und Handelskammern. Der Prüfbericht wird in Übereinstimmung mit der "Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums für die Prüfung der Industrie- und Handelskammern in Baden-Württemberg (IHK-Prüfungsrichtlinie)" vom 30. November 2018 (Az.: 42-4221.3/38) erstattet. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung wurde mit Datum vom 26. Juli 2019 dein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.
Zitat: „Wir haben den Jahresabschluss der Industrie- und Handelskammer Ostwürttemberg, Heidenheim - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018, der Erfolgsrechnung und der Finanzrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2018 - sowie den Anhang für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2018, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht sowie die Ordnungsmäßigkeit der Wirtschaftsführung einschließlich der Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Industrie- und Handelskammer Ostwürttemberg, Heidenheim, für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2018 geprüft.
Zitat: „Wir haben den Jahresabschluss der Industrie- und Handelskammer Ostwürttemberg, Heidenheim - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018, der Erfolgsrechnung und der Finanzrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2018 - sowie den Anhang für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2018, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht sowie die Ordnungsmäßigkeit der Wirtschaftsführung einschließlich der Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Industrie- und Handelskammer Ostwürttemberg, Heidenheim, für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2018 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse:
- entspricht der beigefügte Jahresabschluss nebst Anhang in allen wesentlichen Belangen den Regelungen des Finanzstatuts, den Richtlinien zur Ausführung des Finanzstatuts und den übrigen für die IHK geltenden wesentlichen Rechtsvorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der IHK zum 31. Dezember 2018 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2018.
- vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der IHK. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Regelungen des Finanzstatuts sowie den Richtlinien zur Ausführung des Finanzstatuts und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
- ist der Wirtschaftsplan - unter der aufschiebenden Bedingung der Genehmigung der außerplanmäßigen Investitionsauszahlungen in das Finanzanlagevermögen - in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß aufgestellt und vollzogen worden. Die IHK hat die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei der Aufstellung des Wirtschaftsplanes beachtet und die ihr im Rahmen des Erfolgsplanes und des Finanzplanes zur Verfügung stehenden Mittel nach diesen Grundsätzen verwendet.
Sinngemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses nebst Anhang und des Lageberichtes geführt hat. Darüber hinaus sind nach den Bestimmungen des Finanzstatuts und den Richtlinien zur Ausführung des Finanzstatuts sowie den Grundsätzen des öffentlichen Haushaltsrechts und den übrigen für die IHK geltenden wesentlichen Rechtsvorschriften keine Einwendungen zu erheben.“
Der Prüfbericht vom 26. Juli 2019 ist gezeichnet von Martin Heinz, Wirtschaftsprüfer, und Stefan Trau, Prüfer.