Merkblatt zur Rechtslage
Umgang mit Ergebnissen aus Lebensmittelkontrollen
Die Lebensmittelkontrolle entdeckt auf dem Schokoladeneis eine Fliege. Ist dies ein ausreichender Grund, die Eisdiele öffentlich als unhygienisch anzuprangern? Die Debatte um das Publizieren solcher Ergebnisse wird schon lange und emotional geführt. Es geht schließlich um die Abwägung, von Verbrauchergesundheit und den Fortbestand eines Unternehmens.
Mit folgenden Rechtsgrundlagen, sollten sich Betriebe, die mit Lebensmitteln umgehen, auseinandersetzen:
Veröffentlichung der Ergebnisse
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits im Frühjahr 2018 entschieden, dass eine Veröffentlichung der Ergebnisse bei gravierenden oder wiederholten Hygienemängeln, die ein Bußgeld von höher als 350 Euro nach sich ziehen, zulässig ist und auch online erfolgen darf.
Verstöße auch bei nicht zugelassenen oder verbotenen Stoffen
Zum anderen wurde im April 2019 der § 40 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches geändert. Demnach darf künftig öffentlich darauf hingewiesen werden, wenn bei Lebensmittelkontrollen Hygieneverstöße oder auch nicht zugelassene oder verbotene Stoffe entdeckt wurden.
Worauf müssen gastronomische Betriebe achten? Über welche Rechte verfügen sie bei der Hygienekontrolle? Und was gilt für den Sonderfall "private Veröffentlichungsplattformen"? Das DIHK-Infoblatt (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 101 KB) gibt hierzu ausführliche Antworten.
Quelle: DIHK
Lebensmittelverstöße in Baden-Württemberg
Diese werden beim Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz gesammelt. Die Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung sind dort unter dem Reiter „Lebensmittelkontrolle“ als Liste abrufbar.
Der ausführliche Jahresbericht 2022 vom Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz fasst die amtlichen Überwachungsergebnisse in Baden-Württemberg zu Lebensmitteln, Kosmetika, Bedarfsgegenständen, Tabakerzeugnissen, Trinkwasser und Futtermitteln zusammen. Neben Zahlen und Daten erhalten Interessierte weiterführende Informationen zum Thema und es werden sogar Kuriositäten aus den Kontrollen vor Ort und den Laboruntersuchungen vorgestellt.
Stand: 2024