IHK Ostwürttemberg
Chemikalien
Die REACH-Verordnung zur Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien enthält umfangreiche Anforderungen an Hersteller, Importeure, Händler und nachgeschaltete Anwender von Chemikalien. Neben Informationspflichten (z. B. das Sicherheitsdatenblatt) werden auch weitere Pflichten, z. B. die Registrierung, Zulassung und Beschränkung (= Verbot) von chemischen Stoffen geregelt. Dabei fallen nicht nur Chemikalien, sondern auch Erzeugnisse (z. B. Produkte wie Maschinen, Spielzeuge, Bauteile) in den Anwendungsbereich der REACH-Verordnung.
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PFAS-Verbot
Beschränkung von fluorhaltigen Stoffen geplant
Die ECHA veröffentlichte Anfang des Jahres ihren Vorschlag zum Verbot von PFAS. Mindestens 10.000 dieser Substanzen sollen nicht mehr hergestellt, importiert oder verwendet werden.
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Wasser und Chemikalien
Chemikalien und REACH
Ob Unternehmen Stoffe und Gemische herstellen oder importieren, gefährliche Chemikalien verwenden oder mit Konsumprodukten handeln: In all diesen Fällen betrifft sie das Chemikalienrecht. Hier erhalten Unternehmen einen Überblick über die wichtigsten Anforderungen zu REACH, Bioziden, Sachkundeanforderungen und Beschränkungen.
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Knapp 200 mögliche Inhaltsstoffe
Umgang mit besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC) in Erzeugnissen
Das baden-württembergische Netzwerk REACH@Baden-Württemberg veröffentlicht Hilfestellungen für Hersteller, Importeure und Händler von Erzeugnissen, in denen sich SVHC befinden können.