Mehrweg ist Pflicht seit Januar 2023
Mit der Novelle des Verpackungsgesetzes sind Restaurants, Bistros, Kantinen, Cafés, Imbissbetriebe etc. ab dem 1. Januar 2023 verpflichtet, ihren Kunden auch Mehrwegbehälter für To-Go-Getränke oder Take-Away-Essen anzubieten. Das gilt auch für Caterer, Lieferdienste und ggf. für Betriebe des Lebensmittelhandels und des -handwerks).