IHK Ostwürttemberg

IHK-Umweltdienst Juni 2024

5/2024 (vom 5. Juni 2024)
Die Überarbeitung der EU-Industrieemissionsrichtlinie steht kurz vor dem Abschluss, aber die offizielle Verkündung der novellierten Richtlinie steht derzeit noch aus. Im Zusammenhang damit wurde auch die europäische PRTR-Verordnung (EG) Nr. 166/2006 überarbeitet und erweitert. Deren Novelle ist Anfang Mai 2024 im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden.
Eine mittelfristige Verschärfung des Umweltstrafrechts stellt die neue EU-Richtlinie (2024/1203) dar, welche die derzeitige Richtlinie aus dem Jahr 2008 ablöst und deutlich umfangreicher ist als die bisherige Regelung.
Anfang Mai 2024 wurde die Verordnung (EU) 2024/1252 vom 11. April 2024 „zur Schaffung eines Rahmens zur Gewährleistung einer sicheren und nachhaltigen Versorgung mit kritischen Rohstoffen“ veröffentlicht. Sie tritt am 23. Mai 2024 in Kraft und gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten.
Alle Abfalltransporte, bei denen Staatsgrenzen überschritten werden, unterliegen der EU-Abfallverbringungsverordnung, also sowohl Transporte zwischen EU-Staaten als auch Importe in oder Exporte aus der EU. Diese Verordnung wurde novelliert und am 30.04.2024 neu veröffentlicht.
Die IHK-Organisation hat vor dem Hintergrund einer wachsenden Sorge in der Wirtschaft vor Stromausfällen eine Umfrage im Februar 2024 zur Versorgungssicherheit durchgeführt. An der Umfrage haben knapp 1.000 Unternehmen teilgenommen.
Das  Bundesumweltministerium hat seinen Entwurf für Änderungen in der Gewerbeabfallverordnung vorgelegt. Geplant sind etliche Verschärfungen.
Quelle: IHK Südlicher Oberrhein