Beschluss vom Bundestag
Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Anfang September wurde die zweite Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschlossen. Der Gesetzesentwurf soll den Umstieg auf Erneuerbare Energien beim Heizen und bei der Warmwasserbereitung festlegen.
„Mit dem Gesetz für Erneuerbares Heizen (Gebäudeenergiegesetz – GEG) leitet Deutschland die Energiewende im Gebäudebereich ein, um den Klimaschutz zu stärken, die Abhängigkeit vom Import fossiler Energien zu verringern und Verbraucherinnen und Verbraucher vor Preissprüngen bei Öl und Gas zu schützen.“
Fossile Energien sind die Hauptwärmequelle im deutschen Haushalt. Mit dem Gesetz für Erneuerbares Heizen soll ab dem 1. Januar 2024 beim Einbau von neuen Heizungen auf Erneuerbare Energie zurückgegriffen werden. Jede Heizung, die neu eingebaut wird, muss zu 65% mit Erneuerbaren Energien betrieben werden. Die Übergangsfristen variieren. Für bestehende Gebäude oder Neubauten, die außerhalb der Neubaugebiete liegen, gibt es beispielsweise längere Fristen.
Mit dem Vorhaben des GEG will man eine klimafreundliche Wärmeversorgung sicherstellen. Planmäßig sollen bis zum Jahr 2045 keine fossilen Energieträger mehr im Gebäudebereich genutzt werden.
Funktionierende Öl- und Gasheizungen dürfen weiterhin betrieben und repariert werden. Bei einem nötigen Austausch gibt es Übergangslösungen und mehrjährige Übergangsfristen.
Gefördert wird der Umstieg auf eine Heizung, die mit 65% Erneuerbaren Energien betrieben wird, vom Bund. Verschiedene Zuschüsse oder zinsvergünstigte Kredite werden angeboten.
Die DIHK hat zum Gesetzentwurf eine Stellungnahme abgegeben. Diese ist hier abrufbar.
Die wichtigsten Punkte der Stellungnahme seitens der DIHK:
- Unterstützung der politischen Zielsetzung zur Reduktion von Treibhausemissionen und dem Wandel Richtung Klimaneutralität
- Einige Vorgaben zu Technologien und Energiequellen werden von der Mehrheit der Unternehmen kritisch gesehen (zB. wegen hohen Kosten, Details zu Zuschüssen fehlen)
- Kritik an zu kurzen Fristen
- Der Referentenentwurf sollte mit weiteren Vorschriften abgestimmt werden.
Quellen: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz