IHK Ostwürttemberg

BEM: Betriebliches Eingliederungsmanagement

Definition

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren in Deutschland, mit dem Unternehmen die Wiedereingliederung von langzeiterkrankten Mitarbeitern in den Arbeitsprozess unterstützen sollen.

Ziel

Ziel des BEM ist es, die Arbeitsunfähigkeit der Beschäftigten möglichst zu überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz des betroffenen Beschäftigten im Einzelfall zu erhalten.

Pflicht zur Durchführung: Arbeitgeber sind nach § 167 Abs. 2 SGB IX verpflichtet, ein BEM durchzuführen, wenn ein Arbeitnehmer innerhalb der letzten zwölf Monate länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig war.

Ablauf

Das BEM-Verfahren gliedert sich in folgende Schritte:
  1. Einladung zum BEM-Gespräch: Der Arbeitgeber lädt den betroffenen Mitarbeiter sowie weitere Beteiligte (z.B. Betriebsrat, Personalrat, Arbeitsmedizin) zu einem BEM-Gespräch ein.
  2. Durchführung des BEM-Gesprächs: Im BEM-Gespräch werden die Ursachen der Arbeitsunfähigkeit und mögliche Maßnahmen zur Wiedereingliederung des Mitarbeiters erörtert.
  3. Erstellung eines Eingliederungsplans: Auf der Grundlage des BEM-Gesprächs wird ein Eingliederungsplan erstellt, der die vereinbarten Maßnahmen zur Wiedereingliederung des Mitarbeiters enthält.
  4. Umsetzung des Eingliederungsplans: Der Eingliederungsplan wird umgesetzt und die Wiedereingliederung des Mitarbeiters wird begleitet.
  5. Nachhaltige Wiedereingliederung: Der Erfolg des BEM wird nach einer gewissen Zeit überprüft.

Erfolgsfaktoren

  • Frühe Kontaktaufnahme: Das BEM-Gespräch sollte so früh wie möglich nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit durchgeführt werden.
  • Einbeziehung aller Beteiligten: Alle relevanten Beteiligten sollten in das BEM-Verfahren eingebunden werden.
  • Vertrauensvolle Atmosphäre: Das BEM-Gespräch sollte in einer vertrauensvollen Atmosphäre stattfinden.
  • Individuelle Lösungen: Die im BEM-Gespräch erarbeiteten Maßnahmen sollten individuell auf den betroffenen Mitarbeiter abgestimmt sein.
  • Nachhaltige Begleitung: Die Wiedereingliederung des Mitarbeiters sollte nachhaltig begleitet werden.

Vorteile

Für Unternehmen:
  • Geringere Fehlzeiten
  • Reduzierung der Fluktuation
  • Steigerung der Motivation der Mitarbeiter
  • Verbesserung des Betriebsklimas
Für Mitarbeiter:
  • Schnellere Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess
  • Vermeidung von Langzeitarbeitslosigkeit
  • Erhalt des Arbeitsplatzes
  • Stärkung des Selbstwertgefühls