Bebauungsplanverfahren

Wir für den Standort: Bauleitplanung

Die IHK Ostwürttemberg wird nach § 4 (1) Baugesetzbuch (BauGB) als „Träger öffentlicher Belange“ zu Bauleitplänen gehört und in der Regel innerhalb von vier Wochen zu einer Stellungnahme aufgefordert. Die Aufstellung oder Änderung von Bauleitplänen kann unter anderem für Gewerbetreibende zu einschneidenden negativen, gegebenenfalls aber auch zu positiven Veränderungen von Bau- und Nutzungsrechten an einem Betriebsstandort führen.
Für Unternehmen kommt es deshalb darauf an herauszufinden, ob sie betroffen sind, ob sie Bedenken gegen die Planung haben oder ob sie Anregungen und Änderungsvorschläge vorbringen möchten. Nur durch fristgerechten Einspruch bei der planenden Kommune können im Konfliktfall Interessen, Wünsche und Rechte Erfolg versprechend geltend gemacht werden.
Nachstehend finden Sie eine Übersicht über die aktuellen Bauleitpläne in Ostwürttemberg. Sollten Sie durch die Planung betroffen sein, setzen Sie sich mit der planenden Gemeinde in Verbindung und überprüfen Sie, ob in den Entwürfen Ihre Interessen gewahrt sind. Wenn Ihre Belange berührt sind, können Sie unmittelbar bei der Gemeinde Ihre Vorstellungen einbringen oder sich mit Anregungen und Bedenken an die IHK wenden.

Hier finden Sie die derzeit aktuellen Bauleitpläne.