IHK Ostwürttemberg
News Steuerrecht
e-Rechnungen bei inländischen B2B-Umsätzen
Derzeit wird an der Einführung einer obligatorischen e-Rechnungspflicht im zwischenunternehmerischen Verkehr (B2B) gearbeitet. In welchem Format muss eine elektronische Rechnung künftig ausgestellt werden? Sind hybride Formate zulässig? Wie sieht es mit dem elektronischen Datenaustausch per EDIFACT aus? Informieren Sie sich in unserem Merkblatt zur e-Rechnungspflicht.
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Digitaler Gewerbesteuerbescheid
Ab dem Erhebungszeitraum 2022 ist es möglich, den Gewerbesteuerbescheid digital zu erhalten. Dadurch lässt sich der betriebliche Erfüllungsaufwand verringern. In mehr als 60 Pilotkommunen wird derzeit getestet. Bis alle Kommunen auf dieses digitale Format umgestellt haben, wird es noch einige Zeit dauern. Weitere Informationen entnehmen Sie unserem Merkblatt.
Lohnsteuertabelle bei zeitweiser Tätigkeit in Deutschland
Durch eine Verschärfung der Lohnsteuerrichtlinie ab 2023 werden bei der Bemessung des Lohnzahlungszeitraums Arbeitstage, an denen der Arbeitnehmer Arbeitslohn bezogen hat, der nicht dem inländischen Lohnsteuerabzug unterliegt, nicht mehr mitgezählt. Dies hat eine erheblich höhere Lohnsteuerbelastung für die Betroffenen zur Folge. Mit einer Eingabe vom 3. August 2023 hatten sich die acht Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft an das BMF gewandt. Nun liegt die Antwort vor.
Anhebung der Schwellenwerte für die Unternehmensgrößen in der Rechnungslegungsrichtlinie
Durch eine Richtlinie werden die Schwellenwerte zur Definition von Kleinstunternehmen sowie kleinen, mittleren und großen Unternehmen und Gruppen geändert. Nach Verkündung im Amtsblatt müssen die Mitgliedstaaten die geänderten Schwellenwerte noch in ihr nationales Recht übernehmen. Informieren Sie sich hierzu in unserem Merkblatt.
Globale Mindeststeuer verabschiedet
Der Deutsche Bundestag hat am 10. November 2023 in 2./3. Lesung das Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz beschlossen und damit den Weg zu einer Anwendung der globalen Mindeststeuer in Deutschland frei gemacht. Die erforderliche Zustimmung durch den Bundesrat wird voraussichtlich am 15. Dezember 2023 erfolgen, so dass das Gesetz noch vor Jahresende im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden und fristgerecht zum 1. Januar 2024 zur Anwendung kommen kann.