Auslandsreisepauschalen

Auslandsreisepauschalen ab 1. Januar 2024

Mit dem Schreiben vom 21. November 2023 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen ab 1. Januar 2024 bekannt gegeben. Durch Hervorhebungen (im Fettdruck) werden Änderungen gegenüber den Pauschalen vom 1. Januar 2023 verdeutlicht.