Sachverständige

Elektronische Signaturkarte für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige

Seit Januar 2018 dürfen Sachverständige ihre Gutachten bei Gericht elektronisch einreichen, müssen darauf aber ihre persönliche qualifizierte elektronische Signatur anbringen (§§130a ZPO, 55a VwGO, 65a SGG, 52a FGO, § 13 Abs. 2 S. 2 SVO). Die Signaturkarte für Sachverständige ersetzt die Unterschrift und den Sachverständigen-Rundstempel im elektronischen Rechtsverkehr. Gutachten für private Auftraggeber sollten ebenfalls mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen werden, wenn sie in elektronischer Form versandt werden, §§ 12 Abs. 1, 13 Abs. 2 SVO. Soweit Sie Ihre Gutachten elektronisch archivieren wollen, bietet es sich an die dazugehörigen Dateien mit einer elektronischen Signatur zu versehen, damit sie nachweisen können, dass diese nicht nachträglich geändert wurden, § 14 Abs. 3 SVO.
Wo können öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige die persönliche Signaturkarte beantragen?
Sachverständige, die bei der IHK Ostwürttemberg öffentlich bestellt und vereidigt sind, können die Signaturkarte per PostIdent-Verfahren beantragen. Informationen zur Antragstellung finden Sie hier. Hierbei füllt der Sachverständige den Signaturantrag selbst aus, stellt die Antragsunterlagen zusammen und lässt sich dann in einer Post-Filiale identifizieren. Die genaue Anleitung ist im oben genannten Link enthalten. Die IHK Ostwürttemberg als zuständige Bestellungskörperschaft muss lediglich per Vordruck (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 229 KB) tätigen, für welchen Tenor der Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt ist.

Ansprechpartnerin bei Fragen zur Beantragung der IHK-Signaturkarte: Frau Gabriele Kronthaler, E-Mail: kronthaler@ostwuerttemberg.ihk.de
Informationen zur IHK-Signaturkarte für Sachverständige erhalten Sie auch bei der DE-CODA GmbH, www.de-coda.de, info@de-coda.de

Was benötigen Sachverständige für die elektronischen Signatur?

1. Die persönliche Signaturkarte
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige müssen sich persönlich identifizieren lassen, um ihre Sachverständigen-Signaturkarte zu beantragen. Hierfür benötigen sie ihren Personalausweis oder Reisepass, der bei Antragstellung noch mindestens sechs Wochen lang gültig ist.

Kosten für die Signaturkarte mit zweijähriger Gültigkeit:
Erstkarte mit Post-Ident Beantragung: 159,00 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer.
Folgekarte: 114,00 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer.

Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils durch die Bundesdruckerei GmbH.

2. Kartenlesegerät
Für die Nutzung Ihrer elektronischen Signaturkarte benötigen Sie ein Kartenlesegerät, das folgenden Anforderungen entspricht:
· Kartenleser der Klasse 2 oder 3
· USB-Anschluss
· Geeignet für kontaktbehaftete Signatur-Chipkarten
Unter dem Link https://www.chipkartenleser-shop.de/bdr finden Sie von D-TRUST empfohlene Kartenlese-Geräte. Selbstverständlich steht es Ihnen frei, andere geeignete Kartenlese-Geräte über alternative Vertriebswege zu beziehen.


3. Anwendungssoftware
Die folgenden Softwareprodukte eignen sich, um damit Ihre Dateien zu signieren (z.B. Gutachten-Dateien im PDF-Format oder Bild-Dateien im TIFF-Format), die Aufstellung ist nicht abschließend:
· Die Software „digiSeal office“ von secrypt zeigt im Prüfprotokoll sowie im Prüffenster die Sachverständigen-Signatur inkl. der Sachverständigen-Bestätigung an. Preis (einmalig) 99,00 € zzgl. MwSt., https://www.chipkartenleser-shop.de/secrypt
· Weitere mögliche Softwareprodukte: „Governikus Signer“, Preis (1-Jahres-Lizenz) 65,00 € zzgl. MwSt., www.governikus.de, „Openlimit“, Preis (einmalig) 99,00 € zzgl. MwSt. www.openlimit.com, „SignLive“, Preis (einmalig) 144,00 € zzgl. MwSt., https://www.intarsys.de, „OfficeSigner“, Preis (einmalig) 170,00 € zzgl. MwSt., www.mentana-claimsoft.de
· Bei geringem Signaturvolumen (ca. 1 bis 2 Signaturen im Jahr bzw. zum Testen) kann die Software SecSigner kostenlos als Online-Anwendung genutzt werden: www.seccomerce.de Bei höherem Signaturaufkommen empfiehlt sich ein Software-Download des SecSigners. Dafür berechnet der Hersteller Seccommerce Wartungskosten abhängig vom Nutzer- und Signaturvolumen.
Zur Überprüfung der elektronischen Signatur benötigen die Empfänger elektronisch signierter Gutachten ebenfalls eine Verifikationssoftware.
4. Zugang zum Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP)
Für die sichere Kommunikation mit der Justiz und den Versand sowie den Empfang von Nachrichten haben Sie die Möglichkeit, den kostenfreien Governikus Communicator Justiz Edition zu installieren und zu verwenden. Der Governikus Communicator ist als Drittprodukt im EGVP-Verbund registriert. www.governikus.de/produkte-loesungen/governikus-communicator/justiz-edition/
Alternativ kann auch das Web-EGVP für den Versand von Gutachten und Nachrichten an die Justiz genutzt werden: https://webegvp.justiz.de/
Dieser Artikel soll – als Service Ihrer IHK Ostwürttemberg – nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl dieser Artikel mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.