IHK Ostwürttemberg

Allgemeiner Rechtsrahmen für den Online Handel

Das Gesetz kennt den Begriff Online Handel nicht. Für das E-Commerce gelten die allgemeinen Rechtsgrundlagen. So richten sich die Regeln zum Vertragsabschluss im Internet nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) oder nach den Regeln des Handelskaufs nach dem Handelsgesetzbuch (HGB). Entsprechendes gilt für das Urheberrechtsgesetz (UrhG), die Gewerbeverordnung (GewO).

Für den Online-Handel zu beachten sind insbesondere folgende Neuerungen:

  • Garantiebedingungen müssen bereits im Onlineshop abrufbar sein.
  • Vereinbarungen über Zusatzleistungen (z. B. Rücktrittsversicherung) dürfen nicht mehr über vorangekreuzte Checkboxen herbeigeführt werden.
  • Widerrufsfrist – für alle EU Mitgliedstaaten- 14 Tage ab Erhalt der Ware.
  • Ewiges Widerrufsrecht wurde abgeschafft. Im Falle einer fehlenden oder korrekten Widerrufsbelehrung verlängert sich stattdessen das Widerrufsrecht nach Ablauf der 14 Tage- auf 12 Monate.
  • Verbraucher müssen den Widerruf ausdrücklich erklären. Das bloße Zurücksenden der Ware reicht nicht aus.
  • Zum Widerruf können sich Verbraucher einer neuen Muster-Erklärung bedienen, die der Unternehmer zur Verfügung stellen muss.
  • Wenn der Verbraucher den Vertrag widerruft, trägt der Unternehmer die Hinsende-Kosten. Ausdrücklich ausgenommen sind hier Zuschläge wie Express- oder Nachnahme-Versand.
  • Rücksendekosten bei Ausübung des Widerrufsrechts hat der Verbraucher zu tragen. Voraussetzung: Der Händler hat den Verbraucher über diese Rechtsfolge belehrt!
  • Bei Widerruf muss der Händler Zahlungen des Verbrauchers innerhalb von 14 Tagen erstatten. Die Rückerstattung kann aber verweigert werden, solange der Unternehmer die Ware nicht erhalten oder der Verbraucher die Rücksendung der Ware nicht nachgewiesen hat.
  • Dem Verbraucher muss eine gängige und zumutbare unentgeltliche Zahlungsmöglichkeit eingeräumt werden.

Prinzipien im neuen Datenschutz


Ab dem 25. Mai gilt in allen EU-Staaten das gleiche Datenschutzrecht. Anders als früher geht die aktuelle Rechtsprechung dazu über, dass Verstöße gegen das Datenschutzrecht abgemahnt werden können, wenn z. B. Hinweise auf Tracking-Tools fehlen. Deshalb empfiehlt die IHK einen Blick auf die neue Datenschutzverordnung zu werfen:
Die Datenschutzgrundverordnung VO (EU) 2016/679 ist abrufbar.
Dieser Artikel soll – als Service Ihrer IHK Ostwürttemberg – nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl dieser Artikel mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.