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Immobiliardarlehensvermittler müssen ihre Sachkunde nachweisen, um eine Erlaubnis zu erhalten. Nähere Informationen zu den nächsten Prüfungsterminen finden Sie hier.
Die Sachkundeprüfung dient als Nachweis der erforderlichen Sachkunde zur gewerbsmäßigen Versicherungsvermittlung nach § 34d GewO.
Hier gelangen Sie zu den Terminen der Sachkundeprüfung zum Finanzanlagenfachmann/-frau IHK. Die Sachkundeprüfung dient als Nachweis der erforderlichen Sachkunde zur gewerbsmäßigen Finanzanlagenvermittlung nach § 34f GewO.
Sachkundeprüfung und Unterrichtung im Bewachungsgewerbe nach § 34 a GewO.
Nur wer Sachkenntnis besitzt, darf freiverkäufliche Arzneimittel verkaufen.
Hier finden Sie weiterführende Informationen zu den Fachkundeprüfungen Taxen- und Mietwagen, Omnibus und Güterkraftverkehr sowie zu den Prüfungen nach Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz.