IHK Ostwürttemberg

Die IHK Ostwürttemberg - Ihr EA

Seit dem 28. Dezember 2009 bietet auch die IHK Ostwürttemberg ihre Dienste als Einheitlicher Ansprechpartner (EA) an. Das Leistungsangebot steht Existenzgründern und Unternehmen zur Verfügung – egal, ob sie aus Deutschland oder einem sonstigen Staat der Europäischen Union (EU) oder bestimmten Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) kommen. Voraussetzung für unsere Leistung ist lediglich, dass Sie sich in der Region Ostwürttemberg ansiedeln möchten (oder dies bereits getan haben) oder grenzüberschreitend in der Region Dienstleistungen erbringen möchten.
Nach dem Gedanken der EG-Dienstleistungsrichtlinie und der deutschen Umsetzungsgesetze sollen zwar die meisten Branchen vom Einheitlichen Ansprechpartner profitieren können. Es gibt allerdings auch gewisse Ausnahmen. Die Abgrenzungsregelungen sind im Einzelfall recht kompliziert. Gerne prüfen wir für Sie, ob Sie den Einheitlichen Ansprechpartner in Anspruch nehmen können. Und selbst wenn Sie im Einzelfall einmal nicht vom Einheitlichen Ansprechpartner profitieren können sollten, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne mit unserem übrigen Serviceangebot zur Verfügung.
Unternehmen, die den Einheitlichen Ansprechpartner nutzen können, sind beispielsweise unternehmensnahe Dienstleister wie Werbeagenturen und Personalberater, Tourismusbetriebe, Einzel- und Großhandelsunternehmen oder Gastwirte; aber unter anderem auch Handwerksbetriebe, Rechtsanwälte, Ingenieure oder Tierärzte können sich vom Einheitlichen Ansprechpartner helfen lassen. Zuständiger Kammer-EA ist in den letzteren Fällen allerdings nicht die IHK, sondern die sachlich nähere Kammerorganisation (also etwa Handwerkskammer, Rechtsanwaltskammer, Ingenieurkammer oder die Landestierärztekammer). Eine gewissermaßen neue Zuständigkeit der IHK ergibt sich allerdings für Freiberufler, die einen Kammer-EA in Anspruch nehmen möchten, für die es aber keine „eigene” Kammer gibt (bspw. Journalisten). Einen Überblick über die Einheitlichen Ansprechpartner in Baden-Württemberg finden Sie hier.
Von dem Einheitlichen Ansprechpartner erfahren Sie zwar fast alles, was Sie beachten müssen. Der Gesetzgeber hat aber ein paar Themen ausgenommen, insbesondere den Bereich der Steuern und des Arbeits- und Sozialrechts. Diese Themen sind so komplex und in ihrer Anwendung vom Einzelfall abhängig, dass eine vollumfängliche Beratung darüber auch weiterhin ausschließlich Fachexperten vorbehalten sein soll. Doch auch im Hinblick auf die ausgenommen Themenbereiche gilt: Die Abgrenzungen sind manchmal schwierig. Sprechen Sie uns daher gerne an – wir stehen Ihnen in jedem Fall selbstverständlich im Rahmen des bewährten Beratungsangebots der IHKs zur Verfügung.
Dieser Artikel soll – als Service Ihrer IHK Ostwürttemberg – nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl dieser Artikel mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.