Abgrenzung

IHK oder HWK; Mischbetrieb

Von den gut 30.000 Mitgliedsunternehmen der IHK Ostwürttemberg sind circa 1.400 Mischbetriebe.
Der Gesetzgeber regelt, welches Unternehmen zu welcher Kammer gehört. Zur Industrie- und Handelskammer gehören nach dem Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG), sofern sie zur Gewerbesteuer veranlagt sind, natürliche Personen, Handelsgesellschaften, andere Personenmehrheiten und juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts, welche im Bezirk der Industrie- und Handelskammer eine Betriebsstätte unterhalten (Kammerzugehörige).
Ausgenommen hiervon sind natürliche Personen und Gesellschaften, welche ausschließlich einen freien Beruf ausüben oder welche Land- oder Forstwirtschaft oder ein damit verbundenes Nebengewerbe betreiben, nur soweit sie in das Handelsregister eingetragen sind. Außerdem gehören auch Personen und Personengesellschaften, die in der Handwerksrolle oder in dem Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke oder der handwersksähnlichen Gewerbe eingetragen sind, neben der Handwerkskammer mit ihrem nichthandwerklichen oder nichthandwerksähnlichen Betriebsteil auch der Industrie- und Handelskammer an.
Grundlagen für diese zweifache Mitgliedschaft ist neben dem IHKG das Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung, HwO). In dieser sind insbesondere in den Anlagen A und B sowohl die zulassungspflichtigen Handwerke, wie auch die zulassungsfreien Handwerke und auch handwerksähnliche Gewerbe aufgeführt; kurzum alle Gewerbe, die eine Zughörigkeit zur Handwerkskammer begründen.
Ist ein Unternehmen sowohl handwerklich, als auch nichthandwerklich tätig, muss entschieden werden, ob dieses erstens zu IHK und HWK zugehörig ist und zweitens, wie sich diese Zugehörigkeit auf den jeweils zu entrichtenden Beitrag auswirkt. Maßstab ist also zunächst die in der Gewerbeanmeldung bzw. im Handelsregister eingetragene Tätigkeit des Unternehmens.
Eine Bäckerei gehört eindeutig zum Handwerk; ein Modegeschäft ist als Händler zweifelsfrei IHK-zugehörig. Alles ganz eindeutig. Kompliziert wird es, wenn der Bäcker nicht nur Brot und Brötchen backt, sondern auch einen kleinen Lebensmittelladen führt. Der würde zur IHK gehören. Oder wenn sich der alteingesessene Handwerksbetrieb infolge sehr starker Automatisierung hin zum Industriebetrieb entwickelt hat. Dann ist abzugrenzen, also herauszufinden, welche Umsatzanteile auf das Handwerk, und welche Umsatzanteile auf den nichthandwerklichen Betriebsteil (also bspw. Handel oder Industrie) entfallen.

Wann ist ein Gewerbe Handwerk?

Die Frage, ob Gewerbetreibende zur Industrie- und Handelskammer (IHK) oder zur Handwerkskammer (HWK) gehören, ist nicht immer einfach zu beantworten. Ein aktualisierter DIHK-Leitfaden, der nun kostenfrei auch als PDF-Datei zur Verfügung steht, hilft bei der Abgrenzung.
Theoretisch ist alles ganz einfach: Zur IHK zählen diejenigen Gewerbetreibenden, die nicht zur HWK gehören. In der Praxis gibt es allerdings etliche Mischbetriebe, also Unternehmen, die sowohl nicht-handwerkliche als auch handwerkliche oder handwerksähnliche Tätigkeiten ausüben und beiden Kammern zugehörig sind. Wichtig ist die Zuordnung nicht zuletzt für die Frage, ob für eine bestimmte gewerbliche Tätigkeit eine Meisterprüfung erforderlich ist.
Mit ihrer Veröffentlichung "Leitfaden Abgrenzung – Handwerk | Industrie Handel | Dienstleistung", die sie kürzlich auf den aktuellen Stand gebracht haben, bieten DIHK und Deutscher Handwerkskammertag eine erste Einordnungshilfe.
Relevantes aus dem Handwerksrecht und A-bis-Z-Liste von Tätigkeiten
Der erste Teil klärt verschiedene Aspekte des Handwerksrechts: Worin unterscheiden sich das zulassungspflichtige, das zulassungsfreie Handwerk und das handwerksähnliche Gewerbe? Was ist ein Mischbetrieb, ein handwerklicher Nebenbetrieb oder ein Hilfsbetrieb? Wie lassen sich handwerkliche und industrielle Betriebsformen voneinander abgrenzen? Was gilt für Reisegewerbe oder Kunst?
Im zweiten Teil werden auf 28 Seiten vielfältige Tätigkeiten gelistet und zugeordnet: von "Abbacken von Brötchenfertigteig" (kein Handwerk) bis Zweiradmechaniker (zulassungspflichtiges Handwerk, sofern nicht verkaufsfertiges Herrichten von Zweirädern).

Leitfaden Abgrenzung

Der Leitfaden richtet sich an Existenzgründerinnen und -gründer sowie Gewerbetreibende, aber auch an Ordnungs- und Gewerbeämter, Rechtsanwältinnen und -anwälte sowie Notarinnen und Notare. Die Veröffentlichung gibt es hier zum Download.
Dieser Artikel soll – als Service Ihrer IHK Ostwürttemberg – nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl dieser Artikel mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.